Zitierungen von § 8 Gesetz über die Deutsche Bundesbank

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 BBankG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBankG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 38 BBankG Übergangsvorschrift für die Mitglieder der Organe der Bank
... Amtszeit unter Fortgeltung ihrer Verträge im Übrigen unter Beachtung von § 8 dieses Gesetzes ...
§ 39 BBankG Übergangsvorschrift für die Vorstände der Landeszentralbanken und die Beiräte
... am 1. November 1992 bestehenden Landeszentralbanken, deren Bereiche sich gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 4, 5 und 8 verändern, scheiden am 1. November 1992 aus ihren Ämtern. Sie ...


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