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§ 4 - Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)

§ 4 (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 4 VersMedV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 14.06.2023Artikel 11 Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts
vom 06.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 146
aktuell vorher 01.01.2018Artikel 18 Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften
vom 17.07.2017 BGBl. I S. 2541
aktuellvor 01.01.2018Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 4 VersMedV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 VersMedV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VersMedV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2541, 2019 I S. 162
Artikel 18 ReRaG Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung
... § 4 der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2412), die zuletzt durch ... 2016 (BGBl. I S. 3234) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „ § 4 Beschlüsse Die Beschlüsse des Beirats werden mit einfacher Mehrheit der nach ...

Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts
G. v. 06.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 146
Artikel 11 InklArbFG Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung
... 2 Satz 2 sowie die §§ 3 und 4 der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2412), die zuletzt durch Artikel 27 des Gesetzes vom 12. ...