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Artikel 7 - Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz (MEG III k.a.Abk.)

Artikel 7 Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung


Artikel 7 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 25. März 2009 UStDV § 68

In § 68 Abs. 1 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 2005 (BGBl. I S. 434), die zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 20. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2850) geändert worden ist, wird der Nummer 3 abschließende Punkt durch ein Semikolon ersetzt und folgende Nummer 4 angefügt:

 
„4.
soweit sie auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen, oder ohne eine solche Verpflichtung Bücher führen."



 

Zitierungen von Artikel 7 Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 MEG III verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MEG III selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften
G. v. 08.04.2010 BGBl. I S. 386
Artikel 7 EUStVUG Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 2005 (BGBl. I S. 434), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17. März 2009 (BGBl. I S. 550) geändert worden ist, werden die ...