Tools:
Update via:
Änderung Anlage 13 BBhV vom 06.06.2015
Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anlage 13 BBhV, alle Änderungen durch Artikel 1 9. BBhVÄndV am 6. Juni 2015 und Änderungshistorie der BBhVHervorhebungen: alter Text, neuer Text
Verpasst?
Anlage 13 BBhV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 06.06.2015 geltenden Fassung | Anlage 13 BBhV n.F. (neue Fassung) in der am 01.01.2021 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 01.12.2020 BGBl. I S. 2713 |
---|---|
(Textabschnitt unverändert) Anlage 13 (zu § 41 Absatz 1 Satz 3) Nach § 41 Absatz 1 Satz 3 beihilfefähige Früherkennungsuntersuchungen, Vorsorgemaßnahmen und Schutzimpfungen | |
(Text alte Fassung) 1. Früherkennungsuntersuchungen und Vorsorgemaßnahmen | (Text neue Fassung) 1 Früherkennungsuntersuchungen und Vorsorgemaßnahmen |
1.1 Telemedizinische Betreuung (Telemonitoring) bei chronischer Herzinsuffizienz 1.2 Früherkennungsuntersuchungen 1.2.1 U 10 bei Personen, die das siebte, aber noch nicht das neunte Lebensjahr vollendet haben 1.2.2 U 11 bei Personen, die das neunte, aber noch nicht das elfte Lebensjahr vollendet haben 1.2.3 J 2 bei Personen, die das 16., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben | |
2. Schutzimpfungen | 2 Schutzimpfungen |
2.1 Frühsommer-Meningoenzephalitis-(FSME-)Schutzimpfungen ohne Einschränkungen 2.2 Grippeschutzimpfungen ohne Einschränkungen |
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/8634/al0-47565.htm