Änderung Artikel 1 Verordnung zur weiteren Umsetzung der Beteiligungsrichtlinie vom 25.03.2009

Ähnliche Seiten: Änderungshistorie der BeteilRUV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

Artikel 1 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 25.03.2009 geltenden Fassung
Artikel 1 n.F. (neue Fassung)
in der am 25.03.2009 geltenden Fassung
durch Berichtigung B. v. 24.03.2009 BGBl. I S. 688
 
(Textabschnitt unverändert)

Artikel 1 Verordnung über die Anzeigen nach § 2c des Kreditwesengesetzes und § 104 des Versicherungsaufsichtsgesetzes


(gesamter Text siehe Inhaberkontrollverordnung - InhKontrollV)



 



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed