Tools:
Update via:
Änderung § 1 BBhV vom 31.07.2018
Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 1 8. BBhVÄndV am 31. Juli 2018 und Änderungshistorie der BBhVHervorhebungen: alter Text, neuer Text
Verpasst?
§ 1 BBhV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 31.07.2018 geltenden Fassung | § 1 BBhV n.F. (neue Fassung) in der am 31.07.2018 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 24.07.2018 BGBl. I S. 1232 |
---|---|
(Text alte Fassung) § 1 Regelungszweck | (Text neue Fassung)§ 1 Regelungsgegenstand |
Diese Verordnung regelt die Gewährung von Beihilfe in den gesetzlich vorgesehenen Fällen. Die Beihilfe ergänzt die gesundheitliche Eigenvorsorge, die in der Regel aus den laufenden Bezügen zu bestreiten ist. | Diese Verordnung regelt die Einzelheiten der Gewährung von Beihilfe nach § 80 Absatz 6 des Bundesbeamtengesetzes. |
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/8634/al67555-0.htm