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§ 6 - Tarifvertragsgesetz (TVG)
neugefasst durch B. v. 25.08.1969 BGBl. I S. 1323; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 20.05.2020 BGBl. I S. 1055
Geltung ab 25.08.1969; FNA: 802-1 Tarifvertrag und Mindestarbeitsbedingungen
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Geltung ab 25.08.1969; FNA: 802-1 Tarifvertrag und Mindestarbeitsbedingungen
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§ 6 Tarifregister
Bei dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ein Tarifregister geführt, in das der Abschluß, die Änderung und die Aufhebung der Tarifverträge sowie der Beginn und die Beendigung der Allgemeinverbindlichkeit eingetragen werden.
Text in der Fassung des Artikels 223 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung V. v. 31. Oktober 2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149 m.W.v. 8. November 2006
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Frühere Fassungen von § 6 TVG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 08.11.2006 | Artikel 223 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31.10.2006 BGBl. I S. 2407 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 6 TVG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 TVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TVG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 223 9. ZustAnpV Tarifvertragsgesetz
... In § 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 und 5 Satz 1, Abs. 6, §§ 6 und 7 Abs. 1 Satz 1 erster Halbsatz, § 10 Abs. 2 und § 11 des Tarifvertragsgesetzes in ...
Tarifautonomiestärkungsgesetz
G. v. 11.08.2014 BGBl. I S. 1348
Artikel 6 MiLoGEG Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
... die Wörter „, jeweils in Verbindung mit einem Tarifvertrag nach den §§ 4 bis 6 , der nach § 5 des Tarifvertragsgesetzes für allgemeinverbindlich erklärt oder durch ... die Wörter „, jeweils in Verbindung mit einem Tarifvertrag nach den §§ 4 bis 6 , der nach § 5 des Tarifvertragsgesetzes für allgemeinverbindlich erklärt oder durch ...
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