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§ 1 - Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Artikel 1 V. v. 12.08.2004 BGBl. I S. 2179; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Geltung ab 25.08.2004; FNA: 7108-35 Betriebssicherheit
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Geltung ab 25.08.2004; FNA: 7108-35 Betriebssicherheit
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§ 1 Ziel, Anwendungsbereich
(1) Diese Verordnung dient der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten.
(2) Für folgende Arbeitsstätten gelten nur § 5 und der Anhang Nummer 1.3:
- 1.
- Arbeitsstätten im Reisegewerbe und im Marktverkehr,
- 2.
- Transportmittel, die im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden,
- 3.
- Felder, Wälder und sonstige Flächen, die zu einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb gehören, aber außerhalb der von ihm bebauten Fläche liegen.
(3) Für Gemeinschaftsunterkünfte außerhalb des Geländes eines Betriebes oder einer Baustelle gelten nur
(4) 1Für Telearbeitsplätze gelten nur
- 1.
- § 3 bei der erstmaligen Beurteilung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsplatzes,
- 2.
- § 6 und der Anhang Nummer 6,
(5) Der Anhang Nummer 6 gilt nicht für
- 1.
- Bedienerplätze von Maschinen oder Fahrerplätze von Fahrzeugen mit Bildschirmgeräten,
- 2.
- tragbare Bildschirmgeräte für die ortsveränderliche Verwendung, die nicht regelmäßig an einem Arbeitsplatz verwendet werden,
- 3.
- Rechenmaschinen, Registrierkassen oder andere Arbeitsmittel mit einer kleinen Daten- oder Messwertanzeigevorrichtung, die zur unmittelbaren Benutzung des Arbeitsmittels erforderlich ist und
- 4.
- Schreibmaschinen klassischer Bauart mit einem Display.
(6) Diese Verordnung ist für Arbeitsstätten in Betrieben, die dem Bundesberggesetz unterliegen, nur für Bildschirmarbeitsplätze einschließlich Telearbeitsplätze anzuwenden.
(7) 1Das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, das Bundesministerium der Verteidigung oder das Bundesministerium der Finanzen können, soweit sie hierfür jeweils zuständig sind, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und, soweit nicht das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat selbst zuständig ist, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zulassen, soweit öffentliche Belange dies zwingend erfordern, insbesondere zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit. 2In diesem Fall ist gleichzeitig festzulegen, wie die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten nach dieser Verordnung auf andere Weise gewährleistet werden.
Text in der Fassung des Artikels 4 Arbeitsschutzkontrollgesetz G. v. 22. Dezember 2020 BGBl. I S. 3334 m.W.v. 1. Januar 2021
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Frühere Fassungen von § 1 ArbStättV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 1 ArbStättV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 ArbStättV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ArbStättV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Arbeitsschutzkontrollgesetz
G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3334
Artikel 4 ArbSchKonG Änderung der Arbeitsstättenverordnung
... Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt geändert: a) Nach § 1 Absatz 2 wird folgender Absatz 3 ... wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt geändert: a) Nach § 1 Absatz 2 wird folgender Absatz 3 eingefügt: „(3) Für ...
Berichtigung der Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
B. v. 21.07.2017 BGBl. I S. 2839
Berichtigung ArbSchVÄndVBer
... (BGBl. I S. 2681) ist wie folgt zu berichtigen: In Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a ist § 1 Absatz 3 wie folgt zu fassen: „(3) Für Telearbeitsplätze gelten nur ...
Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 226 11. ZustAnpV Änderung der Arbeitsstättenverordnung
... § 1 Absatz 6 Satz 1 der Arbeitsstättenverordnung vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), die zuletzt durch Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung vom 18. ...
Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 388 9. ZustAnpV Arbeitsstättenverordnung
... vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179) wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Abs. 3 Satz 1 werden die Wörter Verkehr, Bau- und Wohnungswesen" durch die ...
Verordnung zur Änderung der Gesundheitsschutz-Bergverordnung sowie weiterer berg- und arbeitsschutzrechtlicher Verordnungen
V. v. 18.10.2017 BGBl. I S. 3584
Artikel 5 GesSchBÄndV Änderungen weiterer Verordnungen
... § 1 Absatz 5 der Arbeitsstättenverordnung vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 30. November ...
Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
V. v. 30.11.2016 BGBl. I S. 2681, 2017 I 2839
Artikel 1 ArbSchVÄndV Änderung der Arbeitsstättenverordnung (vom 29.07.2017)
... und Maßnahmen für Arbeitsstätten nach § 3 Absatz 1". 2. § 1 wird wie folgt geändert: a) Die Absätze 1 und 2 werden durch die folgenden ...
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2006/25/EG zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
V. v. 19.07.2010 BGBl. I S. 960
Artikel 4 OStrVEV Änderung der Arbeitsstättenverordnung
... „§ 9 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten". 2. In § 1 Absatz 2 werden nach der Angabe „§ 5" die Wörter „sowie Anhang Ziffer ...
Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 282 10. ZustAnpV Änderung der Arbeitsstättenverordnung
... In § 1 Absatz 3 Satz 1 der Arbeitsstättenverordnung vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), die ...
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