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Artikel 3 - Verordnung zur Änderung von Bußgeldvorschriften des Düngemittelrechts und der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung (DüBußGuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung der Düngemittel-Probenahme- und Analyseverordnung


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 7. Februar 2009 DüngMProbV § 1, § 2, § 6, § 9, § 10

Die Düngemittel-Probenahme- und Analyseverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juli 2006 (BGBl. I S. 1822) wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 wird die Angabe „§ 8 Abs. 1 des Düngemittelgesetzes" durch die Angabe „§ 12 Abs. 1 des Düngegesetzes" ersetzt.

2.
In § 2 Nr. 1 und § 6 Abs. 1 Nr. 3 wird jeweils die Angabe „§ 1 Nr. 1 bis 5 des Düngemittelgesetzes" durch die Angabe „§ 2 Satz 1 Nr. 1 bis 7 des Düngegesetzes" ersetzt.

3.
In § 6 Abs. 1 Nr. 2 wird die Angabe „§ 1 Nr. 3 bis 5 des Düngemittelgesetzes" durch die Angabe „§ 2 Satz 1 Nr. 5 bis 7 des Düngegesetzes" ersetzt.

4.
§ 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 wird wie folgt gefasst:

„3.
bei Düngemitteln im Sinne des § 2 Satz 1 Nr. 1 des Düngegesetzes die Typenbezeichnung, bei sonstigen Stoffen die Bezeichnung nach § 2 Satz 1 Nr. 2 bis 7 des Düngegesetzes."

5.
§ 10 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

a)
Nummer 4 wird wie folgt gefasst:

„4.
bei Düngemitteln im Sinne des § 2 Satz 1 Nr. 1 des Düngegesetzes die Typenbezeichnung, bei sonstigen Stoffen die Bezeichnung nach § 2 Satz 1 Nr. 2 bis 7 des Düngegesetzes,".

b)
In Nummer 5 wird die Angabe „§ 1 Nr. 1 oder 2a des Düngemittelgesetzes" durch die Angabe „§ 2 Satz 1 Nr. 1 des Düngegesetzes" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 3 Verordnung zur Änderung von Bußgeldvorschriften des Düngemittelrechts und der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 DüBußGuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DüBußGuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Klärschlammverordnung (AbfKlärV)
Artikel 1 V. v. 27.09.2017 BGBl. I S. 3465; zuletzt geändert durch Artikel 137 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 32 AbfKlärV Probenuntersuchung
... Analyseverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juli 2006 (BGBl. I S. 1822), die durch Artikel 3 der Verordnung vom 6. Februar 2009 (BGBl. I S. 153 ) geändert worden ist, durchgeführt wurde, wird als gleichwertig zu den in Absatz 3 ...