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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 06.12.2011 aufgehoben
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§ 2 - Melamin-Lebensmittel-Einfuhrverbotsverordnung (MelaminEFVV k.a.Abk.)
V. v. 11.03.2009 BGBl. I S. 493 (Nr. 13); aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 30.11.2011 BGBl. I S. 2399
Geltung ab 18.03.2009; FNA: 2125-44-10 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Geltung ab 18.03.2009; FNA: 2125-44-10 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 2 Ausnahmen vom Einfuhrverbot
(1) Abweichend von § 1 Nummer 1 ist die Einfuhr eines dort genannten Lebensmittels zulässig, soweit es über eine in der Anlage genannte Kontrollstelle in das Inland verbracht wird und es keinen Gehalt an Melamin enthält, der 2,5 mg/kg überschreitet. Satz 1 gilt entsprechend für einen in § 1 Nummer 2 genannten Stoff.
(2) Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1135/2009 bleibt unberührt.
Text in der Fassung des Artikels 3 Zehnte Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen V. v. 22. Juli 2010 BGBl. I S. 996 m.W.v. 30. Juli 2010
Frühere Fassungen von § 2 Melamin-Lebensmittel-Einfuhrverbotsverordnung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 30.07.2010 | Artikel 3 Zehnte Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen vom 22.07.2010 BGBl. I S. 996 |
aktuell vorher | 23.12.2009 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Melamin-Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverbotsverordnung vom 18.05.2009 BGBl. I S. |
aktuell | vor 23.12.2009 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 2 Melamin-Lebensmittel-Einfuhrverbotsverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 MelaminEFVV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MelaminEFVV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Melamin-Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverbotsverordnung
V. v. 18.12.2009 eBAnz AT126 2009 V1; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 18.05.2010 BGBl. I S. 630
Artikel 1 1. MelaminEFVVÄndV
... 11. März 2009 (BGBl. I S. 493) wird wie folgt geändert: 1. Die §§ 1 bis 3 werden durch folgende §§ 1 und 2 ersetzt: „§ 1 ... geändert: 1. Die §§ 1 bis 3 werden durch folgende §§ 1 und 2 ersetzt: „§ 1 Einfuhrverbot Es ist verboten, 1. ein ... Stoff als Lebensmittel oder Futtermittel einzuführen. § 2 Ausnahmen vom Einfuhrverbot (1) Abweichend von § 1 Nummer 1 ist die Einfuhr ... 4. In der Anlage werden die Wörter „Anlage (zu § 2 Absatz 1 Satz 1) Liste der nach Artikel 2 Absatz 3 der Entscheidung 2008/798/EG der Kommission in ... Kontrollstellen" durch die Wörter „Anlage (zu § 2 Absatz 1) Liste der nach Artikel 4 Absatz 3 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1135/2009 in ...
Zehnte Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen
V. v. 22.07.2010 BGBl. I S. 996
Artikel 3 10. FuttMRÄndV Änderung der Melamin-Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverbotsverordnung
... In Nummer 2 werden die Wörter „oder Futtermittel" gestrichen. 3. § 2 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Abweichend von § 1 Nummer 1 ist ... Gehalt an Melamin enthält, der 2,5 mg/kg überschreitet." 4. Nach § 2 wird folgender § 3 eingefügt: „§ 3 Bescheinigung Die ... ersetzt. 7. Die Anlage wird wie folgt gefasst: „Anlage (zu § 2 Absatz 1 Satz 1) Liste der nach Artikel 4 Absatz 3 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1135/2009 ...
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