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Zitierungen von § 2 Verordnung über die Besatzung von Schiffen unter fremder Flagge
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 SchBFFlV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SchBFFlV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 SchBFFlV Aufgaben der See-Berufsgenossenschaft
... die See-Berufsgenossenschaft fest, daß ein Schiff unter fremder Flagge den §§ 2 oder 3 nicht entspricht und dadurch die Sicherheit des Schiffes oder die Sicherheit oder ...
§ 5 SchBFFlV Unterrichtung über Mängel und Maßnahmen (vom 08.09.2015)
... Mängel nach den §§ 2 oder 3 sowie über Anordnungen unterrichtet die See-Berufsgenossenschaft unverzüglich ...
§ 6 SchBFFlV Verantwortlichkeit
... unter fremder Flagge sind dafür verantwortlich, daß das Schiff den §§ 2 und 3 entspricht und daß Anordnungen der See-Berufsgenossenschaft erfüllt ...
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Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/869/v11651.htm