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§ 8 - Verordnung über die Besatzung von Schiffen unter fremder Flagge (SchBFFlV
k.a.Abk.
)
V. v. 28.10.1981
BGBl. I S. 1163
; zuletzt geändert durch
Artikel 557
V. v. 31.08.2015
BGBl. I S. 1474
Geltung ab 28.11.1981; FNA: 9513-26
Schiffsbesatzung
3 weitere Fassungen
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wird in 5 Vorschriften zitiert
§ 7
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§ 9
§ 8 (Änderung von Vorschriften)
§ 8 wird in
1 Vorschrift zitiert
§ 7
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§ 9
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Zitierungen von
§ 8 Verordnung über die Besatzung von Schiffen unter fremder Flagge
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 SchBFFlV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SchBFFlV selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
Eingangsformel SchBFFlV
... Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1975 (BGBl. I S. 80, 520) wird, hinsichtlich des §
8
im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen, ...
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