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Zitierungen von § 8 Gesetz über die Deutsche Bundesbank
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 BBankG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BBankG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 38 BBankG Übergangsvorschrift für die Mitglieder der Organe der Bank
... Amtszeit unter Fortgeltung ihrer Verträge im Übrigen unter Beachtung von § 8 dieses Gesetzes ...
§ 39 BBankG Übergangsvorschrift für die Vorstände der Landeszentralbanken und die Beiräte
... am 1. November 1992 bestehenden Landeszentralbanken, deren Bereiche sich gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 4, 5 und 8 verändern, scheiden am 1. November 1992 aus ihren Ämtern. Sie ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/866/v11590.htm