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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2017 aufgehoben
Anlage - Verordnung über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen in der Berufsausbildung im Einzelhandel in dem Ausbildungsberuf Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel (EinzHdlErProbV k.a.Abk.)
V. v. 24.03.2009 BGBl. I S. 671 (Nr. 17); aufgehoben durch § 31 V. v. 13.03.2017 BGBl. I S. 458
Geltung ab 01.07.2009; FNA: 806-22-2-7 Berufliche Bildung
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Geltung ab 01.07.2009; FNA: 806-22-2-7 Berufliche Bildung
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Anlage (zu § 4 ) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel/zur Kauffrau im Einzelhandel
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- Sachliche Gliederung -
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten |
1 | 2 | 3 |
1 | Der Ausbildungsbetrieb (§ 3 Absatz 1 Nummer 1) | |
1.1 | Bedeutung und Struktur des Einzelhandels (§ 3 Absatz 1 Nummer 1.1) | a) Funktion des Einzelhandels in der Gesamtwirtschaft erklären b) Leistungen des Einzelhandels an Beispielen des Ausbildungs- betriebes erläutern c) Betriebs- und Verkaufsform des Ausbildungsbetriebes erläutern d) Formen der Zusammenarbeit im Einzelhandel an Beispielen des Ausbildungsbetriebes erklären |
1.2 | Stellung des Ausbildungsbetriebes am Markt (§ 3 Absatz 1 Nummer 1.2) | a) Einflüsse des Standortes, der Verkaufsform, der Sortiments- und Preisgestaltung sowie der Verkaufsraumgestaltung auf die Stellung des Ausbildungsbetriebes am Markt erläutern b) Konkurrenzbeobachtungen durchführen, bei Auswertungen mit- wirken |
1.3 | Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 3 Absatz 1 Nummer 1.3) | a) Rechtsform des Ausbildungsbetriebes darstellen b) organisatorischen Aufbau des Ausbildungsbetriebes mit seinen Aufgaben und Zuständigkeiten und dem Zusammenwirken der einzelnen Funktionsbereiche erklären c) Geschäftsfelder, Aufgaben und Arbeitsabläufe im Ausbildungs- betrieb darstellen d) Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsor- ganisationen, Behörden, Gewerkschaften und Berufsvertretun- gen beschreiben |
1.4 | Berufsbildung, Personal- wirtschaft, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften (§ 3 Absatz 1 Nummer 1.4) | a) Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben b) den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen c) lebensbegleitendes Lernen für die berufliche und persönliche Entwicklung begründen; berufliche Aufstiegs- und Weiterent- wicklungsmöglichkeiten darstellen d) arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Vorschriften so- wie für den Arbeitsbereich geltende Tarif- und Arbeitszeitrege- lungen beachten e) wesentliche Inhalte und Bestandteile eines Arbeitsvertrages so- wie die für eine Beschäftigung erforderlichen Personalpapiere darstellen f) Ziele und Aufgaben der Personaleinsatzplanung erläutern und zu ihrer Umsetzung beitragen g) Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erklären |
1.5 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 3 Absatz 1 Nummer 1.5) | a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschrif- ten anwenden c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maß- nahmen einleiten d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Ver- haltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen |
1.6 | Umweltschutz (§ 3 Absatz 1 Nummer 1.6) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umwelt- schutzes anwenden c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonen- den Entsorgung zuführen |
2 | Information und Kommunikation (§ 3 Absatz 1 Nummer 2) | |
