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Artikel 101 - FGG-Reformgesetz (FGG-RG)

G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586 (Nr. 61); zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Geltung ab 01.09.2009, abweichend siehe Artikel 112; FNA: 315-24/1 Freiwillige Gerichtsbarkeit
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Artikel 101 Änderung der ReNoPat-Ausbildungsverordnung


Artikel 101 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. September 2009 ReNoPatAusbV § 5, § 6, § 8, § 14, § 17, § 18, Anlage

Die ReNoPat-Ausbildungsverordnung vom 23. November 1987 (BGBl. I S. 2392), zuletzt geändert durch Artikel 8 Abs. 9 des Gesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1149), wird wie folgt geändert:

1.
In § 5 Nr. 4 wird das Wort „Konkursangelegenheiten" durch das Wort „Insolvenzangelegenheiten" ersetzt.

2.
In § 6 Nr. 7 wird das Wort „Kostenrechnungen" durch das Wort „Notarkostenrechnungen" ersetzt.

3.
Dem § 8 Nr. 5 werden folgende Spiegelstriche angefügt:

„- einer Gemeinschaftsmarke,

-
eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters,".

4.
§ 14 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 3 Nr. 2 wird das Wort „Rechtsanwaltsgebührenrecht" durch das Wort „Rechtsanwaltsvergütungsrecht" ersetzt.

b)
In Absatz 5 Nr. 2 werden die Wörter „Gebühren- und Kostenrecht" durch die Wörter „Rechtsanwaltsvergütungs- und Notarkostenrecht" ersetzt.

c)
In Absatz 6 Nr. 1 und 2 wird jeweils das Wort „Gebührenrecht" durch die Wörter „Kostenrecht/Vergütungsrecht" ersetzt.

5.
Die §§ 17 und 18 Satz 3 werden aufgehoben.

6.
Die Anlage wird wie folgt geändert:

a)
Abschnitt I Nr. 3 wird wie folgt geändert:

aa)
In Buchstabe c wird das Wort „rechtkundigen" durch das Wort „rechtskundigen" ersetzt.

bb)
In Buchstabe d wird das Wort „Vormundschaftsgerichtes" durch das Wort „Betreuungsgerichtes" ersetzt.

cc)
In Buchstabe f werden nach dem Wort „Aufbau" die Wörter „des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt," eingefügt und die Wörter „Deutschen Patentamts" durch die Wörter „Deutschen Patent- und Markenamts" ersetzt.

b)
Abschnitt II wird wie folgt geändert:

aa)
Buchstabe A wird wie folgt geändert:

aaa)
Nummer 2 wird wie folgt geändert:

aaaa) In Buchstabe a wird die Angabe „FGG" durch die Angabe „FamFG" ersetzt.

bbbb) In Buchstabe i werden nach dem Wort „Beschwerde" die Wörter „sowie Rechtsbeschwerde" eingefügt.

bbb)
Nummer 4 wird wie folgt geändert:

aaaa) In Spalte 2 wird das Wort „Konkursangelegenheiten" durch das Wort „Insolvenzangelegenheiten" ersetzt.

bbbb) In Buchstabe a wird die Angabe „KO" durch die Angabe „InsO" ersetzt.

cccc) In Buchstabe e wird das Wort „Konkursverfahren" durch das Wort „Insolvenzverfahren" ersetzt.

ccc)
Nummer 5 wird wie folgt geändert:

aaaa) In Buchstabe a werden das Komma und das Wort „Kosten" gestrichen.

bbbb) In Buchstabe b und d wird jeweils die Angabe „der BRAGO" durch die Angabe „des RVG" ersetzt.

cccc) In Buchstabe g wird die Angabe „§ 18 BRAGO" durch die Angabe „§ 10 RVG" ersetzt.

bb)
Buchstabe B wird wie folgt geändert:

aaa)
In Nummer 4 Buchstabe a wird die Angabe „FGG" durch die Angabe „FamFG" ersetzt.

bbb)
In Nummer 6 Buchstabe c wird das Wort „vormundschaftsgerichtliche" durch das Wort „familiengerichtliche" ersetzt.

cc)
Buchstabe C wird wie folgt geändert:

aaa)
In Nummer 3 Buchstabe a und b wird jeweils die Angabe „FGG" durch die Angabe „FamFG" ersetzt.

bbb)
In Nummer 5 Buchstabe a wird die Angabe „KO" durch die Angabe „InsO" ersetzt.

ccc)
Nummer 7 wird wie folgt geändert:

aaaa) In Spalte 2 werden die Wörter „Vergütungs- und Kostenrechnungen" durch das Wort „Vergütungsrechnungen" ersetzt.

bbbb) Buchstabe a wird wie folgt geändert:

 
aaaaa) In Doppelbuchstabe bb und dd wird jeweils die Angabe „der BRAGO" durch die Angabe „des RVG" ersetzt.

bbbbb) In Doppelbuchstabe gg wird die Angabe „§ 18 BRAGO" durch die Angabe „§ 10 RVG" ersetzt.

dd)
Buchstabe D wird wie folgt geändert:

aaa)
In Nummer 2 Buchstabe a werden nach dem Wort „Gebrauchsmustergesetzes," die Wörter „des Halbleiterschutzgesetzes," eingefügt.

bbb)
Nummer 3 wird wie folgt geändert:

aaaa) In Buchstabe a werden das Wort „Hinterlegung" durch das Wort „Anmeldung" ersetzt und nach dem Wort „Gebrauchsmustern," die Wörter „Topografien von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen," eingefügt.

bbbb) In Buchstabe f werden nach dem Wort „Gebühren" die Wörter „und Auslagen" eingefügt.

ccc)
Nummer 5 wird wie folgt geändert:

aaaa) In Spalte 2 werden nach dem Wort „Marken" das Wort „und" durch ein Komma ersetzt und nach den Wörtern „- einer Internationalen Registrierung von Geschmacksmustern" folgende Spiegelstriche eingefügt:

 
„ - einer Gemeinschaftsmarke und

-
eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters."

bbbb) Folgende Buchstaben e und f werden angefügt:

 
„e) Einreichung von Gemeinschaftsmarkenanmeldungen vorbereiten, amtliche Anmeldeformulare ausfüllen, Anmeldetexte schreiben, Anlagen beschaffen, Anmeldungsunterlagen absenden und Fristen überwachen, amtliche Gebühren berechnen und einzahlen

 
f)
Einreichung von Gemeinschaftsgeschmacksmusteranmeldungen vorbereiten, amtliche Anmeldeformulare ausfüllen, Anmeldetexte schreiben, Anlagen beschaffen, Anmeldungsunterlagen absenden und Fristen überwachen, amtliche Gebühren berechnen und einzahlen".

ddd)
Nummer 11 wird wie folgt geändert:

aaaa) In Buchstabe b werden die Wörter „für Gebühren des Deutschen Patentamtes und des Bundespatentgerichtes" durch die Wörter „des Patentkostengesetzes" ersetzt.

bbbb) In Buchstabe d wird die Angabe „BRAGO" durch die Angabe „des RVG" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 101 FGG-RG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 101 FGG-RG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FGG-RG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG)
G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586
Artikel 35 2. KostRMoG Änderung der ReNoPat-Ausbildungsverordnung
... ReNoPat-Ausbildungsverordnung vom 23. November 1987 (BGBl. I S. 2392), die zuletzt durch Artikel 101 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586) geändert worden ist, werden jeweils die ...