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§ 3 - Verordnung über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen in der Berufsausbildung im Einzelhandel in dem Ausbildungsberuf Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel (EinzHdlErProbV k.a.Abk.)

V. v. 24.03.2009 BGBl. I S. 671 (Nr. 17); aufgehoben durch § 31 V. v. 13.03.2017 BGBl. I S. 458
Geltung ab 01.07.2009; FNA: 806-22-2-7 Berufliche Bildung
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§ 3 Ausbildungsberufsbild



(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

1.
Der Ausbildungsbetrieb:

1.1
Bedeutung und Struktur des Einzelhandels,

1.2
Stellung des Ausbildungsbetriebes am Markt,

1.3
Organisation des Ausbildungsbetriebes,

1.4
Berufsbildung, Personalwirtschaft, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften,

1.5
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

1.6
Umweltschutz;

2.
Information und Kommunikation:

2.1
Informations- und Kommunikationssysteme,

2.2
Teamarbeit und Kooperation, Arbeitsorganisation;

3.
Warensortiment;

4.
Grundlagen von Beratung und Verkauf:

4.1
Kunden- und dienstleistungsorientiertes Verhalten,

4.2
Kommunikation mit Kunden,

4.3
Beschwerde und Reklamation;

5.
Servicebereich Kasse:

5.1
Kassieren,

5.2
Kassenabrechnung;

6.
Marketinggrundlagen:

6.1
Werbemaßnahmen,

6.2
Warenpräsentation,

6.3
Kundenservice,

6.4
Preisbildung;

7.
Warenwirtschaft:

7.1
Grundlagen der Warenwirtschaft,

7.2
Bestandskontrolle, Inventur,

7.3
Wareneingang, Warenlagerung;

8.
Grundlagen des Rechnungswesens:

8.1
Rechenvorgänge in der Praxis,

8.2
Kalkulation;

9.
Einzelhandelsprozesse;

10.
eine im Ausbildungsvertrag festzulegende Wahlqualifikationseinheit aus der Auswahlliste nach Absatz 2;

11.
drei im Ausbildungsvertrag festzulegende Wahlqualifikationseinheiten aus der Auswahlliste nach Absatz 3, wobei mindestens eine Wahlqualifikationseinheit aus den Nummern 1 bis 3 dieser Auswahlliste festzulegen ist.

(2) Die Auswahlliste nach Absatz 1 Nummer 10 umfasst folgende vier Wahlqualifikationseinheiten:

1.
Warenannahme, Warenlagerung:

1.1
Bestandssteuerung,

1.2
Warenannahme und -kontrolle,

1.3
Warenlagerung;

2.
Beratung und Verkauf:

2.1
Beratungs- und Verkaufsgespräche,

2.2
Umtausch, Beschwerde und Reklamation,

2.3
Verhalten in schwierigen Gesprächssituationen;

3.
Kasse:

3.1
Service an der Kasse,

3.2
Kassensystem und Kassieren,

3.3
Umtausch, Beschwerde und Reklamation;

4.
Marketingmaßnahmen:

4.1
Werbung,

4.2
Visuelle Verkaufsförderung,

4.3
Kundenbindung, Kundenservice.

(3) Die Auswahlliste nach Absatz 1 Nummer 11 umfasst folgende acht Wahlqualifikationseinheiten:

1.
Beratung, Ware, Verkauf:

1.1
Kundenorientierte Kommunikation,

1.2
Konfliktlösung,

1.3
Warenkenntnisse in zusätzlichen Warengruppen;

2.
Beschaffungsorientierte Warenwirtschaft:

2.1
Warendisposition,

2.2
Sortimentsgestaltung,

2.3
Verträge und Zahlungsbedingungen;

3.
Warenwirtschaftliche Analyse:

3.1
Umsatzentwicklung,

3.2
Leistungskennziffern der Warenbewegung,

3.3
Bestandsführung;

4.
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle:

4.1
Kosten- und Leistungsrechnung,

4.2
Steuerung mittels Kennziffern,

4.3
Preisgestaltung,

4.4
Betriebliche Erfolgsrechnung;

5.
Marketing:

5.1
Verkaufsförderung,

5.2
Standortmarketing,

5.3
Zielgruppenmarketing;

6.
IT-Anwendungen:

6.1
Elektronische Geschäftsabwicklung,

6.2
Datenbanken,

6.3
Optimierung der Warenwirtschaft,

6.4
Benutzerunterstützung;

7.
Personal:

7.1
Selbstverantwortung und Motivation,

7.2
Führen mit Zielen,

7.3
Selbst- und Zeitmanagement,

7.4
Kommunikation,

7.5
Personalentwicklung,

7.6
Personaleinsatz;

8.
Grundlagen unternehmerischer Selbstständigkeit.



 