2.1 | Informations- und Kommunikationssysteme (§ 3 Absatz 1 Nummer 2.1) | a) Informations- und Kommunikationssysteme des Ausbildungs- betriebes nutzen b) Möglichkeiten der Datenübertragung und Informationsbeschaf- fung nutzen; Sicherheitsanforderungen beachten c) Daten eingeben, mit betriebsüblichen Verfahren sowie unter Be- achtung des Datenschutzes sichern und pflegen |
2.2 | Teamarbeit und Kooperation, Arbeitsorganisation (§ 3 Absatz 1 Nummer 2.2) | a) Information, Kommunikation und Kooperation für Betriebsklima, Arbeitsleistung und Geschäftserfolg nutzen b) Aufgaben im Team planen und bearbeiten c) interne Kooperation mitgestalten d) Arbeits- und Organisationsmittel sowie Lern- und Arbeitstechni- ken einsetzen e) Methoden des selbstständigen Lernens anwenden, Fachinfor- mationen nutzen f) Ursachen von Konflikten analysieren und zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragen g) Bedeutung von Wertschätzung, Respekt und Vertrauen als Grundlage erfolgreicher Zusammenarbeit beschreiben h) Rückmeldungen geben und entgegennehmen |
3 | Warensortiment (§ 3 Absatz 1 Nummer 3) | a) Warenbereich als Teil des betrieblichen Warensortiments dar- stellen b) Kunden über die Warenbereiche im Ausbildungsbetrieb infor- mieren c) Struktur des betrieblichen Warenbereichs in Warengruppen dar- stellen d) Eigenschaften, Ver- und Anwendungsmöglichkeiten von Waren eines Warenbereichs unter Berücksichtigung ökologischer, wirt- schaftlicher und rechtlicher Aspekte darstellen; Informations- quellen zur Aneignung von Warenkenntnissen nutzen e) Fachausdrücke und handelsübliche Bezeichnungen für Waren eines Warenbereichs, auch in einer fremden Sprache, anwenden f) Warenkennzeichnungen berücksichtigen und für die Information von Kunden nutzen |
4 | Grundlagen von Beratung und Verkauf (§ 3 Absatz 1 Nummer 4) | |
4.1 | Kunden- und dienstleistungsorientiertes Verhalten (§ 3 Absatz 1 Nummer 4.1) | a) die Rolle des Verkaufspersonals für eine erfolgreiche Handels- tätigkeit erläutern und bei der eigenen Aufgabenerfüllung be- rücksichtigen b) Anforderungen und Aufgaben einer erfolgreichen Verkaufstätig- keit darstellen c) durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und Kunden- bindung beitragen |
4.2 | Kommunikation mit Kunden (§ 3 Absatz 1 Nummer 4.2) | a) auf Erwartungen und Wünsche des Kunden hinsichtlich Waren, Beratung und Service eingehen b) auf Kundenverhalten situationsgerecht reagieren c) im Kundengespräch sprachliche und nichtsprachliche Kommu- nikationsformen berücksichtigen d) Fragetechniken einsetzen e) Gesprächsführungstechniken bei Informations-, Beratungs- und Verkaufsgesprächen anwenden f) auf Kundeneinwände und Kundenargumente verkaufsfördernd reagieren g) Konfliktarten darstellen; Möglichkeiten der Konfliktlösung an- wenden h) zur Vermeidung von Informations- und Kommunikationsstörun- gen beitragen i) Ergänzungs-, Ersatz- und Zusatzartikel anbieten |
4.3 | Beschwerde und Reklamation (§ 3 Absatz 1 Nummer 4.3) | a) Beschwerde, Reklamation und Umtausch unterscheiden; recht- liche Bestimmungen und betriebliche Regelungen anwenden b) bei der Bearbeitung von Beschwerden, Reklamationen und Um- tausch mitwirken |
5 | Servicebereich Kasse (§ 3 Absatz 1 Nummer 5) | |
5.1 | Kassieren (§ 3 Absatz 1 Nummer 5.1) | a) Kasse vorbereiten, Kassieranweisung beachten b) kassieren, bare und unbare Zahlungen abwickeln, Preisnach- lässe berücksichtigen c) die Bedeutung von Kundenansprache im Kassenbereich be- rücksichtigen d) Kaufbelege erstellen e) Umtausch und Reklamation kassentechnisch abwickeln |
5.2 | Kassenabrechnung (§ 3 Absatz 1 Nummer 5.2) | a) Kasse abrechnen b) Kassenbericht erstellen, Einnahmen und Belege weiterleiten c) Ursachen für Kassendifferenzen feststellen |
6 | Marketinggrundlagen (§ 3 Absatz 1 Nummer 6) | |
6.1 | Werbemaßnahmen (§ 3 Absatz 1 Nummer 6.1) | a) Arten, Ziele, Aufgaben und Zielgruppen der Werbung erläutern b) Werbemittel und Werbeträger des Ausbildungsbetriebes unter Berücksichtigung des rechtlichen Rahmens einsetzen c) über Werbeaktionen informieren |
