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Artikel 3 - Zweites Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes (2. AgrStatGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 12. März 2009 RiRegDG § 2

In § 2 Abs. 5 des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1280), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3294) geändert worden ist, wird der Punkt am Satzende durch ein Komma ersetzt und werden die Wörter „der Agrarstrukturerhebung nach den §§ 25 bis 27 des Agrarstatistikgesetzes und der Feststellung der Grundgesamtheit nach § 97a des Agrarstatistikgesetzes." angefügt.



 

Zitierungen von Artikel 3 Zweites Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 2. AgrStatGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. AgrStatGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon
G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1934
Artikel 28 BMELV-EUAnpG Änderung des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1280), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 6. März 2009 (BGBl. I S. 438) geändert worden ist, werden jeweils nach ...