Zitierungen von § 3 Verordnung über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen in der Berufsausbildung im Einzelhandel in dem Ausbildungsberuf Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 EinzHdlErProbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EinzHdlErProbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 EinzHdlErProbV Struktur der Berufsausbildung
... Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel in 1. Pflichtqualifikationseinheiten nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 bis 9, 2. eine im Ausbildungsvertrag festzulegende ... 9, 2. eine im Ausbildungsvertrag festzulegende Wahlqualifikationseinheit nach § 3 Absatz 2 sowie 3. drei im Ausbildungsvertrag festzulegende Wahlqualifikationseinheiten ... 3. drei im Ausbildungsvertrag festzulegende Wahlqualifikationseinheiten nach § 3 Absatz 3, wobei § 3 Absatz 1 Nummer 11 zu berücksichtigen ... Ausbildungsvertrag festzulegende Wahlqualifikationseinheiten nach § 3 Absatz 3, wobei § 3 Absatz 1 Nummer 11 zu berücksichtigen ...
§ 7 EinzHdlErProbV Teil 2 der Abschlussprüfung
... Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in Abschnitt III beziehen sich auf die nach § 3 Absatz 1 Nummer 11 festgelegten Wahlqualifikationseinheiten. (2) Teil 2 der ... ein Fachgespräch führen. Eine der festgelegten Wahlqualifikationseinheiten nach § 3 Absatz 3 ist Grundlage für die Aufgabenstellung durch den Prüfungsausschuss. Der im ... zu berücksichtigen. Bei Aufgaben zu den Wahlqualifikationseinheiten nach § 3 Absatz 3 Nummer 1 bis 7 soll der Prüfling zeigen, dass er kunden- und serviceorientiert ... jeweiligen Warenbereichs verfügt. Bei Aufgaben zu der Wahlqualifikationseinheit nach § 3 Absatz 3 Nummer 8 soll der Prüfling zeigen, dass er Risiken und Chancen einer ...
Anlage EinzHdlErProbV (zu § 4 ) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel/zur Kauffrau im Einzelhandel
... Kenntnisse und Fähigkeiten in den Pflichtqualifikationseinheiten gemäß § 3 Absatz 1 Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes ... Ausbildungsbetrieb (§ 3 Absatz 1 Nummer 1)   1.1 Bedeutung und Struktur des ... und Struktur des Einzelhandels (§ 3 Absatz 1 Nummer 1.1) a) Funktion des Einzelhandels in der Gesamtwirtschaft ... 1.2 Stellung des Ausbildungsbetriebes am Markt (§ 3 Absatz 1 Nummer 1.2) a) Einflüsse des Standortes, der Verkaufsform, der ... wirken 1.3 Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 3 Absatz 1 Nummer 1.3) a) Rechtsform des Ausbildungsbetriebes darstellen b) ... Personal- wirtschaft, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften (§ 3 Absatz 1 Nummer 1.4) a) Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen ... und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 3 Absatz 1 Nummer 1.5) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz ... zur Brandbekämpfung ergreifen 1.6 Umweltschutz (§ 3 Absatz 1 Nummer 1.6) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen ... zuführen 2 Information und Kommunikation (§ 3 Absatz 1 Nummer 2)   2.1 Informations- und ... und Kommunikationssysteme (§ 3 Absatz 1 Nummer 2.1) a) Informations- und Kommunikationssysteme des Ausbildungs- ... 