6.2 | Warenpräsentation (§ 3 Absatz 1 Nummer 6.2) | a) Waren verkaufswirksam präsentieren, Dekorationsmittel einset- zen b) Angebotsplätze nach Absatzgesichtspunkten beurteilen, Waren platzieren |
6.3 | Kundenservice (§ 3 Absatz 1 Nummer 6.3) | a) an Serviceleistungen zur Förderung der Kundenzufriedenheit mitwirken b) Mittel zur Kundenbindung nutzen |
6.4 | Preisbildung (§ 3 Absatz 1 Nummer 6.4) | a) Elemente der Preisgestaltung erläutern b) Folgen von Preisänderungen darstellen c) im Rahmen der betrieblichen und rechtlichen Vorgaben die Preisauszeichnung sicherstellen |
7 | Warenwirtschaft (§ 3 Absatz 1 Nummer 7) | |
7.1 | Grundlagen der Warenwirtschaft (§ 3 Absatz 1 Nummer 7.1) | a) Ziele und Aufgaben der Warenwirtschaft des Ausbildungsbetrie- bes erläutern b) Zusammenhänge zwischen Waren- und Datenfluss darstellen c) Möglichkeiten der Datenerfassung und -verarbeitung nutzen d) rechtliche Vorschriften und betriebliche Vorgaben bei Datensi- cherung und Datenschutz beachten |
7.2 | Bestandskontrolle, Inventur (§ 3 Absatz 1 Nummer 7.2) | a) artikelgenaue und zeitnahe Erfassung von Warenbewegungen als Grundlage der Steuerung und Kontrolle des Warenflusses berücksichtigen b) warenwirtschaftliche Daten erfassen; Belege des Warenein- gangs, der Warenlagerung und des Verkaufs prüfen c) Bestände auf Menge und Qualität kontrollieren d) betriebsübliche Maßnahmen bei Bestandsabweichungen, ins- besondere durch Bruch, Verderb, Schwund und Diebstahl ein- leiten e) bei Inventuren mitwirken, rechtliche Vorschriften beachten, zur Vermeidung von Inventurdifferenzen beitragen |
7.3 | Wareneingang, Warenlagerung (§ 3 Absatz 1 Nummer 7.3) | a) Wareneingänge erfassen und kontrollieren, Abweichungen mel- den und Waren nach betrieblichen Regelungen weiterleiten b) Verpackung auf Transportschäden kontrollieren, bei Schäden betriebsübliche Maßnahmen einleiten c) rechtliche Vorschriften bei der Warenannahme beachten d) Waren lagern und pflegen; rechtliche Vorschriften berücksichti- gen e) Hilfsmittel zur Warenbewegung unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften einsetzen und pflegen |
8 | Grundlagen des Rechnungswesens (§ 3 Absatz 1 Nummer 8) | |
8.1 | Rechenvorgänge in der Praxis (§ 3 Absatz 1 Nummer 8.1) | a) verkaufsbezogene Geschäftsvorgänge rechnerisch bearbeiten b) Rechenarten zur Lösung kaufmännischer Sachverhalte einset- zen c) für Berechnungen erforderliche Hilfsmittel nutzen d) Zusammenhänge von Kosten, Umsatz und Ertrag erläutern |
8.2 | Kalkulation (§ 3 Absatz 1 Nummer 8.2) | a) Kalkulationen erstellen, Berechnungen durchführen b) die Kalkulation beeinflussende Faktoren unterscheiden |
9 | Einzelhandelsprozesse (§ 3 Absatz 1 Nummer 9) | a) Aufgaben, Organisation und Leistungen des Ausbildungsbetrie- bes entlang der Wertschöpfungskette darstellen b) Handlungsmöglichkeiten an Schnittstellen zu Lieferanten und Herstellern aus Sicht des Verkaufs feststellen c) die Kernprozesse des Einzelhandels Einkauf, Sortimentsgestal- tung, logistische Prozesse und Verkauf in die Wertschöpfungs- kette einordnen, Wechselwirkungen begründen d) die unterstützenden Prozesse Rechnungswesen, Personalwirt- schaft, Marketing, IT-Anwendungen und warenwirtschaftliche Analysen im eigenen Arbeitsbereich nutzen e) qualitätssichernde Maßnahmen entwickeln und durchführen f) an der Prozessoptimierung durch Schwachstellenanalyse und Beseitigung von Fehlerquellen mitwirken g) Aufgaben des Controllings als Informations- und Steuerungsin- strument beschreiben |
Abschnitt II: Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Wahlqualifikationseinheiten gemäß § 3 Absatz 2
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten |
1 | 2 | 3 |
