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Zitierungen von § 11 Gesetz über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 FrhEntzG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FrhEntzG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 FrhEntzG
... Gericht ein Pfleger für das Verfahren zu bestellen. Eine einstweilige Anordnung (§ 11 ) kann bereits ergehen, bevor dem Unterzubringenden ein Pfleger bestellt ist. (3) Hat ...
§ 12 FrhEntzG
... §§ 3 und 5 bis 11 gelten entsprechend für das Verfahren, in dem über die Fortdauer einer ...
§ 13 FrhEntzG
... bis zum Ablauf des ihr folgenden Tages durch richterliche Entscheidung nach § 6 oder § 11 angeordnet, so hat die Freilassung zu erfolgen. (2) Wird eine Maßnahme der ...