2.2 Teamarbeit und Kooperation, Arbeitsorganisation (§ 3 Absatz 1 Nummer 2.2) a) Information, Kommunikation und Kooperation für ... geben und entgegennehmen 3 Warensortiment (§ 3 Absatz 1 Nummer 3) a) Warenbereich als Teil des betrieblichen Warensortiments dar- ... Kunden nutzen 4 Grundlagen von Beratung und Verkauf (§ 3 Absatz 1 Nummer 4)   4.1 Kunden- und ... und dienstleistungsorientiertes Verhalten (§ 3 Absatz 1 Nummer 4.1) a) die Rolle des Verkaufspersonals für eine erfolgreiche ... bindung beitragen 4.2 Kommunikation mit Kunden (§ 3 Absatz 1 Nummer 4.2) a) auf Erwartungen und Wünsche des Kunden hinsichtlich ... Zusatzartikel anbieten 4.3 Beschwerde und Reklamation (§ 3 Absatz 1 Nummer 4.3) a) Beschwerde, Reklamation und Umtausch unterscheiden; recht- ... und Um- tausch mitwirken 5 Servicebereich Kasse (§ 3 Absatz 1 Nummer 5)   5.1 Kassieren (§ 3 Absatz 1 ... (§ 3 Absatz 1 Nummer 5)   5.1 Kassieren (§ 3 Absatz 1 Nummer 5.1) a) Kasse vorbereiten, Kassieranweisung beachten b) kassieren, ... Reklamation kassentechnisch abwickeln 5.2 Kassenabrechnung (§ 3 Absatz 1 Nummer 5.2) a) Kasse abrechnen b) Kassenbericht erstellen, Einnahmen und ... Kassendifferenzen feststellen 6 Marketinggrundlagen (§ 3 Absatz 1 Nummer 6)   6.1 Werbemaßnahmen (§ ... Absatz 1 Nummer 6)   6.1 Werbemaßnahmen (§ 3 Absatz 1 Nummer 6.1) a) Arten, Ziele, Aufgaben und Zielgruppen der Werbung ... Werbeaktionen informieren 6.2 Warenpräsentation (§ 3 Absatz 1 Nummer 6.2) a) Waren verkaufswirksam präsentieren, Dekorationsmittel ... beurteilen, Waren platzieren 6.3 Kundenservice (§ 3 Absatz 1 Nummer 6.3) a) an Serviceleistungen zur Förderung der ... b) Mittel zur Kundenbindung nutzen 6.4 Preisbildung (§ 3 Absatz 1 Nummer 6.4) a) Elemente der Preisgestaltung erläutern b) Folgen von ... die Preisauszeichnung sicherstellen 7 Warenwirtschaft (§ 3 Absatz 1 Nummer 7)   7.1 Grundlagen der ... 7)   7.1 Grundlagen der Warenwirtschaft (§ 3 Absatz 1 Nummer 7.1) a) Ziele und Aufgaben der Warenwirtschaft des Ausbildungsbetrie- ... Datenschutz beachten 7.2 Bestandskontrolle, Inventur (§ 3 Absatz 1 Nummer 7.2) a) artikelgenaue und zeitnahe Erfassung von Warenbewegungen als ... beitragen 7.3 Wareneingang, Warenlagerung (§ 3 Absatz 1 Nummer 7.3) a) Wareneingänge erfassen und kontrollieren, Abweichungen ... einsetzen und pflegen 8 Grundlagen des Rechnungswesens (§ 3 Absatz 1 Nummer 8)   8.1 Rechenvorgänge in der ...   8.1 Rechenvorgänge in der Praxis (§ 3 Absatz 1 Nummer 8.1) a) verkaufsbezogene Geschäftsvorgänge rechnerisch ... Kosten, Umsatz und Ertrag erläutern 8.2 Kalkulation (§ 3 Absatz 1 Nummer 8.2) a) Kalkulationen erstellen, Berechnungen durchführen b) ... Faktoren unterscheiden 9 Einzelhandelsprozesse (§ 3 Absatz 1 Nummer 9) a) Aufgaben, Organisation und Leistungen des Ausbildungsbetrie- ... Kenntnisse und Fähigkeiten in den Wahlqualifikationseinheiten gemäß § 3 Absatz 2 Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes ... Warenlagerung (§ 3 Absatz 2 Nummer 1)   1.1 Bestandssteuerung (§ 3 ... 3 Absatz 2 Nummer 1)   1.1 Bestandssteuerung (§ 3 Absatz 2 Nummer 1.1) a) Auswirkungen von Bestandsveränderungen auf das ... einleiten 1.2 Warenannahme und -kontrolle (§ 3 Absatz 2 Nummer 1.2) a) Regeln der betrieblichen Belegverwaltung in der Warenannahme ... Logistikstufen einleiten 1.3 Warenlagerung (§ 3 Absatz 2 Nummer 1.3) a) Bestimmungen für die Lagerung spezieller Warengruppen an- ... der Werbewirksamkeit lagern 2 Beratung und Verkauf (§ 3 Absatz 2 Nummer 2)   2.1 Beratungs- und ... und Verkaufsgespräche (§ 3 Absatz 2 Nummer 2.1) a) Struktur zweier Warengruppen eines Warenbereichs im Ausbil- ... nutzen 2.2 Umtausch, Beschwerde und Reklamation (§ 3 Absatz 2 Nummer 2.2) a) Umtausch, Beschwerde und Reklamation bearbeiten, die Inte- ... 