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Zitierungen von § 11 GeoZG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 GeoZG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GeoZG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 13 GeoZG Überwachung (vom 04.03.2021)
... § 8 oder 3. die Gewährleistung der allgemeinen Nutzung gemäß § 11 ...
§ 15 GeoZG Verordnungsermächtigung (vom 04.03.2021)
... diese den Anwendungsbereich dieses Gesetzes betreffen, 2. die Nutzungsbedingungen nach § 11 Absatz 3 , insbesondere zu den Nutzungsrechten, zur Gewährleistung und zum Haftungsausschluss, ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Stammnormen
Verordnung zur Festlegung der Nutzungsbestimmungen für die Bereitstellung von Geodaten des Bundes (GeoNutzV)V. v. 19.03.2013 BGBl. I S. 547
Zitat in folgenden Normen
Verordnung zur Festlegung der Nutzungsbestimmungen für die Bereitstellung von Geodaten des Bundes (GeoNutzV)
V. v. 19.03.2013 BGBl. I S. 547
§ 1 GeoNutzV Ziel und Anwendungsbereich
... denen Geodaten und Geodatendienste, einschließlich zugehöriger Metadaten, nach § 11 Absatz 1 und 2 des Geodatenzugangsgesetzes von den geodatenhaltenden Stellen nach § 2 Absatz ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Geodatenzugangsgesetzes
G. v. 07.11.2012 BGBl. I S. 2289
Artikel 1 GeoZGÄndG Änderung des Geodatenzugangsgesetzes
... Einrichtungen zur Wasserentnahme sowie Bergbau- und Lagerstandorte),". 2. § 11 wird wie folgt gefasst: „§ 11 Allgemeine Nutzung (1) Geodaten ... Lagerstandorte),". 2. § 11 wird wie folgt gefasst: „§ 11 Allgemeine Nutzung (1) Geodaten und Geodatendienste, einschließlich ... dieses Gesetzes betreffen, und 2. die Nutzungsbedingungen nach § 11 Absatz 3, insbesondere zu den Nutzungsrechten, zur Gewährleistung und zum Haftungsausschluss, ...
Gesetz zur Änderung des Umweltschadensgesetzes, des Umweltinformationsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
G. v. 25.02.2021 BGBl. I S. 306
Artikel 3 USchadGuaÄndG Änderung des Geodatenzugangsgesetzes
... 1. In § 4 Absatz 2, § 6 Absatz 5, § 7 Absatz 4, § 8 Absatz 2 und § 11 Absatz 3 wird jeweils die Angabe „§ 14" durch die Angabe „§ 15" ersetzt. ... § 8 oder 3. die Gewährleistung der allgemeinen Nutzung gemäß § 11 ." 4. Nach § 13 wird folgender § 14 eingefügt: ...
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