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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 21.07.2013 aufgehoben
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Kapitel 5 - Investment-Prüfungsberichtsverordnung (InvPrüfbV)
V. v. 15.12.2008 BGBl. I S. 2467 (Nr. 59); aufgehoben durch § 48 V. v. 24.07.2013 BGBl. I S. 2777
Geltung ab 19.12.2008; FNA: 7612-2-4 Investmentwesen
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Geltung ab 19.12.2008; FNA: 7612-2-4 Investmentwesen
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Kapitel 5 Schlussvorschrift
§ 44 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 18. Dezember 2008.
Anlage 1 (zu § 19) Datenübersicht für Kapitalanlagegesellschaften und selbstverwaltende Investmentaktiengesellschaften
Anlage 1 wird in 1 Vorschrift zitiert
Die angegebenen Beträge (kaufmännische Rundung) lauten auf Tsd. Euro (EUR); Prozentangaben sind mit einer Nachkommastelle anzugeben.
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Position | Berichtsjahr (1) | Vorjahr (2) | |
(1) Daten zu den organisatorischen Grundlagen | |||
1. | Investmentaktiengesellschaft: ja (= 0)/nein (= 1) | ||
2. | Wurden Altersvorsorgeverträge abgeschlossen oder Mindestzahlungszusagen abgegeben (§ 11 Absatz 4 InvG): ja (= 0)/nein (= 1) | ||
3. | Personalbestand gemäß § 267 Absatz 5 HGB | ||
(2) Daten zur Vermögenslage | |||
1. | Eigenmittel gemäß § 11 InvG | ||
2. | Kursreserven bei Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren | ||
a) Bruttobetrag der Kursreserven | |||
b) Nettobetrag der Kursreserven (unter Berücksichtigung von Sicherungsgeschäften) 1) | |||
3. | Kursreserven bei Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren sowie Beteiligungen und Anteilen an verbun- denen Unternehmen | ||
a) Bruttobetrag der Kursreserven | |||
b) Nettobetrag der Kursreserven (unter Berücksichtigung von Sicherungsgeschäften) 1) | |||
4. | Vermiedene Abschreibungen auf Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere durch Übernahme in das Anlagevermögen | ||
5. | Vermiedene Abschreibungen auf Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere durch Übernahme in das Anlagevermögen | ||
(3) Daten zur Ertragslage | |||
1. | Provisionsergebnis (Erträge und Aufwendungen) | ||
a) Vergütung für die Verwaltung von Sondervermögen 2) | |||
b) Vergütung für individuelle Vermögensverwaltung im Sinn des § 7 Absatz 2 Nummer 1 InvG | |||
c) Vereinnahmte Entgelte für Beratungsleistungen im Sinn des § 7 Absatz 2 Nummer 3 InvG in Bezug auf die | |||
aa) Portfolioverwaltung von Sondervermögen | |||
bb) durch andere erbrachte individuelle Vermögens- verwaltung | |||
d) Provisionen für den Vertrieb von Investmentanteilen, § 7 Absatz 2 Nummer 5 InvG 3) | |||
e) Rückvergütungen nach § 41 Absatz 5 Alt. 1 InvG 3) | |||
f) Sonstige Provisionserträge 4) | |||
g) Für Rechnung der Gesellschaft gezahlte Vergütung für die durch andere erbrachte individuelle Vermögens- verwaltung im Sinn des § 7 Absatz 2 Nummer 1 InvG | |||
h) Für Rechnung der Gesellschaft gezahlte Entgelte für Beratungsleistungen in Bezug auf die | |||
aa) Portfolioverwaltung von Sondervermögen | |||
bb) individuelle Vermögensverwaltung im Sinn des § 7 Absatz 2 Nummer 1 InvG | |||
i) Für die Vermittlung von Investmentanteilen, die von der Gesellschaft ausgegeben wurden, für Rechnung der Gesellschaft gezahlte Provisionen 3) | |||
j) Sonstige Provisionsaufwendungen | |||
k) Provisionsergebnis (Saldo) | |||
2. | Zinsergebnis | ||
a) Zinserträge 5) | |||
b) Zinsaufwendungen | |||
c) Zinsergebnis (Saldo) | |||
3. | Ergebnis aus dem sonstigen nichtzinsabhängigen Geschäft 6) | ||
4. | Bewertungsergebnis Wertpapiere nach strengem Niederstwertprinzip | ||
5. | Allgemeiner Verwaltungsaufwand | ||
a) Personalaufwand 7) | |||
b) Andere Verwaltungsaufwendungen 8) | |||
6. | Sonstige und außerordentliche Erträge und Aufwendungen | ||
7. | Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | ||
