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Synopse aller Änderungen des FamFG am 01.04.2021
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. April 2021 durch Artikel 2 des AdHiG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des FamFG.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
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FamFG a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.04.2021 geltenden Fassung | FamFG n.F. (neue Fassung) in der am 01.04.2021 geltenden Fassung durch Artikel 2 G. v. 12.02.2021 BGBl. I S. 226 |
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Gliederung | |
(Textabschnitt unverändert) Buch 1 Allgemeiner Teil Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Anwendungsbereich § 2 Örtliche Zuständigkeit § 3 Verweisung bei Unzuständigkeit § 4 Abgabe an ein anderes Gericht § 5 Gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit § 6 Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen § 7 Beteiligte § 8 Beteiligtenfähigkeit § 9 Verfahrensfähigkeit § 10 Bevollmächtigte § 11 Verfahrensvollmacht § 12 Beistand § 13 Akteneinsicht § 14 Elektronische Akte; elektronisches Dokument; Verordnungsermächtigung § 14a Formulare; Verordnungsermächtigung § 15 Bekanntgabe; formlose Mitteilung § 16 Fristen § 17 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand § 18 Antrag auf Wiedereinsetzung § 19 Entscheidung über die Wiedereinsetzung § 20 Verfahrensverbindung und -trennung § 21 Aussetzung des Verfahrens § 22 Antragsrücknahme; Beendigungserklärung § 22a Mitteilungen an die Familien- und Betreuungsgerichte Abschnitt 2 Verfahren im ersten Rechtszug § 23 Verfahrenseinleitender Antrag § 24 Anregung des Verfahrens § 25 Anträge und Erklärungen zur Niederschrift der Geschäftsstelle § 26 Ermittlung von Amts wegen § 27 Mitwirkung der Beteiligten § 28 Verfahrensleitung § 29 Beweiserhebung § 30 Förmliche Beweisaufnahme § 31 Glaubhaftmachung § 32 Termin § 33 Persönliches Erscheinen der Beteiligten § 34 Persönliche Anhörung § 35 Zwangsmittel § 36 Vergleich § 36a Mediation, außergerichtliche Konfliktbeilegung § 37 Grundlage der Entscheidung Abschnitt 3 Beschluss § 38 Entscheidung durch Beschluss § 39 Rechtsbehelfsbelehrung § 40 Wirksamwerden § 41 Bekanntgabe des Beschlusses § 42 Berichtigung des Beschlusses § 43 Ergänzung des Beschlusses § 44 Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör § 45 Formelle Rechtskraft § 46 Rechtskraftzeugnis § 47 Wirksam bleibende Rechtsgeschäfte § 48 Abänderung und Wiederaufnahme Abschnitt 4 Einstweilige Anordnung § 49 Einstweilige Anordnung § 50 Zuständigkeit § 51 Verfahren § 52 Einleitung des Hauptsacheverfahrens § 53 Vollstreckung § 54 Aufhebung oder Änderung der Entscheidung § 55 Aussetzung der Vollstreckung § 56 Außerkrafttreten § 57 Rechtsmittel Abschnitt 5 Rechtsmittel Unterabschnitt 1 Beschwerde § 58 Statthaftigkeit der Beschwerde § 59 Beschwerdeberechtigte § 60 Beschwerderecht Minderjähriger § 61 Beschwerdewert; Zulassungsbeschwerde § 62 Statthaftigkeit der Beschwerde nach Erledigung der Hauptsache § 63 Beschwerdefrist § 64 Einlegung der Beschwerde § 65 Beschwerdebegründung § 66 Anschlussbeschwerde § 67 Verzicht auf die Beschwerde; Rücknahme der Beschwerde § 68 Gang des Beschwerdeverfahrens § 69 Beschwerdeentscheidung Unterabschnitt 2 Rechtsbeschwerde § 70 Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde § 71 Frist und Form der Rechtsbeschwerde § 72 Gründe der Rechtsbeschwerde § 73 Anschlussrechtsbeschwerde § 74 Entscheidung über die Rechtsbeschwerde § 74a Zurückweisungsbeschluss § 75 Sprungrechtsbeschwerde Abschnitt 6 Verfahrenskostenhilfe § 76 Voraussetzungen § 77 Bewilligung § 78 Beiordnung eines Rechtsanwalts § 79 (entfallen) Abschnitt 7 Kosten § 80 Umfang der Kostenpflicht § 81 Grundsatz der Kostenpflicht § 82 Zeitpunkt der Kostenentscheidung § 83 Kostenpflicht bei Vergleich, Erledigung und Rücknahme § 84 Rechtsmittelkosten § 85 Kostenfestsetzung Abschnitt 8 Vollstreckung Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 86 Vollstreckungstitel § 87 Verfahren; Beschwerde Unterabschnitt 2 Vollstreckung von Entscheidungen über die Herausgabe von Personen und die Regelung des Umgangs § 88 Grundsätze § 89 Ordnungsmittel § 90 Anwendung unmittelbaren Zwanges § 91 Richterlicher Durchsuchungsbeschluss § 92 Vollstreckungsverfahren § 93 Einstellung der Vollstreckung § 94 Eidesstattliche Versicherung Unterabschnitt 3 Vollstreckung nach der Zivilprozessordnung § 95 Anwendung der Zivilprozessordnung § 96 Vollstreckung in Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz und in Ehewohnungssachen § 96a Vollstreckung in Abstammungssachen Abschnitt 9 Verfahren mit Auslandsbezug Unterabschnitt 1 Verhältnis zu völkerrechtlichen Vereinbarungen und Rechtsakten der Europäischen Union § 97 Vorrang und Unberührtheit Unterabschnitt 2 Internationale Zuständigkeit § 98 Ehesachen; Verbund von Scheidungs- und Folgesachen § 99 Kindschaftssachen § 100 Abstammungssachen § 101 Adoptionssachen § 102 Versorgungsausgleichssachen § 103 Lebenspartnerschaftssachen § 104 Betreuungs- und Unterbringungssachen; Pflegschaft für Erwachsene § 105 Andere Verfahren § 106 Keine ausschließliche Zuständigkeit Unterabschnitt 3 Anerkennung und Vollstreckbarkeit ausländischer Entscheidungen § 107 Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen § 108 Anerkennung anderer ausländischer Entscheidungen § 109 Anerkennungshindernisse § 110 Vollstreckbarkeit ausländischer Entscheidungen Buch 2 Verfahren in Familiensachen Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 111 Familiensachen § 112 Familienstreitsachen § 113 Anwendung von Vorschriften der Zivilprozessordnung § 114 Vertretung durch einen Rechtsanwalt; Vollmacht § 115 Zurückweisung von Angriffs- und Verteidigungsmitteln § 116 Entscheidung durch Beschluss; Wirksamkeit § 117 Rechtsmittel in Ehe- und Familienstreitsachen § 118 Wiederaufnahme § 119 Einstweilige Anordnung und Arrest § 120 Vollstreckung Abschnitt 2 Verfahren in Ehesachen; Verfahren in Scheidungssachen und Folgesachen Unterabschnitt 1 Verfahren in Ehesachen § 121 Ehesachen § 122 Örtliche Zuständigkeit § 123 Abgabe bei Anhängigkeit mehrerer Ehesachen § 124 Antrag § 125 Verfahrensfähigkeit § 126 Mehrere Ehesachen; Ehesachen und andere Verfahren § 127 Eingeschränkte Amtsermittlung § 128 Persönliches Erscheinen der Ehegatten § 129 Mitwirkung der Verwaltungsbehörde oder dritter Personen § 129a Vorrang- und Beschleunigungsgebot § 130 Säumnis der Beteiligten § 131 Tod eines Ehegatten § 132 Kosten bei Aufhebung der Ehe Unterabschnitt 2 Verfahren in Scheidungssachen und Folgesachen § 133 Inhalt der Antragsschrift § 134 Zustimmung zur Scheidung und zur Rücknahme; Widerruf § 135 Außergerichtliche Konfliktbeilegung über Folgesachen § 136 Aussetzung des Verfahrens § 137 Verbund von Scheidungs- und Folgesachen § 138 Beiordnung eines Rechtsanwalts § 139 Einbeziehung weiterer Beteiligter und dritter Personen § 140 Abtrennung § 141 Rücknahme des Scheidungsantrags § 142 Einheitliche Endentscheidung; Abweisung des Scheidungsantrags § 143 Einspruch § 144 Verzicht auf Anschlussrechtsmittel § 145 Befristung und Einschränkung von Rechtsmittelerweiterung und Anschlussrechtsmittel § 146 Zurückverweisung § 147 Erweiterte Aufhebung § 148 Wirksamwerden von Entscheidungen in Folgesachen § 149 Erstreckung der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe § 150 Kosten in Scheidungssachen und Folgesachen Abschnitt 3 Verfahren in Kindschaftssachen § 151 Kindschaftssachen § 152 Örtliche Zuständigkeit § 153 Abgabe an das Gericht der Ehesache § 154 Verweisung bei einseitiger Änderung des Aufenthalts des Kindes § 155 Vorrang- und Beschleunigungsgebot § 155a Verfahren zur Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge § 155b Beschleunigungsrüge § 155c Beschleunigungsbeschwerde § 156 Hinwirken auf Einvernehmen § 157 Erörterung der Kindeswohlgefährdung; einstweilige Anordnung § 158 Verfahrensbeistand § 159 Persönliche Anhörung des Kindes § 160 Anhörung der Eltern § 161 Mitwirkung der Pflegeperson § 162 Mitwirkung des Jugendamts § 163 Sachverständigengutachten § 163a Ausschluss der Vernehmung des Kindes § 164 Bekanntgabe der Entscheidung an das Kind § 165 Vermittlungsverfahren § 166 Abänderung und Überprüfung von Entscheidungen und gerichtlich gebilligten Vergleichen § 167 Anwendbare Vorschriften bei Unterbringung Minderjähriger und bei freiheitsentziehenden Maßnahmen bei Minderjährigen § 167a Besondere Vorschriften für Verfahren nach § 1686a des Bürgerlichen Gesetzbuchs § 168 Beschluss über Zahlungen des Mündels § 168a Mitteilungspflichten des Standesamts Abschnitt 4 Verfahren in Abstammungssachen § 169 Abstammungssachen § 170 Örtliche Zuständigkeit § 171 Antrag § 172 Beteiligte § 173 Vertretung eines Kindes durch einen Beistand § 174 Verfahrensbeistand § 175 Erörterungstermin; persönliche Anhörung § 176 Anhörung des Jugendamts § 177 Eingeschränkte Amtsermittlung; förmliche Beweisaufnahme § 178 Untersuchungen zur Feststellung der Abstammung § 179 Mehrheit von Verfahren § 180 Erklärungen zur Niederschrift des Gerichts § 181 Tod eines Beteiligten § 182 Inhalt des Beschlusses § 183 Kosten bei Anfechtung der Vaterschaft § 184 Wirksamkeit des Beschlusses; Ausschluss der Abänderung; ergänzende Vorschriften über die Beschwerde § 185 Wiederaufnahme des Verfahrens Abschnitt 5 Verfahren in Adoptionssachen § 186 Adoptionssachen § 187 Örtliche Zuständigkeit § 188 Beteiligte | |
(Text alte Fassung) § 189 Fachliche Äußerung einer Adoptionsvermittlungsstelle | (Text neue Fassung) § 189 Fachliche Äußerung |
§ 190 Bescheinigung über den Eintritt der Vormundschaft § 191 Verfahrensbeistand § 192 Anhörung der Beteiligten § 193 Anhörung weiterer Personen § 194 Anhörung des Jugendamts § 195 Anhörung des Landesjugendamts § 196 Unzulässigkeit der Verbindung | |
§ 196a Zurückweisung des Antrags | |
§ 197 Beschluss über die Annahme als Kind § 198 Beschluss in weiteren Verfahren § 199 Anwendung des Adoptionswirkungsgesetzes Abschnitt 6 Verfahren in Ehewohnungs- und Haushaltssachen § 200 Ehewohnungssachen; Haushaltssachen § 201 Örtliche Zuständigkeit § 202 Abgabe an das Gericht der Ehesache § 203 Antrag § 204 Beteiligte § 205 Anhörung des Jugendamts in Ehewohnungssachen § 206 Besondere Vorschriften in Haushaltssachen § 207 Erörterungstermin § 208 Tod eines Ehegatten § 209 Durchführung der Entscheidung, Wirksamkeit Abschnitt 7 Verfahren in Gewaltschutzsachen § 210 Gewaltschutzsachen § 211 Örtliche Zuständigkeit § 212 Beteiligte § 213 Anhörung des Jugendamts § 214 Einstweilige Anordnung § 214a Bestätigung des Vergleichs § 215 Durchführung der Endentscheidung § 216 Wirksamkeit; Vollstreckung vor Zustellung § 216a Mitteilung von Entscheidungen Abschnitt 8 Verfahren in Versorgungsausgleichssachen § 217 Versorgungsausgleichssachen § 218 Örtliche Zuständigkeit § 219 Beteiligte § 220 Verfahrensrechtliche Auskunftspflicht § 221 Erörterung, Aussetzung § 222 Durchführung der externen Teilung § 223 Antragserfordernis für Ausgleichsansprüche nach der Scheidung § 224 Entscheidung über den Versorgungsausgleich § 225 Zulässigkeit einer Abänderung des Wertausgleichs bei der Scheidung § 226 Durchführung einer Abänderung des Wertausgleichs bei der Scheidung § 227 Sonstige Abänderungen § 228 Zulässigkeit der Beschwerde § 229 Elektronischer Rechtsverkehr zwischen den Familiengerichten und den Versorgungsträgern § 230 (aufgehoben) Abschnitt 9 Verfahren in Unterhaltssachen Unterabschnitt 1 Besondere Verfahrensvorschriften § 231 Unterhaltssachen § 232 Örtliche Zuständigkeit § 233 Abgabe an das Gericht der Ehesache § 234 Vertretung eines Kindes durch einen Beistand § 235 Verfahrensrechtliche Auskunftspflicht der Beteiligten § 236 Verfahrensrechtliche Auskunftspflicht Dritter § 237 Unterhalt bei Feststellung der Vaterschaft § 238 Abänderung gerichtlicher Entscheidungen § 239 Abänderung von Vergleichen und Urkunden § 240 Abänderung von Entscheidungen nach den §§ 237 und 253 § 241 Verschärfte Haftung § 242 Einstweilige Einstellung der Vollstreckung § 243 Kostenentscheidung § 244 Unzulässiger Einwand der Volljährigkeit § 245 Bezifferung dynamisierter Unterhaltstitel zur Zwangsvollstreckung im Ausland Unterabschnitt 2 Einstweilige Anordnung § 246 Besondere Vorschriften für die einstweilige Anordnung § 247 Einstweilige Anordnung vor Geburt des Kindes § 248 Einstweilige Anordnung bei Feststellung der Vaterschaft Unterabschnitt 3 Vereinfachtes Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger § 249 Statthaftigkeit des vereinfachten Verfahrens § 250 Antrag § 251 Maßnahmen des Gerichts § 252 Einwendungen des Antragsgegners § 253 Festsetzungsbeschluss § 254 Mitteilungen über Einwendungen § 255 Streitiges Verfahren § 256 Beschwerde § 257 Besondere Verfahrensvorschriften § 258 Sonderregelungen für maschinelle Bearbeitung § 259 Formulare § 260 Bestimmung des Amtsgerichts Abschnitt 10 Verfahren in Güterrechtssachen § 261 Güterrechtssachen § 262 Örtliche Zuständigkeit § 263 Abgabe an das Gericht der Ehesache § 264 Verfahren auf Stundung und auf Übertragung von Vermögensgegenständen § 265 Einheitliche Entscheidung Abschnitt 11 Verfahren in sonstigen Familiensachen § 266 Sonstige Familiensachen § 267 Örtliche Zuständigkeit § 268 Abgabe an das Gericht der Ehesache Abschnitt 12 Verfahren in Lebenspartnerschaftssachen § 269 Lebenspartnerschaftssachen § 270 Anwendbare Vorschriften Buch 3 Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen Abschnitt 1 Verfahren in Betreuungssachen § 271 Betreuungssachen § 272 Örtliche Zuständigkeit § 273 Abgabe bei Änderung des gewöhnlichen Aufenthalts § 274 Beteiligte § 275 Verfahrensfähigkeit § 276 Verfahrenspfleger § 277 Vergütung und Aufwendungsersatz des Verfahrenspflegers § 278 Anhörung des Betroffenen § 279 Anhörung der sonstigen Beteiligten, der Betreuungsbehörde und des gesetzlichen Vertreters § 280 Einholung eines Gutachtens § 281 Ärztliches Zeugnis; Entbehrlichkeit eines Gutachtens § 282 Vorhandene Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung § 283 Vorführung zur Untersuchung § 284 Unterbringung zur Begutachtung § 285 Herausgabe einer Betreuungsverfügung oder der Abschrift einer Vorsorgevollmacht § 286 Inhalt der Beschlussformel § 287 Wirksamwerden von Beschlüssen § 288 Bekanntgabe § 289 Verpflichtung des Betreuers § 290 Bestellungsurkunde § 291 Überprüfung der Betreuerauswahl § 292 Zahlungen an den Betreuer § 293 Erweiterung der Betreuung oder des Einwilligungsvorbehalts § 294 Aufhebung und Einschränkung der Betreuung oder des Einwilligungsvorbehalts § 295 Verlängerung der Betreuung oder des Einwilligungsvorbehalts § 296 Entlassung des Betreuers und Bestellung eines neuen Betreuers § 297 Sterilisation § 298 Verfahren in Fällen des § 1904 des Bürgerlichen Gesetzbuchs § 299 Verfahren in anderen Entscheidungen § 300 Einstweilige Anordnung § 301 Einstweilige Anordnung bei gesteigerter Dringlichkeit § 302 Dauer der einstweiligen Anordnung § 303 Ergänzende Vorschriften über die Beschwerde § 304 Beschwerde der Staatskasse § 305 Beschwerde des Untergebrachten § 306 Aufhebung des Einwilligungsvorbehalts § 307 Kosten in Betreuungssachen § 308 Mitteilung von Entscheidungen § 309 Besondere Mitteilungen § 310 Mitteilungen während einer Unterbringungsmaßnahme § 311 Mitteilungen zur Strafverfolgung Abschnitt 2 Verfahren in Unterbringungssachen § 312 Unterbringungssachen § 313 Örtliche Zuständigkeit § 314 Abgabe der Unterbringungssache § 315 Beteiligte § 316 Verfahrensfähigkeit § 317 Verfahrenspfleger § 318 Vergütung und Aufwendungsersatz des Verfahrenspflegers § 319 Anhörung des Betroffenen § 320 Anhörung der sonstigen Beteiligten und der zuständigen Behörde § 321 Einholung eines Gutachtens § 322 Vorführung zur Untersuchung; Unterbringung zur Begutachtung § 323 Inhalt der Beschlussformel § 324 Wirksamwerden von Beschlüssen § 325 Bekanntgabe § 326 Zuführung zur Unterbringung; Verbringung zu einem stationären Aufenthalt § 327 Vollzugsangelegenheiten § 328 Aussetzung des Vollzugs § 329 Dauer und Verlängerung der Unterbringungsmaßnahme § 330 Aufhebung der Unterbringungsmaßnahme § 331 Einstweilige Anordnung § 332 Einstweilige Anordnung bei gesteigerter Dringlichkeit § 333 Dauer der einstweiligen Anordnung § 334 Einstweilige Maßregeln § 335 Ergänzende Vorschriften über die Beschwerde § 336 Einlegung der Beschwerde durch den Betroffenen § 337 Kosten in Unterbringungssachen § 338 Mitteilung von Entscheidungen § 339 Benachrichtigung von Angehörigen Abschnitt 3 Verfahren in betreuungsgerichtlichen Zuweisungssachen § 340 Betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen § 341 Örtliche Zuständigkeit Buch 4 Verfahren in Nachlass- und Teilungssachen Abschnitt 1 Begriffsbestimmung; örtliche Zuständigkeit § 342 Begriffsbestimmung § 343 Örtliche Zuständigkeit § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit Abschnitt 2 Verfahren in Nachlasssachen Unterabschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen § 345 Beteiligte Unterabschnitt 2 Verwahrung von Verfügungen von Todes wegen § 346 Verfahren bei besonderer amtlicher Verwahrung § 347 Mitteilung über die Verwahrung Unterabschnitt 3 Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen § 348 Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen durch das Nachlassgericht § 349 Besonderheiten bei der Eröffnung von gemeinschaftlichen Testamenten und Erbverträgen § 350 Eröffnung der Verfügung von Todes wegen durch ein anderes Gericht § 351 Eröffnungsfrist für Verfügungen von Todes wegen Unterabschnitt 4 Erbscheinsverfahren; Testamentsvollstreckung § 352 Angaben im Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Nachweis der Richtigkeit § 352a Gemeinschaftlicher Erbschein § 352b Inhalt des Erbscheins für den Vorerben; Angabe des Testamentsvollstreckers § 352c Gegenständlich beschränkter Erbschein § 352d Öffentliche Aufforderung § 352e Entscheidung über Erbscheinsanträge § 353 Einziehung oder Kraftloserklärung von Erbscheinen § 354 Sonstige Zeugnisse § 355 Testamentsvollstreckung Unterabschnitt 5 Sonstige verfahrensrechtliche Regelungen § 356 Mitteilungspflichten § 357 Einsicht in eine eröffnete Verfügung von Todes wegen; Ausfertigung eines Erbscheins oder anderen Zeugnisses § 358 Zwang zur Ablieferung von Testamenten § 359 Nachlassverwaltung § 360 Bestimmung einer Inventarfrist § 361 Eidesstattliche Versicherung § 362 Stundung des Pflichtteilsanspruchs Abschnitt 3 Verfahren in Teilungssachen § 363 Antrag § 364 (aufgehoben) § 365 Ladung § 366 Außergerichtliche Vereinbarung § 367 Wiedereinsetzung § 368 Auseinandersetzungsplan; Bestätigung § 369 Verteilung durch das Los § 370 Aussetzung bei Streit § 371 Wirkung der bestätigten Vereinbarung und Auseinandersetzung; Vollstreckung § 372 Rechtsmittel § 373 Auseinandersetzung einer Gütergemeinschaft Buch 5 Verfahren in Registersachen, unternehmensrechtliche Verfahren Abschnitt 1 Begriffsbestimmung § 374 Registersachen § 375 Unternehmensrechtliche Verfahren Abschnitt 2 Zuständigkeit § 376 Besondere Zuständigkeitsregelungen § 377 Örtliche Zuständigkeit Abschnitt 3 Registersachen Unterabschnitt 1 Verfahren § 378 Vertretung; notarielle Zuständigkeit; Verordnungsermächtigung § 379 Mitteilungspflichten der Behörden § 380 Beteiligung der berufsständischen Organe; Beschwerderecht § 381 Aussetzung des Verfahrens § 382 Entscheidung über Eintragungsanträge § 383 Mitteilung; Anfechtbarkeit § 384 Von Amts wegen vorzunehmende Eintragungen § 385 Einsicht in die Register § 386 Bescheinigungen § 387 Ermächtigungen Unterabschnitt 2 Zwangsgeldverfahren § 388 Androhung § 389 Festsetzung § 390 Verfahren bei Einspruch § 391 Beschwerde § 392 Verfahren bei unbefugtem Firmengebrauch Unterabschnitt 3 Löschungs- und Auflösungsverfahren § 393 Löschung einer Firma § 394 Löschung vermögensloser Gesellschaften und Genossenschaften § 395 Löschung unzulässiger Eintragungen § 396 (entfallen) § 397 Löschung nichtiger Gesellschaften und Genossenschaften § 398 Löschung nichtiger Beschlüsse § 399 Auflösung wegen Mangels der Satzung Unterabschnitt 4 Ergänzende Vorschriften für das Vereinsregister § 400 Mitteilungspflichten § 401 Entziehung der Rechtsfähigkeit Abschnitt 4 Unternehmensrechtliche Verfahren § 402 Anfechtbarkeit § 403 Weigerung des Dispacheurs § 404 Aushändigung von Schriftstücken; Einsichtsrecht § 405 Termin; Ladung § 406 Verfahren im Termin § 407 Verfolgung des Widerspruchs § 408 Beschwerde § 409 Wirksamkeit; Vollstreckung Buch 6 Verfahren in weiteren Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit § 410 Weitere Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit § 411 Örtliche Zuständigkeit § 412 Beteiligte § 413 Eidesstattliche Versicherung § 414 Unanfechtbarkeit Buch 7 Verfahren in Freiheitsentziehungssachen § 415 Freiheitsentziehungssachen § 416 Örtliche Zuständigkeit § 417 Antrag § 418 Beteiligte § 419 Verfahrenspfleger § 420 Anhörung; Vorführung § 421 Inhalt der Beschlussformel § 422 Wirksamwerden von Beschlüssen § 423 Absehen von der Bekanntgabe § 424 Aussetzung des Vollzugs § 425 Dauer und Verlängerung der Freiheitsentziehung § 426 Aufhebung § 427 Einstweilige Anordnung § 428 Verwaltungsmaßnahme; richterliche Prüfung § 429 Ergänzende Vorschriften über die Beschwerde § 430 Auslagenersatz § 431 Mitteilung von Entscheidungen § 432 Benachrichtigung von Angehörigen Buch 8 Verfahren in Aufgebotssachen Abschnitt 1 Allgemeine Verfahrensvorschriften § 433 Aufgebotssachen § 434 Antrag; Inhalt des Aufgebots § 435 Öffentliche Bekanntmachung § 436 Gültigkeit der öffentlichen Bekanntmachung § 437 Aufgebotsfrist § 438 Anmeldung nach dem Anmeldezeitpunkt § 439 Erlass des Ausschließungsbeschlusses; Beschwerde; Wiedereinsetzung und Wiederaufnahme § 440 Wirkung einer Anmeldung § 441 Öffentliche Zustellung des Ausschließungsbeschlusses Abschnitt 2 Aufgebot des Eigentümers von Grundstücken, Schiffen und Schiffsbauwerken § 442 Aufgebot des Grundstückseigentümers; örtliche Zuständigkeit § 443 Antragsberechtigter § 444 Glaubhaftmachung § 445 Inhalt des Aufgebots § 446 Aufgebot des Schiffseigentümers Abschnitt 3 Aufgebot des Gläubigers von Grund- und Schiffspfandrechten sowie des Berechtigten sonstiger dinglicher Rechte § 447 Aufgebot des Grundpfandrechtsgläubigers; örtliche Zuständigkeit § 448 Antragsberechtigter § 449 Glaubhaftmachung § 450 Besondere Glaubhaftmachung § 451 Verfahren bei Ausschluss mittels Hinterlegung § 452 Aufgebot des Schiffshypothekengläubigers; örtliche Zuständigkeit § 453 Aufgebot des Berechtigten bei Vormerkung, Vorkaufsrecht, Reallast Abschnitt 4 Aufgebot von Nachlassgläubigern § 454 Aufgebot von Nachlassgläubigern; örtliche Zuständigkeit § 455 Antragsberechtigter § 456 Verzeichnis der Nachlassgläubiger § 457 Nachlassinsolvenzverfahren § 458 Inhalt des Aufgebots; Aufgebotsfrist § 459 Forderungsanmeldung § 460 Mehrheit von Erben § 461 Nacherbfolge § 462 Gütergemeinschaft § 463 Erbschaftskäufer § 464 Aufgebot der Gesamtgutsgläubiger Abschnitt 5 Aufgebot der Schiffsgläubiger § 465 Aufgebot der Schiffsgläubiger Abschnitt 6 Aufgebot zur Kraftloserklärung von Urkunden § 466 Örtliche Zuständigkeit § 467 Antragsberechtigter § 468 Antragsbegründung § 469 Inhalt des Aufgebots § 470 Ergänzende Bekanntmachung in besonderen Fällen § 471 Wertpapiere mit Zinsscheinen § 472 Zinsscheine für mehr als vier Jahre § 473 Vorlegung der Zinsscheine § 474 Abgelaufene Ausgabe der Zinsscheine § 475 Anmeldezeitpunkt bei bestimmter Fälligkeit § 476 Aufgebotsfrist § 477 Anmeldung der Rechte § 478 Ausschließungsbeschluss § 479 Wirkung des Ausschließungsbeschlusses § 480 Zahlungssperre § 481 Entbehrlichkeit des Zeugnisses nach § 471 Abs. 2 § 482 Aufhebung der Zahlungssperre § 483 Hinkende Inhaberpapiere § 484 Vorbehalt für die Landesgesetzgebung Buch 9 Schlussvorschriften § 485 Verhältnis zu anderen Gesetzen § 486 Landesrechtliche Vorbehalte; Ergänzungs- und Ausführungsbestimmungen § 487 Nachlassauseinandersetzung; Auseinandersetzung einer Gütergemeinschaft § 488 Verfahren vor landesgesetzlich zugelassenen Behörden § 489 Rechtsmittel § 490 Landesrechtliche Aufgebotsverfahren § 491 Landesrechtliche Vorbehalte bei Verfahren zur Kraftloserklärung von Urkunden § 492 Anwendbare Vorschriften bei Zuständigkeit von Notaren § 493 Übergangsvorschriften | |
§ 108 Anerkennung anderer ausländischer Entscheidungen | |
(1) Abgesehen von Entscheidungen in Ehesachen werden ausländische Entscheidungen anerkannt, ohne dass es hierfür eines besonderen Verfahrens bedarf. (2) 1 Beteiligte, die ein rechtliches Interesse haben, können eine Entscheidung über die Anerkennung oder Nichtanerkennung einer ausländischen Entscheidung nicht vermögensrechtlichen Inhalts beantragen. 2 § 107 Abs. 9 gilt entsprechend. 3 Für die Anerkennung oder Nichtanerkennung einer Annahme als Kind gelten jedoch die §§ 2, 4 und 5 des Adoptionswirkungsgesetzes, wenn der Angenommene zur Zeit der Annahme das 18. Lebensjahr nicht vollendet hatte. | (1) Abgesehen von Entscheidungen in Ehesachen sowie von Entscheidungen nach § 1 Absatz 2 des Adoptionswirkungsgesetzes werden ausländische Entscheidungen anerkannt, ohne dass es hierfür eines besonderen Verfahrens bedarf. (2) 1 Beteiligte, die ein rechtliches Interesse haben, können eine Entscheidung über die Anerkennung oder Nichtanerkennung einer ausländischen Entscheidung nicht vermögensrechtlichen Inhalts beantragen. 2 § 107 Abs. 9 gilt entsprechend. 3 Für die Anerkennung oder Nichtanerkennung einer Annahme als Kind gelten jedoch die Bestimmungen des Adoptionswirkungsgesetzes, wenn der Angenommene zur Zeit der Annahme das 18. Lebensjahr nicht vollendet hatte. |
(3) 1 Für die Entscheidung über den Antrag nach Absatz 2 Satz 1 ist das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk zum Zeitpunkt der Antragstellung 1. der Antragsgegner oder die Person, auf die sich die Entscheidung bezieht, sich gewöhnlich aufhält oder 2. bei Fehlen einer Zuständigkeit nach Nummer 1 das Interesse an der Feststellung bekannt wird oder das Bedürfnis der Fürsorge besteht. 2 Diese Zuständigkeiten sind ausschließlich. | |
§ 187 Örtliche Zuständigkeit | |
(1) Für Verfahren nach § 186 Nr. 1 bis 3 ist das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk der Annehmende oder einer der Annehmenden seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. (2) Ist die Zuständigkeit eines deutschen Gerichts nach Absatz 1 nicht gegeben, ist der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes maßgebend. (3) Für Verfahren nach § 186 Nr. 4 ist das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. | |
