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Änderung Anlage 4 BBhV vom 06.06.2015
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Anlage 4 BBhV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 06.06.2015 geltenden Fassung | Anlage 4 BBhV n.F. (neue Fassung) in der am 01.04.2024 geltenden Fassung durch Artikel 1 G. v. 06.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 92 |
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(Text alte Fassung) Anlage 4 (zu § 22 Absatz 1) Beihilfefähige Medizinprodukte | (Text neue Fassung)Anlage 4 (aufgehoben) |
Nr. | Produktbezeichnung | Medizinische Anwendungsfälle 1 | 1xklysma salinisch | Zur raschen und nachhaltigen Entleerung des Enddarms vor Ope- rationen und diagnostischen Eingriffen; nicht zur Anwendung bei Säuglingen und Kleinkindern. 2.1 | AMO ENDOSOL | Für intraokulare und topische Spülungen des Auges bei chirurgi- schen Prozeduren und für diagnostische und therapeutische Maß- nahmen. 2.2 | Ampuwa für Spülzwecke | Zur Anfeuchtung von Tamponaden und Verbänden, zur Atemluftbefeuchtung nur zur Anwendung in geschlossenen Sys- temen in medizinisch notwendigen Fällen; jeweils in einer Menge, die ausschließlich für die einmalige Anwen- dung geeignet ist. 2.3 | Amvisc | Zur Anwendung als Operationshilfe bei ophthalmischen Eingriffen am vorderen Augenabschnitt. 2.4 | Amvisc Plus | Zur Anwendung als Operationshilfe bei ophthalmischen Eingriffen am vorderen Augenabschnitt. 2.5 | Aqua B. Braun | Zur Spülung und Reinigung bei operativen Eingriffen, zur Spülung von Wunden und Verbrennungen, zum Anfeuchten von Wundtamponaden, Tüchern und Verbänden, zur Überprüfung der Durchlässigkeit von Blasenkathetern und zur mechanischen Augenspülung. 3.1 | Bausch u. Lomb Balanced Salt Solution | Zur Irrigation im Rahmen extraokularer und intraokularer Eingriffe. 3.2 | BSS DISTRA-SOL | Zur Spülung der Vorderkammer während Kataraktoperationen und anderer intraokularer Eingriffe. 3.3 | BSS NL250/NL500 | Zur Spülung des chirurgischen extraokularen oder intraokularen Operationsbereiches. 3.4 | BSS PLUS (Alcon Pharma GmbH) | Als intraokulare Spüllösung bei chirurgischen Eingriffen im Auge, bei denen eine intraokulare Perfusion erforderlich ist. 3.5 | BSS® STERILE SPÜLLÖSUNG (Alcon Pharma GmbH) | Zur Irrigation im Rahmen extraokularer und intraokularer Eingriffe. 4.1 | Dimet 20 | Behandlung des Kopfhaares bei Pediculosis capitis bei Personen, die a) das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, b) das zwölfte, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und an Entwicklungsstörungen leiden. 4.2 | Dk-line | Zur Anwendung als Operationshilfe in der Ophthalmochirurgie, zur mechanischen Netzhautentfaltung nach Netzhautablösungen/PVR/ PDR, Riesenrissen, okularen Traumata sowie zur vereinfachten Entfernung subluxierter Linsen und Fremdkörper aus dem Glas- körperraum. 4.3 | Dr. Deppe EndoStar-Lavage | Darmreinigung zur Vorbereitung einer Darmspiegelung bei Personen ab zwölf Jahren. 4.4 | DuoVisc | Zur Anwendung als Operationshilfe in der Ophthalmochirurgie des vorderen Augenabschnittes bei Kataraktextraktion und Implantation einer Intraocularlinse. 5.1 | EtoPril | Behandlung des Kopfhaares bei Pediculosis capitis bei Personen, die a) das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, b) das zwölfte, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und an Entwicklungsstörungen leiden. 5.2 | EyE-Lotion BSS | Irrigation im Rahmen extraokularer und interokularer Eingriffe. 6.1 | Freka-Clyss | Für Personen ab zwölf Jahren zur Behandlung der Obstipation nur im Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des kongenitalen Megacolons), Divertikulose, Mukoviszidose, neuroge- ner Darmlähmung, vor diagnostischen Eingriffen, bei Opiat- sowie Opioidtherapie und in der Terminalphase. Behandlung der Obstipation, zur raschen und nachhaltigen Entleerung des Enddarms vor Operationen, zur Vorbereitung von urologischen, röntgenologischen und gynäkologischen Untersuchungen sowie vor Rektoskopien a) bei Personen, die das vierte, aber noch nicht das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, und b) bei Personen, die das zwölfte, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und an Entwicklungsstörungen leiden. 