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Artikel 101 - FGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586 (Nr. 61); zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Geltung ab 01.09.2009, abweichend siehe Artikel 112; FNA: 315-24/1 Freiwillige Gerichtsbarkeit
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Geltung ab 01.09.2009, abweichend siehe Artikel 112; FNA: 315-24/1 Freiwillige Gerichtsbarkeit
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Artikel 101 Änderung der ReNoPat-Ausbildungsverordnung
Artikel 101 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. September 2009 ReNoPatAusbV § 5, § 6, § 8, § 14, § 17, § 18, Anlage
Die ReNoPat-Ausbildungsverordnung vom 23. November 1987 (BGBl. I S. 2392), zuletzt geändert durch Artikel 8 Abs. 9 des Gesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1149), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 5 Nr. 4 wird das Wort Konkursangelegenheiten" durch das Wort Insolvenzangelegenheiten" ersetzt.
- 2.
- In § 6 Nr. 7 wird das Wort Kostenrechnungen" durch das Wort Notarkostenrechnungen" ersetzt.
- 3.
- Dem § 8 Nr. 5 werden folgende Spiegelstriche angefügt:
- einer Gemeinschaftsmarke,- -
- eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters,".
- 4.
- § 14 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 3 Nr. 2 wird das Wort Rechtsanwaltsgebührenrecht" durch das Wort Rechtsanwaltsvergütungsrecht" ersetzt.
- b)
- In Absatz 5 Nr. 2 werden die Wörter Gebühren- und Kostenrecht" durch die Wörter Rechtsanwaltsvergütungs- und Notarkostenrecht" ersetzt.
- c)
- In Absatz 6 Nr. 1 und 2 wird jeweils das Wort Gebührenrecht" durch die Wörter Kostenrecht/Vergütungsrecht" ersetzt.
- 5.
- Die §§ 17 und 18 Satz 3 werden aufgehoben.
- 6.
- Die Anlage wird wie folgt geändert:
- a)
- Abschnitt I Nr. 3 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Buchstabe c wird das Wort rechtkundigen" durch das Wort rechtskundigen" ersetzt.
- bb)
- In Buchstabe d wird das Wort Vormundschaftsgerichtes" durch das Wort Betreuungsgerichtes" ersetzt.
- cc)
- In Buchstabe f werden nach dem Wort Aufbau" die Wörter des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt," eingefügt und die Wörter Deutschen Patentamts" durch die Wörter Deutschen Patent- und Markenamts" ersetzt.
- b)
- Abschnitt II wird wie folgt geändert:
- aa)
- Buchstabe A wird wie folgt geändert:
- aaa)
- Nummer 2 wird wie folgt geändert:
aaaa) In Buchstabe a wird die Angabe FGG" durch die Angabe FamFG" ersetzt.
bbbb) In Buchstabe i werden nach dem Wort Beschwerde" die Wörter sowie Rechtsbeschwerde" eingefügt. - bbb)
- Nummer 4 wird wie folgt geändert:
aaaa) In Spalte 2 wird das Wort Konkursangelegenheiten" durch das Wort Insolvenzangelegenheiten" ersetzt.
bbbb) In Buchstabe a wird die Angabe KO" durch die Angabe InsO" ersetzt.
cccc) In Buchstabe e wird das Wort Konkursverfahren" durch das Wort Insolvenzverfahren" ersetzt. - ccc)
- Nummer 5 wird wie folgt geändert:
aaaa) In Buchstabe a werden das Komma und das Wort Kosten" gestrichen.
bbbb) In Buchstabe b und d wird jeweils die Angabe der BRAGO" durch die Angabe des RVG" ersetzt.
cccc) In Buchstabe g wird die Angabe § 18 BRAGO" durch die Angabe § 10 RVG" ersetzt.
- bb)
- Buchstabe B wird wie folgt geändert:
- cc)
- Buchstabe C wird wie folgt geändert:
- aaa)
- In Nummer 3 Buchstabe a und b wird jeweils die Angabe FGG" durch die Angabe FamFG" ersetzt.
- bbb)
- In Nummer 5 Buchstabe a wird die Angabe KO" durch die Angabe InsO" ersetzt.
- ccc)
- Nummer 7 wird wie folgt geändert:
aaaa) In Spalte 2 werden die Wörter Vergütungs- und Kostenrechnungen" durch das Wort Vergütungsrechnungen" ersetzt.
bbbb) Buchstabe a wird wie folgt geändert:
- dd)
- Buchstabe D wird wie folgt geändert:
- aaa)
- In Nummer 2 Buchstabe a werden nach dem Wort Gebrauchsmustergesetzes," die Wörter des Halbleiterschutzgesetzes," eingefügt.
- bbb)
- Nummer 3 wird wie folgt geändert:
aaaa) In Buchstabe a werden das Wort Hinterlegung" durch das Wort Anmeldung" ersetzt und nach dem Wort Gebrauchsmustern," die Wörter Topografien von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen," eingefügt.
bbbb) In Buchstabe f werden nach dem Wort Gebühren" die Wörter und Auslagen" eingefügt. - ccc)
- Nummer 5 wird wie folgt geändert:
aaaa) In Spalte 2 werden nach dem Wort Marken" das Wort und" durch ein Komma ersetzt und nach den Wörtern - einer Internationalen Registrierung von Geschmacksmustern" folgende Spiegelstriche eingefügt:- - einer Gemeinschaftsmarke und
- -
- eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters."
- e) Einreichung von Gemeinschaftsmarkenanmeldungen vorbereiten, amtliche Anmeldeformulare ausfüllen, Anmeldetexte schreiben, Anlagen beschaffen, Anmeldungsunterlagen absenden und Fristen überwachen, amtliche Gebühren berechnen und einzahlen
- f)
- Einreichung von Gemeinschaftsgeschmacksmusteranmeldungen vorbereiten, amtliche Anmeldeformulare ausfüllen, Anmeldetexte schreiben, Anlagen beschaffen, Anmeldungsunterlagen absenden und Fristen überwachen, amtliche Gebühren berechnen und einzahlen".
- ddd)
- Nummer 11 wird wie folgt geändert:
aaaa) In Buchstabe b werden die Wörter für Gebühren des Deutschen Patentamtes und des Bundespatentgerichtes" durch die Wörter des Patentkostengesetzes" ersetzt.
bbbb) In Buchstabe d wird die Angabe BRAGO" durch die Angabe des RVG" ersetzt.
Zitierungen von Artikel 101 FGG-RG
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 101 FGG-RG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FGG-RG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG)
G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586
Artikel 35 2. KostRMoG Änderung der ReNoPat-Ausbildungsverordnung
... ReNoPat-Ausbildungsverordnung vom 23. November 1987 (BGBl. I S. 2392), die zuletzt durch Artikel 101 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586) geändert worden ist, werden jeweils die ...
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