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§ 8 - Verordnung über die Besatzung von Schiffen unter fremder Flagge (SchBFFlV k.a.Abk.)

V. v. 28.10.1981 BGBl. I S. 1163; zuletzt geändert durch Artikel 557 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
Geltung ab 28.11.1981; FNA: 9513-26 Schiffsbesatzung
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§ 8 (Änderung von Vorschriften)




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Zitierungen von § 8 Verordnung über die Besatzung von Schiffen unter fremder Flagge

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 SchBFFlV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchBFFlV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Eingangsformel SchBFFlV
... Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1975 (BGBl. I S. 80, 520) wird, hinsichtlich des § 8 im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen, ...