6.2 | Freka Drainjet NaCl 0,9 % | Zur internen und externen Anwendung wie Perfusion des extrakorporalen *) Systems bei der Hämodialyse, postoperative Blasen- spülung bei allen urologischen Eingriffen, Spülungen im Magen- Darm-Trakt und von Fisteln und Drainagen. Auch zur Wundbehand- lung und zum Befeuchten von Tüchern und Verbänden. 6.3 | Freka Drainjet Purisole SM verdünnt | Intra- und postoperative Blasenspülung bei urologischen Eingriffen. 7.1 | Globance Lavage | Zur Behandlung vor diagnostischen Eingriffen bei Personen ab 18 Jahren. 7.2 | Globance Lavage Apfel | Zur Behandlung vor diagnostischen Eingriffen bei Personen ab 18 Jahren. 8.1 | Healon | Für die intraokulare Verwendung bei Augenoperationen. 8.2 | Healon5 | Viskoelastische Lösung für die intraokulare Verwendung bei Operationen am vorderen Augenabschnitt. 8.3 | HEALON GV | Viskoelastische Lösung für die intraokulare Verwendung bei Operationen am vorderen Augenabschnitt. 8.4 | HSO | Zur Anwendung als Operationshilfe bei ophthalmischen Eingriffen am vorderen und hinteren Augenabschnitt. 8.5 | HSOPlus | Zur Anwendung als Operationshilfe bei ophthalmischen Eingriffen am vorderen und hinteren Augenabschnitt. 8.6 | Hylo-Gel | Synthetische Tränenflüssigkeit bei Autoimmun-Erkrankungen (Sjögren-Syndrom mit deutlichen Funktionsstörungen [trockenes Auge Grad 2], Epidermolysis bulosa, okulares Pemphigoid), Fehlen oder Schädigung der Tränendrüse, Fazialisparese oder bei Lagophthalmus. 9.1 | IsoFree | Als Trägerlösung bei der Verwendung von Inhalaten in Verneblern oder Aerosolgeräten, wenn der Zusatz einer isotonen Trägerlösung in der Fach- information zu dem arzneistoffhaltigen Inhalat zwingend vorgesehen ist. 9.2 | Isotonische Kochsalzlösung zur Inhalation (Eifelfango) | Als Trägerlösung bei der Verwendung von Inhalaten in Verneblern oder Aerosolgeräten. Dies gilt nur für die Fälle, in denen der Zusatz einer Trägerlösung in der Fachinformation des arzneistoffhaltigen Inhalats zwingend vorgesehen ist. 10.1 | Jacutin Pedicul Fluid | Behandlung des Kopfhaares bei Pediculosis capitis bei Personen, die a) das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, b) das zwölfte, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und an Entwicklungsstörungen leiden. 11.1 | Klistier Fresenius | Für Personen ab zwölf Jahren zur Behandlung der Obstipation nur im Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des kongenitalen Megacolons), Divertikulose, Mukoviszidose, neuroge- ner Darmlähmung, vor diagnostischen Eingriffen, bei Opiat- sowie Opioidtherapie und in der Terminalphase. Behandlung der Obstipation, zur raschen und nachhaltigen Entleerung des Enddarms vor Operationen, zur Vorbereitung von urologischen, röntgenologischen und gynäkologischen Untersuchungen sowie vor Rektoskopien a) bei Personen, die das vierte, aber noch nicht das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, und b) bei Personen, die das zwölfte, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und an Entwicklungsstörungen leiden. 12.1 | Laxatan M | Für Personen ab 16 Jahren zur Behandlung der Obstipation nur im Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des toxischen Megacolons), Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose, neurogener Darmlähmung, bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz, Opiat- sowie Opioidtherapie und in der Terminalphase. Für Jugendliche im Alter von 16 bis 18 Jahren mit Entwicklungs- störungen zur Behandlung der Obstipation. 12.2 | Lubricano | Zur Anwendung bei Personen mit Katheterisierung. 13.1 | Macrogol 1A Pharma | Für Personen ab zwölf Jahren zur Behandlung der Obstipation nur im Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des toxischen Megacolons), Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose, neurogener Darmlähmung, bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz, Opiat- sowie Opioidtherapie und in der Terminalphase. Für Jugendliche im Alter von zwölf bis 18 Jahren mit Entwicklungs- störungen zur Behandlung der Obstipation. 