8. | Erträge aus Verlustübernahmen und baren bilanzunwirksamen Ansprüchen | ||
9. | Aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinn- abführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne | ||
10. | Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | ||
11. | Verlustvortrag aus dem Vorjahr | ||
12. | Entnahmen aus Kapital- und Gewinnrücklagen | ||
13. | Einstellungen in Kapital- und Gewinnrücklagen | ||
14. | Entnahmen aus Genussrechtskapital | ||
15. | Wiederauffüllung des Genussrechtskapitals | ||
(4) Ergänzende Angaben | |||
1. | Abweichungen im Sinn des § 284 Absatz 2 Nummer 3 HGB | ||
a) Von Bilanzierungsmethoden ja (= 0)/nein (= 1) | |||
b) Von Bewertungsmethoden ja (= 0)/nein (= 1) | |||
2. | Buchwert der in Pension gegebenen Vermögens- gegenstände bei echten Pensionsgeschäften (§ 340b Absatz 4 Satz 4 HGB) | ||
3. | Betrag der nicht mit dem Niederstwert bewerteten börsenfähigen Wertpapiere bei den folgenden Posten (§ 35 Absatz 1 Nummer 2 RechKredV) | ||
a) Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten Nummer 5) | |||
b) Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten Nummer 6) | |||
4. | Nachrangige Vermögensgegenstände | ||
a) Nachrangige Forderungen an Kreditinstitute | |||
b) Nachrangige Forderungen an Kunden | |||
c) Sonstige nachrangige Vermögensgegenstände |
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- 1)
- Hier sind negative Ergebnisbeiträge aus den Sicherungsgeschäften mit den Kursreserven der gesicherten Aktiva zu verrechnen.
- 2)
- Einschließlich einmalig erhobener Vergütungen wie Kauf-, Verkaufs- oder Bauvergütungen bei Immobilien-Sondervermögen.
- 3)
- Einschließlich Ausgabeaufschläge.
- 4)
- Einschließlich Erträgen aus Wertpapier-Darlehensgeschäften und Wertpapier-Pensionsgeschäften.
- 5)
- Einschließlich laufender Erträge aus Beteiligungen, Erträgen aus Ergebnisabführungsverträgen.
- 6)
- Hier sind alle anderen ordentlichen Ergebnisse aus dem nichtzinsabhängigen Geschäft einzuordnen, die nicht unter Nummer (3) 1 fallen.
- 7)
- Einschließlich Aufwendungen für vertraglich vereinbarte feste Tätigkeitsvergütungen an die persönlich haftenden Gesellschafter. Aufwendungen für von fremden Arbeitgebern angemietete Arbeitskräfte sind dem anderen Verwaltungsaufwand zuzurechnen.
- 8)
- Hierunter fallen unter anderem Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte, ausgenommen außerordentliche Abschreibungen. Zu erfassen sind hier alle Steuern außer Steuern vom Einkommen und vom Ertrag.
Anlage 2 (zu § 25 Absatz 1 Nummer 14) Berechnung der Portfolioumschlagsrate
Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert
Die Portfolioumschlagsrate eines Sondervermögens oder einer Investmentaktiengesellschaft wird ermittelt, indem der niedrigere Betrag des Gegenwertes der Käufe und Verkäufe der Vermögensgegenstände des betreffenden Berichtszeitraums durch das arithmetische Mittel der ermittelten Nettoinventarwerte der Vermögensgegenstände (durchschnittlicher Nettoinventarwert) dividiert wird.
Sie ist nach folgender Formel zu berechnen und ist in Prozent anzugeben:
Portfolioumschlagsrate = Min(X, Y)/M
Der kleinere Wert von X oder Y = Min(X, Y) Wertpapierkäufe = X
Wertpapierverkäufe = Y
durchschnittlicher Nettoinventarwert = M
M = (Summe (d-1|N) über Vd) / N (Formel siehe BGBl. I 2008 S. 2482)
Vd Vermögen des Fonds am Tag d
N Anzahl der Tage im jeweiligen Kalenderjahr, an denen der Nettoinventarwert ermittelt wurde
Sie ist nach folgender Formel zu berechnen und ist in Prozent anzugeben:
Portfolioumschlagsrate = Min(X, Y)/M
Der kleinere Wert von X oder Y = Min(X, Y) Wertpapierkäufe = X
Wertpapierverkäufe = Y
durchschnittlicher Nettoinventarwert = M
M = (Summe (d-1|N) über Vd) / N (Formel siehe BGBl. I 2008 S. 2482)
Vd Vermögen des Fonds am Tag d
N Anzahl der Tage im jeweiligen Kalenderjahr, an denen der Nettoinventarwert ermittelt wurde
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