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Artikel 7 - Gesetz zur Durchführung des Übereinkommens vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen und zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (EntsÜbermuaÄndG k.a.Abk.)
Artikel 7 Inkrafttreten
Artikel 2, 3 und 5 treten am Tag nach der Verkündung**) in Kraft. Im Übrigen tritt das Gesetz an dem Tag in Kraft, an dem das Übereinkommen vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. EU Nr. L 339 S. 3) für die Europäische Gemeinschaft in Kraft tritt. *) Das Bundesministerium der Justiz gibt den Tag des Inkrafttretens nach Satz 2 im Bundesgesetzblatt bekannt.
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- *)
- Anm. d. Red.: gemäß B. v. 14. August 2009 (BGBl. I S. 2862) treten die Artikel 1, 4 und 6 am 1. Januar 2010 in Kraft.
- **)
- Die Verkündung erfolgte am 15. Dezember 2008.
Text in der Fassung der Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Artikel 1, 4 und 6 des Gesetzes vom 10. Dezember 2008 zur Durchführung des Übereinkommens vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen und zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs B. v. 14. August 2009 BGBl. I S. 2862 m.W.v. 20. August 2009
Frühere Fassungen von Artikel 7 Gesetz zur Durchführung des Übereinkommens vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen und zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 20.08.2009 | Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Artikel 1, 4 und 6 des Gesetzes vom 10. Dezember 2008 zur Durchführung des Übereinkommens vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen und zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 14.08.2009 BGBl. I S. 2862 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Artikel 7 Gesetz zur Durchführung des Übereinkommens vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen und zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 EntsÜbermuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EntsÜbermuaÄndG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Artikel 1, 4 und 6 des Gesetzes vom 10. Dezember 2008 zur Durchführung des Übereinkommens vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen und zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
B. v. 14.08.2009 BGBl. I S. 2862
Bekanntmachung EntsÜbermuaÄndGB
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