13.2 | Macrogol AbZ | Für Personen, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, zur Behandlung der Obstipation nur im Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des toxischen Megacolons), Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose, neurogener Darmlähmung, bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz, Opiat- sowie Opioidtherapie und in der Terminalphase. Für Jugendliche im Alter von zwölf bis 18 Jahren mit Entwicklungs- störungen zur Behandlung der Obstipation. 13.3 | Macrogol AL | Für Personen, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, zur Behandlung der Obstipation nur im Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des toxischen Megacolons), Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose, neurogener Darmlähmung, bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz, Opiat- sowie Opioidtherapie und in der Terminalphase. Für Jugendliche im Alter von zwölf bis 18 Jahren mit Entwicklungs- störungen zur Behandlung der Obstipation. 13.4 | Marcogol-CT Abführpulver | Für Personen ab zwölf Jahren zur Behandlung der Obstipation nur im Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des toxischen Megacolons), Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose, neurogener Darmlähmung, bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz, Opiat- sowie Opioidtherapie und in der Terminalphase. Für Jugendliche im Alter von zwölf bis 18 Jahren mit Entwicklungs- störungen zur Behandlung der Obstipation. 13.5 | Macrogol dura | Für Personen ab zwölf Jahren zur Behandlung der Obstipation nur im Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des toxischen Megacolons), Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose, neurogener Darmlähmung, bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz, Opiat- sowie Opioidtherapie und in der Terminalphase. Für Jugendliche im Alter von zwölf bis 18 Jahren mit Entwicklungs- störungen zur Behandlung der Obstipation. 13.6 | Marcrogol HEXAL | Für Personen ab zwölf Jahren zur Behandlung der Obstipation nur im Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des toxischen Megacolons), Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose, neurogener Darmlähmung, bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz, Opiat- sowie Opioidtherapie und in der Terminalphase. Für Jugendliche im Alter von zwölf bis 18 Jahren mit Entwicklungs- störungen zur Behandlung der Obstipation. 13.7 | Marcrogolratiopharm | Für Personen ab zwölf Jahren zur Behandlung der Obstipation nur im Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des toxischen Megacolons), Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose, neurogener Darmlähmung, bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz, Opiat- sowie Opioidtherapie und in der Terminalphase. Für Jugendliche im Alter von zwölf bis 18 Jahren mit Entwicklungs- störungen zur Behandlung der Obstipation. 13.8 | Macrogol Sandoz | Für Personen ab zwölf Jahren zur Behandlung der Obstipation nur im Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des toxischen Megacolons), Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose, neurogener Darmlähmung, bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz, Opiat- sowie Opioidtherapie und in der Terminalphase. Für Jugendliche im Alter von zwölf bis 18 Jahren mit Entwicklungs- störungen zur Behandlung der Obstipation. 13.9 | Macrogol STADA | Für Personen ab zwölf Jahren zur Behandlung der Obstipation nur im Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des toxischen Megacolons), Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose, neurogener Darmlähmung, bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz, Opiat- sowie Opioidtherapie und in der Terminalphase. Für Jugendliche im Alter von zwölf bis 18 Jahren mit Entwicklungs- störungen zur Behandlung der Obstipation. 13.10 | Macrogol TAD | Für Personen ab zwölf Jahren zur Behandlung der Obstipation nur im Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des toxischen Megacolons), Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose, neurogener Darmlähmung, bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz, Opiat- sowie Opioidtherapie und in der Terminalphase. Für Jugendliche im Alter von zwölf bis 18 Jahren mit Entwicklungs- störungen zur Behandlung der Obstipation. 