Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 10.02.2014 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung

II. - Anordnung über die Ausübung der Disziplinarbefugnisse bei Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten im Deutschen Patent- und Markenamt (DPMABefugAO k.a.Abk.)

A. v. 06.01.2009 BGBl. I S. 35 (Nr. 2); aufgehoben durch § 3 A. v. 28.01.2014 BGBl. I S. 102
Geltung ab 01.02.2009; FNA: 2031-4-29 Disziplinarrecht
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II.



Für besondere Fälle behalte ich mir die Ausübung der Disziplinarbefugnisse bei den unter I. genannten Beamtinnen und Beamten vor.



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