1 | Warenannahme, Warenlagerung (§ 3 Absatz 2 Nummer 1) | |
1.1 | Bestandssteuerung (§ 3 Absatz 2 Nummer 1.1) | a) Auswirkungen von Bestandsveränderungen auf das Betriebser- gebnis analysieren b) bei der Steuerung des Bestandes und des Absatzes mitwirken, Warenwirtschaftssystem nutzen c) Vollständigkeit des Warenangebots unter Berücksichtigung sai- sonaler, aktions- und frequenzbedingter Schwankungen kontrol- lieren und Maßnahmen einleiten |
1.2 | Warenannahme und -kontrolle (§ 3 Absatz 2 Nummer 1.2) | a) Regeln der betrieblichen Belegverwaltung in der Warenannahme anwenden b) Reklamationen in der Warenannahme aufnehmen und unter Ein- haltung der gesetzlichen und betriebsüblichen Bestimmungen bearbeiten c) Maßnahmen bei Bruch, Verderb und Schwund bei vorgelagerten Logistikstufen einleiten |
1.3 | Warenlagerung (§ 3 Absatz 2 Nummer 1.3) | a) Bestimmungen für die Lagerung spezieller Warengruppen an- wenden b) Ware im Verkaufsraum, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Werbewirksamkeit lagern |
2 | Beratung und Verkauf (§ 3 Absatz 2 Nummer 2) | |
2.1 | Beratungs- und Verkaufsgespräche (§ 3 Absatz 2 Nummer 2.1) | a) Struktur zweier Warengruppen eines Warenbereichs im Ausbil- dungsbetrieb nach Breite und Tiefe darstellen b) Kunden über qualitäts- und preisbestimmende Merkmale sowie Ver- und Anwendungsmöglichkeiten von Waren eines Warenbe- reichs informieren c) Unterschiede von Herstellermarken und Handelsmarken im Ver- kaufsgespräch herausstellen d) Kunden über rechtliche und betriebliche Rücknahmeregelungen sowie über umweltgerechte Entsorgungsmöglichkeiten von Wa- ren informieren e) Trends und innovative Ansätze beobachten und als Verkaufsar- gument nutzen f) im Kundengespräch warenspezifisch Mengen und Preise ermit- teln g) Sonderfälle beim Verkauf bearbeiten, dabei rechtliche und be- triebliche Vorschriften anwenden h) Kundentypen und Verhaltensmuster unterscheiden, in Verkaufs- gesprächen individuell nutzen i) Bedeutung einer erfolgreichen Verkaufstätigkeit hinsichtlich Um- satz, Ertrag und Kundenzufriedenheit erläutern j) Kaufmotive und Wünsche von Kunden durch Beobachten, akti- ves Zuhören und Fragen ermitteln und in Verkaufsgesprächen nutzen |
2.2 | Umtausch, Beschwerde und Reklamation (§ 3 Absatz 2 Nummer 2.2) | a) Umtausch, Beschwerde und Reklamation bearbeiten, die Inte- ressen des Unternehmens vertreten und kundenorientiert han- deln b) Sonderfälle von Umtausch, Beschwerde und Reklamation ent- sprechend der gesetzlichen und betrieblichen Regelungen lösen |
2.3 | Verhalten in schwierigen Gesprächssituationen (§ 3 Absatz 2 Nummer 2.3) | a) im Umgang mit Kunden Einfühlungsvermögen zeigen b) mit emotional geprägten Situationen im Verkauf umgehen c) Stresssituationen im Verkauf bewältigen d) Konfliktursachen feststellen, Konfliktlösungen im Beratungsge- spräch entwickeln e) Strategien im Umgang mit schwierigen Kunden anwenden |
3 | Kasse (§ 3 Absatz 2 Nummer 3) | |
3.1 | Service an der Kasse (§ 3 Absatz 2 Nummer 3.1) | a) Kunden an der Kasse situationsgerecht ansprechen b) Kunden beim Kassiervorgang Serviceleistungen anbieten c) Kassenbereich unter ergonomischen Gesichtspunkten erläutern, das eigene Verhalten danach ausrichten |
3.2 | Kassensystem und Kassieren (§ 3 Absatz 2 Nummer 3.2) | a) unterschiedliche Zugangsberechtigungen zum Kassensystem begründen; Kassierfunktionen anwenden b) Bedeutung der Kassen für die warenwirtschaftliche Analyse er- läutern; Kassenberichte hinsichtlich Artikel, Zahlungsmittel und Personaleinsatz auswerten c) Vorsichtsmaßnahmen bei der Annahme von monetären und nichtmonetären Zahlungsmitteln beachten d) betriebsübliche Vorschriften zum Umgang mit Fremdwährungen anwenden e) Stresssituationen an der Kasse bewältigen f) bei der Zusammenfassung der Kassenberichte, der Vorberei- tung des Geldtransports und der Wechselgeldbereitstellung mit- wirken g) bei Systemstörungen Maßnahmen zur Datensicherung und zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit einleiten |
