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Artikel 10 - Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz (MEG III k.a.Abk.)
Artikel 10 Änderung der Pfandleiherverordnung
Artikel 10 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 25. März 2009 PfandlV § 5, § 7, § 8, § 11, § 13, § 14, § 15, § 16
Die Pfandleiherverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Juni 1976 (BGBl. I S. 1334), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 14. November 2001 (BGBl. I S. 3073), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 werden nach dem Wort „abzuführen" die Wörter „oder sich daraus nach Maßgabe des § 11 Abs. 2 zu befriedigen" eingefügt.
- 2.
- § 7 wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Absatzbezeichnung „(1)" wird gestrichen.
- b)
- Die Absätze 2 bis 4 werden aufgehoben.
- 3.
- In § 8 wird das Wort „angemessen" gestrichen.
- 4.
- § 11 wird wie folgt geändert:
- a)
- Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1.
- b)
- Folgender Absatz 2 wird angefügt:„(2) Stehen in den Fällen des Absatzes 1 den Überschüssen Mindererlöse aus früheren Vereinbarungen nach § 5 mit demselben Verpfänder gegenüber, so darf der Pfandleiher sich aus dem Überschuss auch hinsichtlich des Mindererlöses befriedigen."
- 5.
- Die §§ 13 bis 15 werden aufgehoben.
- 6.
- § 16 Abs. 2 wird aufgehoben.
Zitierungen von Artikel 10 Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 10 MEG III verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MEG III selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen
G. v. 04.03.2013 BGBl. I S. 362, 1120; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 24.04.2013 BGBl. I S. 930
Artikel 2a BewGewSeeÄndG Folgeänderungen in Rechtsverordnungen (vom 13.03.2013)
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Juni 1976 (BGBl. I S. 1334), die zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 17. März 2009 (BGBl. I S. 550) geändert worden ist, wird die Angabe ...
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