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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 13.12.2010 aufgehoben
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§ 6 - Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraftstoffen (10. BImSchV)
V. v. 27.01.2009 BGBl. I S. 123 (Nr. 5); aufgehoben durch § 21 V. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1849
Geltung ab 31.01.2009; FNA: 2129-8-10-3 Umweltschutz
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Geltung ab 31.01.2009; FNA: 2129-8-10-3 Umweltschutz
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§ 6 Beschaffenheit von Erdgas und Biogas als Kraftstoff
§ 6 wird in 8 Vorschriften zitiert
Erdgas als Kraftstoff darf im geschäftlichen Verkehr an den Verbraucher nur veräußert werden, wenn seine Eigenschaften mindestens den Anforderungen der DIN 51624, Ausgabe Februar 2008, entsprechen. Biogas als Kraftstoff darf im geschäftlichen Verkehr an den Verbraucher nur veräußert werden, wenn seine Eigenschaften mindestens den Anforderungen der DIN 51624, Ausgabe Februar 2008, entsprechen. Erdgas und Biogas dürfen in jedem Verhältnis gemischt als Kraftstoff im geschäftlichen Verkehr an den Verbraucher nur veräußert werden, wenn die Eigenschaften des fertigen Produktes mindestens den Anforderungen der DIN 51624, Ausgabe Februar 2008, entsprechen.
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Zitierungen von § 6 10. BImSchV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 10. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
10. BImSchV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 8 10. BImSchV Gleichwertigkeitsklausel
... Kraftstoffen nach den §§ 1 bis 7 sind solche Kraftstoffe gleichgestellt, die einer anderen Norm oder technischen ...
§ 10 10. BImSchV Unterrichtung des Auszeichnungspflichtigen
... der Ware darüber zu unterrichten, dass die Kraftstoffe 1. den in den §§ 1 bis 7 genannten Mindestanforderungen entsprechen oder 2. nach § 8 gleichwertig ...
§ 12 10. BImSchV Ausnahmen
... Die zuständige Behörde kann auf Antrag Ausnahmen von den Anforderungen der §§ 1 bis 7 bewilligen, soweit dies in besonderen Einzelfällen zu Forschungs- und Erprobungszwecken ...
§ 14 10. BImSchV Ordnungswidrigkeiten
... wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen §§ 1, 2, 3, 4, 5, 6 oder § 7, jeweils auch in Verbindung mit § 8, Kraftstoff veräußert, ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen
G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1804, 3108
Artikel 1 BioKraftFÄndG Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
... sichergestellt werden, sofern das Biomethan die Anforderungen für Erdgas nach § 6 der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von ... gilt nur dann als Biokraftstoff, wenn es den Anforderungen für Erdgas nach § 6 der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von ...
Artikel 2 BioKraftFÄndG Änderung des Energiesteuergesetzes
... vorausgesetzt, das so erzeugte Biomethan entspricht den Anforderungen für Erdgas nach § 6 der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von ...
Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
G. v. 01.03.2011 BGBl. I S. 282, 1726, 2014 I 453, 1488
Artikel 1 EnergieStGuaÄndG Änderung des Energiesteuergesetzes (vom 01.04.2011)
... 4" ersetzt. bbb) In Nummer 4 werden die Wörter „nach § 6 der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von ...
Artikel 3 EnergieStGuaÄndG Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
... 1. In § 37a Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter „nach § 6 der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von ... und Brennstoffen" ersetzt. d) In Satz 7 werden die Wörter „nach § 6 der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von ...
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