3.3 | Umtausch, Beschwerde und Reklamation (§ 3 Absatz 2 Nummer 3.3) | a) Umtausch, Beschwerde und Reklamation bearbeiten, die Inte- ressen des Unternehmens vertreten und kundenorientiert han- deln b) Sonderfälle von Umtausch, Beschwerde und Reklamation ent- sprechend der rechtlichen und betrieblichen Regelungen lösen |
4 | Marketingmaßnahmen (§ 3 Absatz 2 Nummer 4) | |
4.1 | Werbung (§ 3 Absatz 2 Nummer 4.1) | a) an Maßnahmen der Werbung und der Verkaufsförderung mitwir- ken, Ergebnisse auswerten; Auswahl von Werbemitteln und Wer- beträgern begründen b) Zusammenhänge zwischen Werbemitteln und Werbeträgern so- wie Werbekosten und Werbeerfolg an Beispielen des Ausbil- dungsbetriebes erläutern c) bei Werbeerfolgskontrollen mitwirken |
4.2 | Visuelle Verkaufsförderung (§ 3 Absatz 2 Nummer 4.2) | a) Ziele und Aufgaben der visuellen Verkaufsförderung nutzen, Wir- kungen typischer Techniken darstellen b) Grundlagen der Sinneswahrnehmung und verkaufspsychologi- scher Erkenntnisse sowie daraus resultierende Anforderungen an die Gestaltung der Warenpräsentation erklären c) Erwartungen der Kunden bei der Warenpräsentation berück- sichtigen |
4.3 | Kundenbindung, Kundenservice (§ 3 Absatz 2 Nummer 4.3) | a) Einfluss von Kundenbindung und Kundenservice auf den Ver- kaufserfolg beachten b) Geschenkverpackung anbieten c) beim Einsatz von besonderen Formen des Kundenservice im Ausbildungsbetrieb mitwirken d) bei der Planung und Durchführung von Sonderaktionen mitwir- ken |
Abschnitt III: Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Wahlqualifikationseinheiten gemäß § 3 Absatz 3
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten |
1 | 2 | 3 |
1 | Beratung, Ware, Verkauf (§ 3 Absatz 3 Nummer 1) | |
1.1 | Kundenorientierte Kommunikation (§ 3 Absatz 3 Nummer 1.1) | a) Zusammenhänge zwischen Selbstbild und Fremdbild erläutern und bei der Kommunikation berücksichtigen b) unternehmerische Ziele im eigenen Arbeitsbereich kundenorien- tiert umsetzen c) Grundmuster zur Stressentstehung und Stressbewältigung be- rücksichtigen d) die Auswirkungen eigener Emotionen im Verkauf berücksichti- gen e) Kommunikationstechniken unterscheiden und zur Förderung der Kundenzufriedenheit anwenden f) im Beratungsgespräch Qualitäts- und Leistungsansprüche des Unternehmens gegenüber dem Kunden vertreten |
1.2 | Konfliktlösung (§ 3 Absatz 3 Nummer 1.2) | a) grundlegende Muster der Entstehung und Bewältigung von Konflikten beschreiben b) Ursachen von Konfliktsituationen im Verkaufsgespräch analysie- ren und Schlussfolgerungen für zukünftige Verkaufsgespräche ableiten |
1.3 | Warenkenntnisse in zusätzlichen Warengruppen (§ 3 Absatz 3 Nummer 1.3) | a) Struktur zweier weiterer Warengruppen im Ausbildungsbetrieb darstellen b) Kunden über qualitäts- und preisbestimmende Merkmale sowie Ver- und Anwendungsmöglichkeiten informieren c) Unterschiede von Herstellermarken und Handelsmarken im Ver- kaufsgespräch erläutern d) Kunden über rechtliche und betriebliche Rücknahmeregelungen sowie über umweltgerechte Entsorgungsmöglichkeiten von Wa- ren informieren e) Trends und innovative Ansätze beobachten und als Verkaufsar- gument nutzen f) im Kundengespräch warenspezifisch Mengen und Preise ermit- teln g) Kaufmotive und Wünsche von Kunden durch Beobachten, akti- ves Zuhören und Fragen ermitteln und in Verkaufsgesprächen nutzen h) Medien für die Aneignung von warenspezifischen Kenntnissen nutzen i) Gesundheits- und Umweltverträglichkeit von Waren beurteilen |
2 | Beschaffungsorientierte Warenwirtschaft (§ 3 Absatz 3 Nummer 2) | |