13.11 | Medicoforum Laxativ | Für Personen ab zwölf Jahren zur Behandlung der Obstipation nur im Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des toxischen Megacolons), Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose, neurogener Darmlähmung, bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz, Opiat- sowie Opioidtherapie und in der Terminalphase. Für Jugendliche im Alter von zwölf bis 18 Jahren mit Entwicklungs- störungen zur Behandlung der Obstipation. 13.12 | Mosquito med Läuse- Shampoo 10 | Behandlung des Kopfhaares bei Pediculosis capitis bei Personen, die a) das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, b) das zwölfte, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und an Entwicklungsstörungen leiden. 13.13 | MucoClear 6 % | Zur symptomatischen Inhalationsbehandlung der Mukoviszidose für Personen, die das sechste Lebensjahr vollendet haben. 13.14 | MOVICOL | Behandlung a) der Obstipation im Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des toxischen Megacolons), Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose, neurogener Darmlähmung, b) bei phoshatbindender Medikation der chronischen Niereninsuffienz, c) bei Opiat- oder Opioidtherapie, d) in der Terminalphase bei Personen, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben. Behandlung der Obstipation bei Personen, die das zwölfte, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und an Entwicklungsstörungen leiden. 13.15 | MOVICOL flüssig Orange | Für Personen, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, zur Behandlung der Obstipation nur im Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des toxischen Megacolons), Divertikulose, Diverkulitis, Mukoviszidose, neurogener Darmlähmung, bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz, Opiat- sowie Opioidtherapie und in der Terminalphase. Für Jugendliche im Alter von zwölf bis 18 Jahren mit Entwicklungs- störungen zur Behandlung der Obstipation. 13.16 | MOVICOL Junior aromafrei | Behandlung der Obstipation bei Personen, die das zweite, aber noch nicht das elfte Lebensjahr vollendet haben. Behandlung der Koprostase bei Personen, die das fünfte, aber noch nicht das elfte Lebensjahr vollendet haben. 13.17 | MOVICOL Junior Schoko | Für Personen, die das zweite, aber noch nicht das elfte Lebensjahr vollendet haben, zur Behandlung der Obstipation. 14.1 | NaCl 0,9 % B. Braun | Zur Spülung und Reinigung bei operativen Eingriffen, zur Spülung von Wunden und Verbrennungen, zum Anfeuchten von Wundtamponaden, Tüchern und Verbänden, zur Überprüfung der Durchlässigkeit von Blasenkathetern sowie zur mechanischen Augenspülung. 14.2 | NaCl 0,9 % Fresenius Kabi | Zur internen und externen Anwendung wie Perfusion des extracor- poralen Systems bei der Hämodialyse, der postoperativen Blasen- spülung bei allen urologischen Eingriffen, Spülungen im Magen- Darm-Trakt und von Fisteln und Drainagen. Auch zur Wundbehand- lung und zum Befeuchten von Tüchern und Verbänden; jeweils in einer Menge, die ausschließlich für die einmalige Anwen- dung geeignet ist. 14.3 | Nebusal 7 % | Zur symptomatischen Inhalationsbehandlung der Mukoviszidose für Personen ab sechs Jahren. 14.4 | NYDA | Behandlung des Kopfhaares bei Pediculosis capitis bei Personen, die a) das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und b) das zwölfte, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und an Entwicklungsstörungen leiden. 15.1 | OcuCoat | Zur Anwendung als Operationshilfe in der Ophthalmochirurgie des vorderen Augenabschnittes. 15.2 | Oculentis BSS | Zur Irrigation im Rahmen extraokularer und intraokularer Eingriffe. 15.3 | Okta-line | Zur Anwendung als Operationshilfe in der Ophthalmochirurgie, zur mechanischen Netzhautentfaltung nach Netzhautablösungen/PVR/ PDR, Riesenrissen, okularen Traumata sowie zur vereinfachten Ent- fernung subluxierter Linsen und Fremdkörper aus dem Glaskörper- raum. 15.4 | Oxane 1300 | Zur intraokularen Tamponade bei schweren Formen der Netzhaut- ablösung sowie allen Netzhautablösungen, die mit anderen Thera- pieformen nicht behandelt werden können. Ausgenommen ist die Anwendung bei zentralen Foramina mit Ablösung und bei schweren diabetischen Retinopathien. 