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Artikel 1 - Gesetz zur Zusammenführung der Regelungen über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes (BefBezÄndG k.a.Abk.)
Artikel 1 Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes
(gesamter Text siehe Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes)
Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zur Zusammenführung der Regelungen über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 BefBezÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BefBezÄndG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/8495/a157640.htm