2.1 | Warendisposition (§ 3 Absatz 3 Nummer 2.1) | a) Bedarfsermittlungen unter Nutzung von Kennziffern aus der Wa- renwirtschaft durchführen b) Liefermodalitäten bei Bestellungen berücksichtigen c) bei Bestellverfahren mitwirken |
2.2 | Sortimentsgestaltung (§ 3 Absatz 3 Nummer 2.2) | a) Maßnahmen zur Sicherstellung der Vollständigkeit der Waren im Warenbereich unter Berücksichtigung von Aufbau und Struktur des Warenbereichs ergreifen b) sortimentsbestimmende Faktoren, insbesondere Qualität, Trends, Zielgruppen, Standort und Wettbewerbssituationen, er- läutern c) Vorschläge zur Gestaltung des Warenbereichs entwickeln d) Herausnahme und Neuaufnahme von Waren begründen |
2.3 | Verträge und Zahlungsbedingungen (§ 3 Absatz 3 Nummer 2.3) | a) Zahlungsmodalitäten unterscheiden b) Einhaltung von Bedingungen aus abgeschlossenen Beschaf- fungsverträgen überwachen |
3 | Warenwirtschaftliche Analyse (§ 3 Absatz 3 Nummer 3) | |
3.1 | Umsatzentwicklung (§ 3 Absatz 3 Nummer 3.1) | a) an der Erarbeitung von Umsatzstatistiken mitwirken, Umsatz- kennziffern analysieren b) aus Umsatzstatistiken Maßnahmen zur Umsatzerhöhung ablei- ten und Umsetzungsvorschläge entwickeln c) an Maßnahmen zur Ertragsverbesserung mitwirken |
3.2 | Leistungskennziffern der Warenbewegung (§ 3 Absatz 3 Nummer 3.2) | a) Bedeutung von Leistungskennziffern für Warenbewegung und Geschäftserfolg erläutern b) bei der Ermittlung von Leistungskennziffern mitarbeiten c) Schlussfolgerungen zur Verbesserung der Leistungskennziffern ableiten, bei der Umsetzung mitwirken d) Auswirkungen der Veränderung von Leistungskennziffern auf Umsatzverläufe begründen |
3.3 | Bestandsführung (§ 3 Absatz 3 Nummer 3.3) | a) Steuerungsvorgänge bei der Warenbestellung berücksichtigen, Bestellvorschläge aus dem Warenwirtschaftssystem prüfen b) bei der Erstellung, Führung und Auswertung der Lagerstatistik mitwirken c) Ursachen für Inventurdifferenzen feststellen, Vorschläge für In- ventursicherungsmaßnahmen entwickeln, bei der Umsetzung mitwirken |
4 | Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (§ 3 Absatz 3 Nummer 4) | |
4.1 | Kosten- und Leistungsrechnung (§ 3 Absatz 3 Nummer 4.1) | a) Aufgaben der Kosten- und Leistungsrechnung im Betrieb als Informations- und Kontrollsystem erklären b) betriebliche Festlegungen für die Kosten- und Leistungsrech- nung erläutern c) betriebswirtschaftliche Schlussfolgerungen aus der Kosten- und Leistungsrechnung ableiten |
4.2 | Steuerung mittels Kennziffern (§ 3 Absatz 3 Nummer 4.2) | a) betriebliche Leistungskennziffern ermitteln und bewerten, Schlussfolgerungen ableiten b) an der Erstellung und Auswertung von betrieblichen Statistiken mitwirken c) Maßnahmen der Steuerung einleiten, bei Durchführung der Maßnahmen mitwirken |
4.3 | Preisgestaltung (§ 3 Absatz 3 Nummer 4.3) | a) Preisfestlegungen vorschlagen b) Vor- und Nachkalkulationen durchführen |
4.4 | Betriebliche Erfolgsrechnung (§ 3 Absatz 3 Nummer 4.4) | a) Arten der betrieblichen Erfolgsrechnung unterscheiden b) Rohertrag und betriebliche Erfolgsrechnung vergleichen, bewer- ten und Verbesserungsmöglichkeiten vorschlagen c) an betrieblichen Erfolgsrechnungen mitarbeiten |
5 | Marketing (§ 3 Absatz 3 Nummer 5) | |
5.1 | Verkaufsförderung (§ 3 Absatz 3 Nummer 5.1) | a) verkaufsstarke und verkaufsschwache Zonen feststellen b) bei der Planung und Auswertung von verkaufsfördernden Maß- nahmen mitwirken, verkaufsfördernde Maßnahmen durchführen c) bei der Vorbereitung und Umsetzung von Umplatzierungen im Verkaufsraum mitwirken |
5.2 | Standortmarketing (§ 3 Absatz 3 Nummer 5.2) | a) Marktsituation am Standort unter wirtschaftlichen und regiona- len Gesichtspunkten beurteilen b) Standortmarketing für Bestandssicherung und Weiterentwick- lung von Betrieben erklären, Vorschläge entwickeln c) Marktauftritt von Mitbewerbern beobachten, Schlussfolgerun- gen ziehen, Maßnahmen zur Verbesserung des eigenen Markt- auftritts vorschlagen d) wettbewerbsrechtliche Regelungen berücksichtigen |
