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Änderung Anlage 14 BBhV vom 01.01.2021
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Anlage 14 BBhV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.01.2021 geltenden Fassung | Anlage 14 BBhV n.F. (neue Fassung) in der am 01.01.2021 geltenden Fassung durch B. v. 01.03.2021 BGBl. I S. 343 |
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(Textabschnitt unverändert) Anlage 14 (zu § 41 Absatz 3) Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit einem erhöhten familiären Brust- oder Eierstockkrebsrisiko | |
Aufwendungen für die Teilnahme am Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit einem erhöhten familiären Brust- oder Eierstockkrebsrisiko setzen sich aus den Aufwendungen für 1. Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung, 2. genetische Analyse, 3. Teilnahme an einem Strukturierten Früherkennungsprogramm zusammen und sind mit den nachstehenden Pauschalen beihilfefähig, wenn diese Untersuchungen in einer in Nummer 4 aufgeführten Klinik durchgeführt werden. 1. Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung Pro Familie sind die Aufwendungen für eine einmalige Risikofeststellung mit interdisziplinärer Erstberatung, Stammbaumerfassung und Mitteilung des Genbefundes pauschal in Höhe von 900 Euro beihilfefähig. Die Pauschale beinhaltet auch die Beratung weiterer Familienmitglieder. 2. Genetische Analyse Aufwendungen für eine genetische Analyse bei einer an Brust- oder Eierstockkrebs erkrankten Person (Indexfall) sind pauschal in Höhe von 4.500 Euro beihilfefähig. Wird eine ratsuchende gesunde Person nur hinsichtlich der mutierten Gensequenz untersucht, sind die Aufwendungen in Höhe von 250 Euro beihilfefähig. Die genetische Analyse wird bei den Indexfällen durchgeführt. Dabei handelt es sich in der Regel um einen diagnostischen Gentest, dessen Kosten der erkrankten Person zugerechnet werden. Dagegen werden die Kosten einer sich als prädiktiver Gentest darstellenden genetischen Analyse der Indexperson der gesunden ratsuchenden Person zugerechnet. Ein prädiktiver Gentest liegt vor, wenn sich aus dem Test keine Therapieoptionen für die Indexperson mehr ableiten lassen, die genetische Analyse also keinen diagnostischen Charakter hat. Eine solche Situation ist gesondert durch eine schriftliche ärztliche Stellungnahme zu attestieren. 3. Teilnahme an einem Strukturierten Früherkennungsprogramm Aufwendungen für die Teilnahme an einem strukturierten Früherkennungsprogramm sind einmal jährlich in Höhe von pauschal 580 Euro beihilfefähig. | |
(Text alte Fassung) 4. Kliniken des Deutschen HNPCC-Konsortiums | (Text neue Fassung) 4. Im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs zusammengeschlossene universitäre Zentren |
a) Berlin Charité - Universitätszentrum Berlin, Brustzentrum b) Dresden Medizinische Fakultät der Technischen Universität Dresden Klinik und Poliklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe c) Düsseldorf Universitätsklinikum Düsseldorf, Frauenklinik, Brustzentrum d) Erlangen Universitätsklinikum Erlangen Familiäres Brust- und Eierstockkrebszentrum e) Frankfurt Universitätsklinikum Frankfurt Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe f) Freiburg Institut für Humangenetik des Universitätsklinikums Freiburg g) Göttingen Universitäts-Medizin Göttingen, Brustzentrum, Gynäkologisches Krebszentrum h) Greifswald Institut für Humangenetik der Universitätsmedizin Greifswald i) Halle Universitätsklinikum Halle, Klinik und Poliklinik für Gynäkologie j) Hamburg Brustzentrum Klinik und Poliklinik für Gynäkologie Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf k) Hannover Institut für Humangenetik, Medizinische Hochschule Hannover l) Heidelberg Institut für Humangenetik der Universität Heidelberg m) Kiel Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein n) Köln Zentrum Familiärer Brust- und Eierstockkrebs o) Leipzig Institut für Humangenetik der Universität Leipzig Zentrum für familiären Brust- und Eierstockkrebs p) Mainz Zentrum für familiären Brust- und Eierstockkrebs der Universitätsmedizin Mainz, Institut für Humangenetik und Klinik für Frauengesundheit q) München Universitätsfrauenklinik der Ludwig-Maximilians-Universität München-Großhadern Universitätsfrauenklinik der Technischen Universität München am Klinikum rechts der Isar r) Münster Institut für Humangenetik der Universität Münster s) Regensburg Institut für Humangenetik, Universität Regensburg t) Tübingen Universität Tübingen, Institut für Humangenetik u) Ulm Frauenklinik und Poliklinik der Universität Ulm v) Würzburg Institut für Humangenetik der Universität Würzburg |
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