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§ 4 - Melamin-Lebensmittel-Einfuhrverbotsverordnung (MelaminEFVV k.a.Abk.)

§ 4 Straftaten



(1) Nach § 59 Absatz 1 Nummer 21 Buchstabe a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches wird bestraft, wer entgegen § 1 ein dort genanntes Lebensmittel oder einen dort genannten Stoff einführt.

(2) Nach § 59 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches wird bestraft, wer entgegen Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1135/2009 der Kommission vom 25. November 2009 mit Sondervorschriften für die Einfuhr von bestimmten Erzeugnissen, deren Ursprung oder Herkunft China ist, und zur Aufhebung der Entscheidung 2008/798/EG (ABl. L 311 vom 26.11.2009, S. 3) ein dort genanntes Erzeugnis einführt.





 

Frühere Fassungen von § 4 Melamin-Lebensmittel-Einfuhrverbotsverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 30.07.2010Artikel 3 Zehnte Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen
vom 22.07.2010 BGBl. I S. 996
aktuell vorher 23.12.2009Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Melamin-Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverbotsverordnung
vom 18.05.2009 BGBl. I S.
aktuellvor 23.12.2009Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 4 Melamin-Lebensmittel-Einfuhrverbotsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 MelaminEFVV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MelaminEFVV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 MelaminEFVV Ordnungswidrigkeiten (vom 30.07.2010)
... Wer eine in § 4 bezeichnete Handlung fahrlässig begeht, handelt nach § 60 Absatz 1 Nummer 2 des ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Melamin-Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverbotsverordnung
V. v. 18.12.2009 eBAnz AT126 2009 V1; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 18.05.2010 BGBl. I S. 630
Artikel 1 1. MelaminEFVVÄndV
... 2 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1135/2009 bleibt unberührt." 2. § 4 wird wie folgt gefasst: „§ 4 Straftaten (1) Nach § 59 ... unberührt." 2. § 4 wird wie folgt gefasst: „§ 4 Straftaten (1) Nach § 59 Absatz 1 Nummer 21 Buchstabe a des Lebensmittel- und ...

Zehnte Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen
V. v. 22.07.2010 BGBl. I S. 996
Artikel 3 10. FuttMRÄndV Änderung der Melamin-Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverbotsverordnung
... aus, mit der dieser den dort genannten Nachweis führen kann." 5. In § 4 Absatz 1 Nummer 1 wird das Wort „Erzeugnis" durch das Wort „Lebensmittel" ...