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§ 9 - Verordnung über die Besatzung von Schiffen unter fremder Flagge (SchBFFlV k.a.Abk.)
V. v. 28.10.1981 BGBl. I S. 1163; zuletzt geändert durch Artikel 557 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
Geltung ab 28.11.1981; FNA: 9513-26 Schiffsbesatzung
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Geltung ab 28.11.1981; FNA: 9513-26 Schiffsbesatzung
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§ 9 (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 68 Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung G. v. 19. September 2006 BGBl. I S. 2146 m.W.v. 1. Oktober 2006
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Frühere Fassungen von § 9 Verordnung über die Besatzung von Schiffen unter fremder Flagge
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.10.2006 | Artikel 68 Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 19.09.2006 BGBl. I S. 2146 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 9 Verordnung über die Besatzung von Schiffen unter fremder Flagge
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 SchBFFlV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SchBFFlV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
G. v. 19.09.2006 BGBl. I S. 2146
Artikel 68 1. BMVBuSBBG Änderung der Verordnung über die Besatzung von Schiffen unter fremder Flagge
... § 9 der Verordnung über die Besatzung von Schiffen unter fremder Flagge vom 28. Oktober 1981 ...
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