2.3 Verhalten in schwierigen Gesprächssituationen (§ 3 Absatz 2 Nummer 2.3) a) im Umgang mit Kunden Einfühlungsvermögen zeigen b) ... im Umgang mit schwierigen Kunden anwenden 3 Kasse (§ 3 Absatz 2 Nummer 3)   3.1 Service an der Kasse (§ ... Absatz 2 Nummer 3)   3.1 Service an der Kasse (§ 3 Absatz 2 Nummer 3.1) a) Kunden an der Kasse situationsgerecht ansprechen b) Kunden ... danach ausrichten 3.2 Kassensystem und Kassieren (§ 3 Absatz 2 Nummer 3.2) a) unterschiedliche Zugangsberechtigungen zum Kassensystem ... einleiten 3.3 Umtausch, Beschwerde und Reklamation (§ 3 Absatz 2 Nummer 3.3) a) Umtausch, Beschwerde und Reklamation bearbeiten, die Inte- ... Regelungen lösen 4 Marketingmaßnahmen (§ 3 Absatz 2 Nummer 4)   4.1 Werbung (§ 3 Absatz 2 ... (§ 3 Absatz 2 Nummer 4)   4.1 Werbung (§ 3 Absatz 2 Nummer 4.1) a) an Maßnahmen der Werbung und der Verkaufsförderung ... mitwirken 4.2 Visuelle Verkaufsförderung (§ 3 Absatz 2 Nummer 4.2) a) Ziele und Aufgaben der visuellen Verkaufsförderung nutzen, ... sichtigen 4.3 Kundenbindung, Kundenservice (§ 3 Absatz 2 Nummer 4.3) a) Einfluss von Kundenbindung und Kundenservice auf den Ver- ... Kenntnisse und Fähigkeiten in den Wahlqualifikationseinheiten gemäß § 3 Absatz 3 Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes ... Ware, Verkauf (§ 3 Absatz 3 Nummer 1)   1.1 Kundenorientierte ... 1)   1.1 Kundenorientierte Kommunikation (§ 3 Absatz 3 Nummer 1.1) a) Zusammenhänge zwischen Selbstbild und Fremdbild ... gegenüber dem Kunden vertreten 1.2 Konfliktlösung (§ 3 Absatz 3 Nummer 1.2) a) grundlegende Muster der Entstehung und Bewältigung von ... 1.3 Warenkenntnisse in zusätzlichen Warengruppen (§ 3 Absatz 3 Nummer 1.3) a) Struktur zweier weiterer Warengruppen im Ausbildungsbetrieb ... beurteilen 2 Beschaffungsorientierte Warenwirtschaft (§ 3 Absatz 3 Nummer 2)   2.1 Warendisposition (§ 3 ... 3 Absatz 3 Nummer 2)   2.1 Warendisposition (§ 3 Absatz 3 Nummer 2.1) a) Bedarfsermittlungen unter Nutzung von Kennziffern aus der Wa- ... bei Bestellverfahren mitwirken 2.2 Sortimentsgestaltung (§ 3 Absatz 3 Nummer 2.2) a) Maßnahmen zur Sicherstellung der Vollständigkeit der ... 2.3 Verträge und Zahlungsbedingungen (§ 3 Absatz 3 Nummer 2.3) a) Zahlungsmodalitäten unterscheiden b) Einhaltung von ... überwachen 3 Warenwirtschaftliche Analyse (§ 3 Absatz 3 Nummer 3)   3.1 Umsatzentwicklung (§ 3 ... 3 Absatz 3 Nummer 3)   3.1 Umsatzentwicklung (§ 3 Absatz 3 Nummer 3.1) a) an der Erarbeitung von Umsatzstatistiken mitwirken, Umsatz- ... mitwirken 3.2 Leistungskennziffern der Warenbewegung (§ 3 Absatz 3 Nummer 3.2) a) Bedeutung von Leistungskennziffern für Warenbewegung und ... begründen 3.3 Bestandsführung (§ 3 Absatz 3 Nummer 3.3) a) Steuerungsvorgänge bei der Warenbestellung ... 4 Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (§ 3 Absatz 3 Nummer 4)   4.1 Kosten- und ... 4)   4.1 Kosten- und Leistungsrechnung (§ 3 Absatz 3 Nummer 4.1) a) Aufgaben der Kosten- und Leistungsrechnung im Betrieb als ... ableiten 4.2 Steuerung mittels Kennziffern (§ 3 Absatz 3 Nummer 4.2) a) betriebliche Leistungskennziffern ermitteln und bewerten, ... der Maßnahmen mitwirken 4.3 Preisgestaltung (§ 3 Absatz 3 Nummer 4.3) a) Preisfestlegungen vorschlagen b) Vor- und Nachkalkulationen ... durchführen 4.4 Betriebliche Erfolgsrechnung (§ 3 Absatz 3 Nummer 4.4) a) Arten der betrieblichen Erfolgsrechnung unterscheiden b) ... an betrieblichen Erfolgsrechnungen mitarbeiten 5 Marketing (§ 3 Absatz 3 Nummer 5)   5.1 Verkaufsförderung ... 