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Artikel 20 - Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz (MEG III k.a.Abk.)
Artikel 20 Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
(3) Artikel 9 Nr. 5 Buchstabe b tritt zu dem Zeitpunkt in Kraft, an dem ein Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz über die gegenseitige Anerkennung von Versicherungserlaubnissen in Kraft tritt. Der Tag des Inkrafttretens ist vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Bundesgesetzblatt bekannt zu machen.
(4) Artikel 18 Abs. 4 Nr. 5 tritt am 1. März 2010 in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 24. März 2009.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/8676/a160324.htm