15.5 | Oxane 5700 | Zur intraokularen Tamponade bei schweren Formen der Netzhaut- ablösung sowie allen Netzhautablösungen, die mit anderen Thera- pieformen nicht behandelt werden können. Ausgenommen ist die Anwendung bei zentralen Foramina mit Ablösung und bei schweren diabetischen Retinopathien. 16.1 | Pädiasalin Inhalationslösung | Als Trägerlösung bei der Verwendung von Inhalaten in Verneblern oder Aerosolgeräten. Dies gilt nur für die Fälle, in denen der Zusatz einer Trägerlösung in der Fachinformation des arzneistoffhaltigen Inhalats zwingend vorgesehen ist. 16.2 | Paranix ohne Nissen- kamm | Behandlung des Kopfhaares bei Pediculosis capitis bei Personen, die a) das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und b) das zwölfte, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und an Entwicklungsstörungen leiden. 16.3 | PARI NaCl Inhalationslösung | Als Trägerlösung bei der Verwendung von Inhalaten in Verneblern oder Aerosolgeräten. Dies gilt nur für die Fälle, in denen der Zusatz einer Trägerlösung in der Fachinformation des arzneistoffhaltigen Inhalats zwingend vorgesehen ist. 16.4 | Pe-Ha-Luron 1,0 % | Zur Anwendung als Operationshilfe in der Ophthalmochirurgie des vorderen Augenabschnittes. 16.5 | Pe-Ha-Visco 2,0 % | Zur Anwendung als Operationshilfe in der Ophthalmochirurgie des vorderen Augenabschnittes. 16.6 | Polyvisc 2,0 % | Zur Anwendung als Operationshilfe in der Ophthalmochirurgie des vorderen Augenabschnittes. 16.7 | Polysol | Zur Irrigation im Rahmen extraokularer und intraokularer Eingriffe. 16.8 | ProVisc | Zur Anwendung als Operationshilfe in der Ophthalmochirurgie des vorderen Augenabschnittes bei Kataraktextraktion und Implantation einer Intraokularlinse. 16.9 | PURI CLEAR | Zur Irrigation im Rahmen extraokularer und intraokularer Eingriffe. 16.10 | Purisole SM verdünnt | Intra- und postoperative Blasenspülung bei urologischen Eingriffen; jeweils in einer Menge, die ausschließlich für die einmalige Anwen- dung geeignet ist. 17.1 | Ringer B. Braun | Zur Spülung und Reinigung bei operativen Eingriffen, zur Spülung von Wunden und Verbrennungen sowie zur intra- und postoperati- ven Spülung bei endoskopischen Eingriffen. 17.2 | Ringer Fresenius Spüllösung | Zum Freispülen und Reinigen des Operationsgebietes, zum Feucht- halten des Gewebes, zur Wundspülung bei äußeren Traumen und Verbrennungen, zur Spülung bei diagnostischen Untersuchungen sowie zum Befeuchten von Wunden und Verbänden; jeweils in einer Menge, die ausschließlich für die einmalige Anwendung geeignet ist. 18.1 | Saliva natura | Zur Behandlung krankheitsbedingter Mundtrockenheit bei onkolo- gischen oder Autoimmun-Erkrankungen. 18.2 | Sentol | Zur Irrigation im Rahmen extraokularer und intraokularer Eingriffe. 18.3 | Serag BSS | Zur Irrigation im Rahmen extraokularer und intraokularer Eingriffe. 18.4 | Serumwerk-Augenspüllösung BSS | Zur Irrigation im Rahmen extraokularer und intraokularer Eingriffe. 19.1 | VISCOAT | Zur Anwendung bei ophthalmologischen Eingriffen am vorderen Au- genabschnitt, insbesondere bei Kataraktextraktion und Implantation einer Intraokularlinse. 19.2 | Visco HYAL 1.0 | Zur Anwendung als Operationshilfe in der Ophthalmochirurgie des vorderen Augenabschnittes. 19.3 | Viso HYAL 1.4+ | Zur Anwendung als Operationshilfe in der Ophthalmochirurgie des vorderen Augenabschnittes. 19.4 | VISMED | Als synthetische Tränenflüssigkeit bei Autoimmunerkrankungen (Sjögren- Syndrom mit deutlichen Funktionsstörungen [trockenes Auge Grad 2], Epi- dermolysis bullosa, okuläres Pemphigoid). 19.5 | VISMED MULTI | Als synthetische Tränenflüssigkeit bei Autoimmunerkrankungen (Sjögren- Syndrom mit deutlichen Funktionsstörungen [trockenes Auge Grad 2], Epi- dermolysis bullosa, okuläres Pemphigoid). 20.1 | Z-Hyalin | Unterstützung intraokularer Eingriffe am vorderen Augenabschnitt bei Kataraktoperationen. --- *) Anm. d. Red.: Die fehlerhafte Änderung durch Artikel 1 Nr. 52 V. v. 18. Juli 2014 (BGBl. I S. 1154) wurde sinngemäß konsolidiert. |
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