Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zur Durchführung des Übereinkommens vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen und zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 EntsÜbermuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EntsÜbermuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 7 EntsÜbermuaÄndG Inkrafttreten (vom 20.08.2009)
... *) Anm. d. Red.: gemäß B. v. 14. August 2009 (BGBl. I S. 2862) treten die Artikel 1 , 4 und 6 am 1. Januar 2010 in ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Artikel 1, 4 und 6 des Gesetzes vom 10. Dezember 2008 zur Durchführung des Übereinkommens vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen und zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
B. v. 14.08.2009 BGBl. I S. 2862
Bekanntmachung EntsÜbermuaÄndGB
... Gesetzbuchs vom 10. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2399) wird bekannt gemacht, dass die Artikel 1 , 4 und 6 dieses Gesetzes mit dem Inkrafttreten des Übereinkommens vom 30. Oktober 2007 ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed