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Zitierungen von
§ 47 FamGKG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 47 FamGKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FamGKG selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
Zitate in Änderungsvorschriften
Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025)
G. v. 07.04.2025 BGBl. 2025 I Nr. 109
Artikel 6 KostBRÄG 2025 Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen
... Angabe „4.000 Euro" durch die Angabe „5.000 Euro" ersetzt. 4. In
§ 47 Absatz 1
wird die Angabe „2.000 Euro" durch die Angabe „3.000 Euro" ersetzt. ...
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