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Artikel 1 - Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zuweisungen an das Sondervermögen „Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit" (1. VFBAZVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 13.01.2009 BGBl. I S. 42 (Nr. 3); Geltung ab 01.01.2009
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Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2009 VFBAZV § 1, § 3

Die Verordnung über die Zuweisungen an das Sondervermögen „Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit" vom 12. Juni 2008 (BGBl. I S. 1004) wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 wird die Angabe „50 Prozent" durch die Angabe „60 Prozent" ersetzt.

2.
§ 3 Absatz 1 Satz 2 wird aufgehoben.



 

Zitierungen von Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zuweisungen an das Sondervermögen „Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit"

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 1. VFBAZVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. VFBAZVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zuweisungen an das Sondervermögen „Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit"
V. v. 09.12.2014 BGBl. I S. 2006
Artikel 1 2. VFBAZVÄndV
... der Bundesagentur für Arbeit" vom 12. Juni 2008 (BGBl. I S. 1004), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Januar 2009 (BGBl. I S. 42) geändert worden ist, wird wie folgt ...