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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.03.2024 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
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III. - Allgemeine Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis sowie über die Vertretung in bürgerlichen oder sonstigen rechtlichen Angelegenheiten im Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes (BKZustÜbAO k.a.Abk.)
A. v. 12.02.2009 BGBl. I S. 387 (Nr. 9); aufgehoben durch § 6 A. v. 09.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 117
Geltung ab 19.02.2009; FNA: 2030-14-163 Beamte
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Geltung ab 19.02.2009; FNA: 2030-14-163 Beamte
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III. Bürgerlich-rechtliche, arbeits- und sozialrechtliche Angelegenheiten
Die Bundesrepublik Deutschland wird in bürgerlich-rechtlichen sowie arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten im Bereich des Bundesnachrichtendienstes durch den Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes vertreten. Dies gilt insbesondere für die Vertretung bei Rechtshandlungen gegenüber Behörden und Gerichten, bei Rechtsstreitigkeiten und im schiedsgerichtlichen Verfahren.
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