(4) Hat der Anzunehmende in Verfahren nach § 186 seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, gilt § 5 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 des Adoptionswirkungsgesetzes entsprechend. | (4) In Adoptionssachen, die einen Minderjährigen betreffen, ist § 6 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 des Adoptionswirkungsgesetzes entsprechend anzuwenden, wenn 1. der gewöhnliche Aufenthalt der Annehmenden und des Anzunehmenden im Ausland liegt oder 2. der Anzunehmende in den letzten zwei Jahren vor der Antragstellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hatte. |
(5) 1 Ist nach den Absätzen 1 bis 4 eine Zuständigkeit nicht gegeben, ist das Amtsgericht Schöneberg in Berlin zuständig. 2 Es kann die Sache aus wichtigem Grund an ein anderes Gericht verweisen. | |
§ 189 Fachliche Äußerung einer Adoptionsvermittlungsstelle | § 189 Fachliche Äußerung |
1 Wird ein Minderjähriger als Kind angenommen, hat das Gericht eine fachliche Äußerung der Adoptionsvermittlungsstelle, die das Kind vermittelt hat, einzuholen, ob das Kind und die Familie des Annehmenden für die Annahme geeignet sind. 2 Ist keine Adoptionsvermittlungsstelle tätig geworden, ist eine fachliche Äußerung des Jugendamts oder einer Adoptionsvermittlungsstelle einzuholen. 3 Die fachliche Äußerung ist kostenlos abzugeben. | (1) Soll ein Minderjähriger als Kind angenommen werden, hat das Gericht eine fachliche Äußerung darüber einzuholen, ob das Kind und die Familie des Annehmenden für die Annahme geeignet sind. (2) 1 Die fachliche Äußerung ist von der Adoptionsvermittlungsstelle einzuholen, die das Kind vermittelt oder den Beratungsschein nach § 9a Absatz 2 des Adoptionsvermittlungsgesetzes ausgestellt hat. 2 Ist keine Adoptionsvermittlungsstelle tätig geworden, ist eine fachliche Äußerung des Jugendamts einzuholen. (3) Die fachliche Äußerung ist kostenlos abzugeben. (4) Das Gericht hat der Adoptionsvermittlungsstelle, die das Kind vermittelt hat, die Entscheidung mitzuteilen. |
§ 195 Anhörung des Landesjugendamts | |
(1) 1 In den Fällen des § 11 Abs. 1 Nr. 2 und 3 des Adoptionsvermittlungsgesetzes hat das Gericht vor dem Ausspruch der Annahme auch die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamts anzuhören, die nach § 11 Abs. 2 des Adoptionsvermittlungsgesetzes beteiligt worden ist. 2 Ist eine zentrale Adoptionsstelle nicht beteiligt worden, tritt an seine Stelle das Landesjugendamt, in dessen Bereich das Jugendamt liegt, das nach § 194 Gelegenheit zur Äußerung erhält oder das nach § 189 eine fachliche Äußerung abgegeben hat. | (1) 1 In den Fällen des § 11 Absatz 1 Nummer 2 und 3 des Adoptionsvermittlungsgesetzes hat das Gericht vor dem Ausspruch der Annahme auch die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamts, in deren Bereich die Annehmenden ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, anzuhören. 2 Ist eine zentrale Adoptionsstelle nicht beteiligt worden, tritt an seine Stelle das Landesjugendamt, in dessen Bereich das Jugendamt liegt, das nach § 194 Gelegenheit zur Äußerung erhält oder das nach § 189 eine fachliche Äußerung abgegeben hat. |
(2) 1 Das Gericht hat dem Landesjugendamt alle Entscheidungen mitzuteilen, zu denen dieses nach Absatz 1 anzuhören war. 2 Gegen den Beschluss steht dem Landesjugendamt die Beschwerde zu. | |
§ 196a (neu) | § 196a Zurückweisung des Antrags |
Das Gericht weist den Antrag auf Annahme als Kind zurück, wenn die gemäß § 9a des Adoptionsvermittlungsgesetzes erforderlichen Bescheinigungen über eine Beratung nicht vorliegen. |
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