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Artikel 3 - Verordnung zur Neuregelung gebührenrechtlicher Vorschriften im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (EVRHG-GebV k.a.Abk.)

V. v. 19.03.2009 BGBl. I S. 648 (Nr. 17); Geltung ab 02.04.2009
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Artikel 3 Neubekanntmachung



Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wird ermächtigt, die Pflanzenschutzmittel-Gebührenverordnung in der vom 2. April 2009 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt zu machen.