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§ 1 - Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)
V. v. 13.02.2009 BGBl. I S. 326 (Nr. 8); zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 06.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 92
Geltung ab 14.02.2009; FNA: 2030-2-30-1 Beamte
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Geltung ab 14.02.2009; FNA: 2030-2-30-1 Beamte
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§ 1 Regelungsgegenstand
Diese Verordnung regelt die Einzelheiten der Gewährung von Beihilfe nach § 80 Absatz 6 des Bundesbeamtengesetzes.
Text in der Fassung des Artikels 1 Achte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung V. v. 24. Juli 2018 BGBl. I S. 1232 m.W.v. 31. Juli 2018
Frühere Fassungen von § 1 BBhV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 31.07.2018 | Artikel 1 Achte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung vom 24.07.2018 BGBl. I S. 1232 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 1 BBhV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 BBhV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BBhV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Achte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
V. v. 24.07.2018 BGBl. I S. 1232
Artikel 1 8. BBhVÄndV Änderung der Bundesbeihilfeverordnung (vom 31.07.2018)
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 1 wird wie folgt gefasst: „§ 1 Regelungsgegenstand". b) Die ... geändert: a) Die Angabe zu § 1 wird wie folgt gefasst: „ § 1 Regelungsgegenstand". b) Die Angabe zu § 9 wird wie folgt gefasst: ... § 51a) Antrag auf Gewährung von Beihilfe und auf Direktabrechnung". 2. § 1 wird wie folgt gefasst: „§ 1 Regelungsgegenstand Diese ... und auf Direktabrechnung". 2. § 1 wird wie folgt gefasst: „ § 1 Regelungsgegenstand Diese Verordnung regelt die Einzelheiten der Gewährung von ...
Fünfte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
V. v. 18.07.2014 BGBl. I S. 1154
Artikel 1 5. BBhVÄndV Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
... wie folgt geändert: aaa) In Nummer 1 werden nach den Wörtern „§ 1 Absatz 2 Nummer 1 und 3" die Wörter „und Absatz 3" eingefügt. ...
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