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§ 6 - Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (KiföGFinG k.a.Abk.)
Artikel 3 G. v. 10.12.2008 BGBl. I S. 2403, 2407 (Nr. 57); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 23.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 136
Geltung ab 01.01.2009; FNA: 707-23 Wirtschaftsförderung
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Geltung ab 01.01.2009; FNA: 707-23 Wirtschaftsförderung
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§ 6 Höhe und Aufteilung der Programmkosten
(1) Die Mittel des Bundessondervermögens in Höhe von 580,5 Millionen Euro werden gemäß Artikel 104b Absatz 2 Satz 3 des Grundgesetzes im Zeitablauf mit fallenden Jahresbeträgen entsprechend der Anzahl der Kinder unter drei Jahren wie folgt bereitgestellt:
Land | Verfügungsrahmen (Angaben in Euro) | ||
gesamt | im Jahr 2013 | im Jahr 2014 | |
Baden-Württemberg | 78.158.734 | 42.987.304 | 35.171.430 |
Bayern | 90.874.152 | 49.980.784 | 40.893.368 |
Berlin | 27.670.595 | 15.218.827 | 12.451.768 |
Brandenburg | 16.508.519 | 9.079.686 | 7.428.833 |
Bremen | 4.646.357 | 2.555.496 | 2.090.861 |
Hamburg | 14.111.602 | 7.761.381 | 6.350.221 |
Hessen | 44.134.416 | 24.273.929 | 19.860.487 |
Mecklenburg-Vorpommern | 11.256.883 | 6.191.286 | 5.065.597 |
Niedersachsen | 54.678.686 | 30.073.277 | 24.605.409 |
Nordrhein-Westfalen | 126.434.159 | 69.538.787 | 56.895.372 |
Rheinland-Pfalz | 27.191.155 | 14.955.135 | 12.236.020 |
Saarland | 6.045.959 | 3.325.278 | 2.720.681 |
Sachsen | 29.574.122 | 16.265.767 | 13.308.355 |
Sachsen-Anhalt | 14.876.315 | 8.181.973 | 6.694.342 |
Schleswig-Holstein | 19.533.207 | 10.743.264 | 8.789.943 |
Thüringen | 14.805.139 | 8.142.826 | 6.662.313 |
(Summe: Deutschland) | 580.500.000 | 319.275.000 | 261.225.000 |
Auf Grund der Regelungen in § 7 können sich die Verfügungsrahmen ändern.
(2) Der Bundesanteil ist bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten für Investitionen zulässig.
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege G. v. 15. Februar 2013 BGBl. I S. 250 m.W.v. 21. Februar 2013
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Frühere Fassungen von § 6 Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 21.02.2013 | Artikel 1 Gesetz zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vom 15.02.2013 BGBl. I S. 250 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 6 Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 KiföGFinG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KiföGFinG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7 KiföGFinG Anpassung der Verfügungsrahmen (vom 21.02.2013)
... Die Bundesmittel nach § 6 Absatz 1 stehen Ländern zur Verfügung, die bis zum 31. Dezember 2012 mindestens 95 ... Bindung der Bundesmittel im Sinne von Satz 1, fließen die für dieses Land in § 6 Absatz 1 vorgesehenen Bundesmittel im Verhältnis der Zahl der Kinder unter drei Jahren den ... Anteils der nachzuweisenden Mittel führt zu einer entsprechenden Kürzung der nach § 6 Absatz 1 dem Land zur Verfügung stehenden Bundesmittel; der Verfügungsrahmen der ... folgenden Stichtag. (4) Übersteigt der Mittelabruf eines Landes den nach § 6 Absatz 1 für das Jahr 2013 bereitgestellten Verfügungsrahmen, so verringert sich der ...
§ 8 KiföGFinG Verfahren und Durchführung (vom 31.12.2013)
... (2) Investitionen im Umfang von 50 Prozent des gemäß § 6 Absatz 1 Satz 1 bereitgestellten Verfügungsrahmens des Landes sind bis zum 31. Dezember 2014 ... 2015 abgerufen werden. Investitionen im Umfang von weiteren 25 Prozent des gemäß § 6 Absatz 1 Satz 1 bereitgestellten Verfügungsrahmens des Landes sind bis zum 31. Dezember 2015 ... 2016 abgerufen werden. Investitionen im Umfang von weiteren 25 Prozent des gemäß § 6 Absatz 1 Satz 1 bereitgestellten Verfügungsrahmens des Landes sind bis zum 30. Juni 2016 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und zur Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes
G. v. 12.12.2013 BGBl. I S. 4118
Artikel 1 KiföGFinGuaÄndG Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder
... gefasst: „(2) Investitionen im Umfang von 50 Prozent des gemäß § 6 Absatz 1 Satz 1 bereitgestellten Verfügungsrahmens des Landes sind bis zum 31. Dezember 2014 ... 2015 abgerufen werden. Investitionen im Umfang von weiteren 25 Prozent des gemäß § 6 Absatz 1 Satz 1 bereitgestellten Verfügungsrahmens des Landes sind bis zum 31. Dezember 2015 ... 2016 abgerufen werden. Investitionen im Umfang von weiteren 25 Prozent des gemäß § 6 Absatz 1 Satz 1 bereitgestellten Verfügungsrahmens des Landes sind bis zum 30. Juni 2016 ...
Gesetz zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
G. v. 15.02.2013 BGBl. I S. 250
Artikel 1 KlKindFördG Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder
... nicht gleichzeitig Finanzhilfen nach diesem Gesetz gewährt werden. § 6 Höhe und Aufteilung der Programmkosten (1) Die Mittel des ... § 7 Anpassung der Verfügungsrahmen (1) Die Bundesmittel nach § 6 Absatz 1 stehen Ländern zur Verfügung, die bis zum 31. Dezember 2012 mindestens 95 ... Bindung der Bundesmittel im Sinne von Satz 1, fließen die für dieses Land in § 6 Absatz 1 vorgesehenen Bundesmittel im Verhältnis der Zahl der Kinder unter drei Jahren den ... Anteils der nachzuweisenden Mittel führt zu einer entsprechenden Kürzung der nach § 6 Absatz 1 dem Land zur Verfügung stehenden Bundesmittel; der Verfügungsrahmen der ... folgenden Stichtag. (4) Übersteigt der Mittelabruf eines Landes den nach § 6 Absatz 1 für das Jahr 2013 bereitgestellten Verfügungsrahmen, so verringert sich der ...
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