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Änderung Anlage 15 BBhV vom 01.04.2024

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Anlage 15 BBhV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.04.2024 geltenden Fassung
Anlage 15 BBhV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.04.2024 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 06.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 92
(heute geltende Fassung) 
 
(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 15 (aufgehoben)


(Text neue Fassung)

Anlage 15 (zu § 41 Absatz 4) Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit einem erhöhten familiären Darmkrebsrisiko


vorherige Änderung

 


Abschnitt 1 Universitäre Zentren

Aufwendungen für die Teilnahme am Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit einem erhöhten familiären Darmkrebsrisiko nach § 41 Absatz 4 sind beihilfefähig, wenn die Maßnahmen in einem der folgenden im Deutschen Konsortium Familiärer Darmkrebs (Hereditäres Nicht-Polypöses Colorektales Carcinom - HNPCC) zusammengeschlossenen universitären Zentren durchgeführt werden:

1. Berlin

Gastroenterologie, Rheumatologie und Infektiologie der Charité - Universitätsmedizin Berlin, Campus Benjamin Franklin

Medizinische Klinik mit Schwerpunkt Hepatologie und Gastroenterologie der Charité - Universitätsmedizin Berlin, Campus Charité Mitte

2. Bochum

Medizinische Universitätsklinik der Ruhr-Universität Bochum, Knappschaftskrankenhaus

3. Bonn

Institut für Humangenetik des Universitätsklinikums Bonn, Biomedizinisches Zentrum

4. Dresden

Institut für Klinische Genetik des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden, Abteilung Chirurgische Forschung

5. Düsseldorf

Institut für Humangenetik des Universitätsklinikums Düsseldorf

6. Halle (Saale)

Universitätsklinikum Halle (Saale)

7. Hamburg

II. Medizinische Klinik und Poliklinik des Universitätsklinikums Hamburg

8. Hannover

Institut für Humangenetik der Medizinischen Hochschule Hannover

9. Heidelberg

Pathologisches Institut des Universitätsklinikums Heidelberg, Abteilung für Angewandte Tumorbiologie

10. Leipzig

Klinik und Poliklinik für Onkologie, Gastroenterologie, Hepatologie, Pneumologie und Infektiologie des Universitätsklinikums Leipzig

11. Lübeck

Institut für Pathologie des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, Campus Lübeck

12. Magdeburg

Medizinische Fakultät der Universitätsklinik für Gastroenterologie, Hepatologie und Infektiologie der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg

13. München

Medizinische Klinik und Poliklinik IV der Ludwig-Maximilians-Universität München, Campus Innenstadt

Medizinisch-Genetisches Zentrum

14. Münster

Institut für Humangenetik des Universitätsklinikums Münster

15. Tübingen

Institut für Medizinische Genetik und angewandte Genomik des Universitätsklinikums Tübingen

16. Ulm

Klinik für Innere Medizin I des Universitätsklinikums Ulm.

Abschnitt 2 Maßnahmen im Rahmen des Früherkennungsprogrammes

Beihilfefähig sind Aufwendungen für die Maßnahmen des Früherkennungsprogrammes in Höhe der nachstehenden Pauschalen:

1. Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung

a) einmalig 600 Euro für die erstmalige Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung einschließlich Erhebung des Familienbefundes und Organisation der diagnostischen Abklärung unter der Voraussetzung, dass die revidierten Bethesda-Kriterien in der Familie der ratsuchenden Person erfüllt sind,

b) 300 Euro für jede weitere Beratung einer Person, in deren Familie bereits das Lynch-Syndrom oder Polyposis-Syndrom bekannt ist.

2. Tumorgewebsdiagnostik

500 Euro für die immunhistochemische Untersuchung am Tumorgewebe hinsichtlich der Expression der Mismatch-Reparatur-Gene MLH1, MSH2, MSH6 und PMS sowie gegebenenfalls die Mikrosatellitenanalyse und Testung auf somatische Mutationen im Tumorgewebe; ist die Analyse des Tumorgewebes negativ und das Ergebnis eindeutig, sind Aufwendungen für weitere Untersuchungen auf eine Mutation nicht beihilfefähig.

3. Genetische Analyse (Untersuchung auf Keimbahnmutation)

a) 3.500 Euro für eine genetische Analyse zur Mutationssuche auf eine bis dahin in der Familie nicht identifizierte Keimbahnmutation bei einer an Darmkrebs erkrankten Person (Indexfall) oder bei Vorliegen der Voraussetzungen bei einer ratsuchenden Person (Verdachtsfall), wenn die Einschlusskriterien und möglichst eine abgeschlossene Tumorgewebsdiagnostik, die auf das Vorliegen einer MMR-Mutation hinweist, vorliegen,

b) 350 Euro für die prädiktive oder diagnostische Testung weiterer Personen auf eine in der Familie bekannte Genmutation.

4. Früherkennungsmaßnahmen

540 Euro für eine jährliche endoskopische Untersuchung des Magendarmtraktes einschließlich Biopsien, Polypektomien und Videoendoskopien unter den Voraussetzungen, dass ein Lynch- oder ein Polyposis-Syndrom vorliegt.

(heute geltende Fassung)