3 Nummer 5)   5.1 Verkaufsförderung (§ 3 Absatz 3 Nummer 5.1) a) verkaufsstarke und verkaufsschwache Zonen feststellen b) bei ... im Verkaufsraum mitwirken 5.2 Standortmarketing (§ 3 Absatz 3 Nummer 5.2) a) Marktsituation am Standort unter wirtschaftlichen und regiona- ... Regelungen berücksichtigen 5.3 Zielgruppenmarketing (§ 3 Absatz 3 Nummer 5.3) a) Vorschläge für den Einsatz von Marketinginstrumenten ... für den eigenen Betrieb ableiten 6 IT-Anwendungen (§ 3 Absatz 3 Nummer 6)   6.1 Elektronische ... Geschäftsabwicklung (§ 3 Absatz 3 Nummer 6.1) a) Austauschbeziehungen zu anderen Unternehmen und Endver- ... von Unternehmen und Kunden beurteilen 6.2 Datenbanken (§ 3 Absatz 3 Nummer 6.2) a) Artikelstammdaten im Warenwirtschaftssystem erstellen und ... auswerten 6.3 Optimierung der Warenwirtschaft (§ 3 Absatz 3 Nummer 6.3) a) Bestandteile des Warenwirtschaftssystems in ihrem Zusammen- ... ziehen 6.4 Benutzerunterstützung (§ 3 Absatz 3 Nummer 6.4) a) Benutzer in die Bedienung und Nutzung von informations- und ... bereitstellen, Hilfe-Programme nutzen 7 Personal (§ 3 Absatz 3 Nummer 7)   7.1 Selbstverantwortung und ...   7.1 Selbstverantwortung und Motivation (§ 3 Absatz 3 Nummer 7.1) a) Bedeutung von Motivation und Selbstverantwortung für den ... Prozess erklären 7.2 Führen mit Zielen (§ 3 Absatz 3 Nummer 7.2) a) Vorteile des Führens mit Zielen erläutern b) ... überprüfen 7.3 Selbst- und Zeitmanagement (§ 3 Absatz 3 Nummer 7.3) a) Zusammenhänge von Selbst- und Zeitmanagement, Leistungs- ... des Selbst- und Zeitmanagements nutzen 7.4 Kommunikation (§ 3 Absatz 3 Nummer 7.4) a) Möglichkeiten der Konfliktlösung insbesondere mit dem ... tionen beschreiben 7.5 Personalentwicklung (§ 3 Absatz 3 Nummer 7.5) a) Ziele der Personalentwicklung des Ausbildungsbetriebes ... zur Personalentwicklung ableiten 7.6 Personaleinsatz (§ 3 Absatz 3 Nummer 7.6) a) Bedeutung von Kompetenzstrukturen erläutern b) ... unternehmerischer Selbstständigkeit (§ 3 Absatz 3 Nummer 8) a) unternehmerische Selbstständigkeit als Perspektive der ... 2.2 Teamarbeit und Kooperation, Arbeitsorganisation sowie 3. Warensortiment nach § 3 Absatz 1 sind während des gesamten ersten Ausbildungsjahres zu vermitteln. B ... B (1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind nach § 3 Absatz 1 schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der ... (2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind nach § 3 Absatz 1 schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der ... (3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind nach § 3 Absatz 1 schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der ... 2.2 Teamarbeit und Kooperation, Arbeitsorganisation sowie 3. Warensortiment nach § 3 Absatz 1 sind während des gesamten zweiten Ausbildungsjahres fortzuführen.  ... B (1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind nach § 3 Absatz 1 schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der ... (2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind nach § 3 Absatz 1 schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der ... Fähigkeiten der Berufsbildpositionen einer der vier Wahlqualifikationseinheiten nach § 3 Absatz 2 1. Warenannahme, Warenlagerung, 2. Beratung und Verkauf,  ... 3. Ausbildungsjahr (1) In einem Zeitraum von insgesamt drei Monaten sind nach § 3 Absatz 1 schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der ... der Berufsbildpositionen der drei ausgewählten Wahlqualifikationseinheiten nach § 3 Absatz 3 1. Beratung, Ware, Verkauf, 2. Beschaffungsorientierte ...