III.
Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten beim Bundesnachrichtendienst vom 22. Januar 1980 (BAnz. Nr. 20 vom 30. Januar 1980) außer Kraft.
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