III. Bürgerlich-rechtliche, arbeits- und sozialrechtliche Angelegenheiten
Die Bundesrepublik Deutschland wird in bürgerlich-rechtlichen sowie arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten im Bereich des Bundesnachrichtendienstes durch den Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes vertreten. Dies gilt insbesondere für die Vertretung bei Rechtshandlungen gegenüber Behörden und Gerichten, bei Rechtsstreitigkeiten und im schiedsgerichtlichen Verfahren.
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