Artikel 6 - Gesetz zur Durchführung des Übereinkommens vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen und zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (EntsÜbermuaÄndG k.a.Abk.)

G. v. 10.12.2008 BGBl. I S. 2399, 2009 I 2862
Geltung ab 16.12.2008, abweichend siehe Artikel 7
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Artikel 6 Bekanntmachungserlaubnis


Artikel 6 wird in 3 Vorschriften zitiert

Das Bundesministerium der Justiz kann den Wortlaut des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

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Zitierungen von Artikel 6 Gesetz zur Durchführung des Übereinkommens vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen und zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 EntsÜbermuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EntsÜbermuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 7 EntsÜbermuaÄndG Inkrafttreten (vom 20.08.2009)
... Anm. d. Red.: gemäß B. v. 14. August 2009 (BGBl. I S. 2862) treten die Artikel 1, 4 und 6 am 1. Januar 2010 in ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes
B. v. 03.12.2009 BGBl. I S. 3830
Bekanntmachung AVAGNB
... Grund des Artikels 6 des Gesetzes vom 10. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2399) wird nachstehend der Wortlaut des ...

Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Artikel 1, 4 und 6 des Gesetzes vom 10. Dezember 2008 zur Durchführung des Übereinkommens vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen und zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
B. v. 14.08.2009 BGBl. I S. 2862
Bekanntmachung EntsÜbermuaÄndGB
... vom 10. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2399) wird bekannt gemacht, dass die Artikel 1, 4 und 6 dieses Gesetzes mit dem Inkrafttreten des Übereinkommens vom 30. Oktober 2007 über die ...


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