5.3 | Zielgruppenmarketing (§ 3 Absatz 3 Nummer 5.3) | a) Vorschläge für den Einsatz von Marketinginstrumenten aus Er- gebnissen der Marktforschung zum Kaufverhalten ableiten b) Kauf- und Konsumverhalten von Zielgruppen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Ausbildungsbetrieb erläutern, Konse- quenzen ableiten und Maßnahmen vorschlagen c) zielgruppenorientierte Produktinformationen für die Verkaufsför- derung einsetzen d) Marketinginstrumente von Mitbewerbern beobachten und Handlungsempfehlungen für den eigenen Betrieb ableiten |
6 | IT-Anwendungen (§ 3 Absatz 3 Nummer 6) | |
6.1 | Elektronische Geschäftsabwicklung (§ 3 Absatz 3 Nummer 6.1) | a) Austauschbeziehungen zu anderen Unternehmen und Endver- brauchern darstellen, Geschäftsprozesse sowie deren Unter- stützung durch IT-Anwendungen erläutern b) Maßnahmen zur Behebung von Störungen in der IT-Anwendung einleiten c) interne und externe elektronische Dienste nutzen d) Vor- und Nachteile von E-Commerce und E-Business aus Sicht von Unternehmen und Kunden beurteilen |
6.2 | Datenbanken (§ 3 Absatz 3 Nummer 6.2) | a) Artikelstammdaten im Warenwirtschaftssystem erstellen und pflegen b) Daten zur Unterstützung unternehmerischer Entscheidungen aufbereiten c) Vorschläge zur Verbesserung von Sortimentsstrukturen, Logis- tikprozessen und Marketingaktionen entwickeln d) Datenbanken auswerten |
6.3 | Optimierung der Warenwirtschaft (§ 3 Absatz 3 Nummer 6.3) | a) Bestandteile des Warenwirtschaftssystems in ihrem Zusammen- wirken auf die Steuerung der Arbeitsabläufe erklären b) bei Analysen und Auswertungen von Kennziffern und Statistiken mitwirken c) Ergebnisse des Warenwirtschaftssystems in Absatzprognosen umsetzen, Schlussfolgerungen für Lagerbestände und Aktionen der Verkaufsförderung ziehen |
6.4 | Benutzerunterstützung (§ 3 Absatz 3 Nummer 6.4) | a) Benutzer in die Bedienung und Nutzung von informations- und kommunikationstechnischen Geräten einweisen und beraten b) Bedienungsunterlagen bereitstellen, Hilfe-Programme nutzen |
7 | Personal (§ 3 Absatz 3 Nummer 7) | |
7.1 | Selbstverantwortung und Motivation (§ 3 Absatz 3 Nummer 7.1) | a) Bedeutung von Motivation und Selbstverantwortung für den wirtschaftlichen Erfolg erläutern b) individuelle Voraussetzungen von Mitarbeitern und Mitarbeite- rinnen bei der Vorbereitung von Personalentscheidungen be- rücksichtigen c) Mitarbeiterführung als dynamischen, sich ständig verändernden Prozess erklären |
7.2 | Führen mit Zielen (§ 3 Absatz 3 Nummer 7.2) | a) Vorteile des Führens mit Zielen erläutern b) Zielsysteme als inhaltliche Aufgabenstellung erläutern c) Maßnahmepläne aus Zielen ableiten, Zielerreichung überprüfen |
7.3 | Selbst- und Zeitmanagement (§ 3 Absatz 3 Nummer 7.3) | a) Zusammenhänge von Selbst- und Zeitmanagement, Leistungs- steigerung und Stress erläutern b) Methoden des Selbst- und Zeitmanagements nutzen |
7.4 | Kommunikation (§ 3 Absatz 3 Nummer 7.4) | a) Möglichkeiten der Konfliktlösung insbesondere mit dem Ziel an- wenden, Motivation, Arbeitsklima und Arbeitsleistung zu ver- bessern b) sprachliche und nichtsprachliche Kommunikation im Mitarbei- tergespräch anwenden c) Selbstbild und Fremdbild bei der Kommunikation berücksichti- gen d) Einsatz und Durchführung von Kritikgesprächen in Konfliktsitua- tionen beschreiben |
7.5 | Personalentwicklung (§ 3 Absatz 3 Nummer 7.5) | a) Ziele der Personalentwicklung des Ausbildungsbetriebes erläu- tern b) aus Personalbedarfsplanung, Personaleinsatz und Qualifikati- onsbedarf Maßnahmen zur Personalentwicklung ableiten |
7.6 | Personaleinsatz (§ 3 Absatz 3 Nummer 7.6) | a) Bedeutung von Kompetenzstrukturen erläutern b) Personaleinsatzplanung erstellen c) arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften bei Personalplanung und -einsatz anwenden |
8 | Grundlagen unternehmerischer Selbstständigkeit (§ 3 Absatz 3 Nummer 8) | a) unternehmerische Selbstständigkeit als Perspektive der Berufs- und Lebensplanung begründen b) Anforderungen an persönliche und fachliche Eignung für unter- nehmerische Selbstständigkeit beurteilen c) Voraussetzungen und Rahmenbedingungen, Chancen und Risi- ken unternehmerischer Selbstständigkeit aufzeigen d) Schritt in die Selbstständigkeit planen, Geschäftsidee entwi- ckeln, Gründungskonzept erstellen und präsentieren e) Marktforschungsdaten und Standortanalyse bei Gründung oder Übernahme eines Unternehmens berücksichtigen f) rechtliche Bedingungen bei Gründung und Übernahme eines Unternehmens erläutern g) Rechtsformen unterscheiden und eine geeignete auswählen h) Finanzierungsquellen und Fördermöglichkeiten für unternehme- rische Selbstständigkeit erkunden und auswählen, Finanzierung planen i) Versicherungsarten für unternehmerische Selbstständigkeit aus- wählen j) Steuerarten im Rahmen der unternehmerischen Selbstständig- keit aufzeigen k) Kennziffern zur Steuerung des Unternehmens bewerten |
Ausbildungsrahmenplan
für die Berufsausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel/zur Kauffrau im Einzelhandel
- -
- Zeitliche Gliederung -
- 1.
- Ausbildungsjahr
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 2.2 Teamarbeit und Kooperation, Arbeitsorganisation sowie 3. Warensortiment nach § 3 Absatz 1 sind während des gesamten ersten Ausbildungsjahres zu vermitteln.
B
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind nach § 3 Absatz 1 schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 1.1
- Bedeutung und Struktur des Einzelhandels,
- 1.2
- Stellung des Ausbildungsbetriebes am Markt,
- 1.3
- Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 1.4
- Berufsbildung, Personalwirtschaft, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften,
- 2.1
- Informations- und Kommunikationssysteme,
- 7.1
- Grundlagen der Warenwirtschaft
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind nach § 3 Absatz 1 schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 1.6
- Umweltschutz,
- 4.1
- Kunden- und dienstleistungsorientiertes Verhalten,
- 4.2
- Kommunikation mit Kunden,
- 6.1
- Werbemaßnahmen,
- 6.2
- Warenpräsentation
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind nach § 3 Absatz 1 schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 1.5
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 5.1
- Kassieren,
- 5.2
- Kassenabrechnung,
- 8.1
- Rechenvorgänge in der Praxis
- 7.1
- Grundlagen der Warenwirtschaft
- 2.
- Ausbildungsjahr
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 2.2 Teamarbeit und Kooperation, Arbeitsorganisation sowie 3. Warensortiment nach § 3 Absatz 1 sind während des gesamten zweiten Ausbildungsjahres fortzuführen.
B
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind nach § 3 Absatz 1 schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 4.3
- Beschwerde und Reklamation,
- 6.3
- Kundenservice
- 1.6
- Umweltschutz,
- 4.1
- Kunden- und dienstleistungsorientiertes Verhalten,
- 4.2
- Kommunikation mit Kunden,
- 6.1
- Werbemaßnahmen,
- 6.2
- Warenpräsentation
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind nach § 3 Absatz 1 schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 6.4
- Preisbildung,
- 7.2
- Bestandskontrolle, Inventur,
- 7.3
- Wareneingang, Warenlagerung,
- 8.2
- Kalkulation
- 1.5
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- 2.1
- Informations- und Kommunikationssysteme,
- 5.1
- Kassieren,
- 5.2
- Kassenabrechnung,
- 7.1
- Grundlagen der Warenwirtschaft,
- 8.1
- Rechenvorgänge in der Praxis
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen einer der vier Wahlqualifikationseinheiten nach § 3 Absatz 2
- 1.
- Warenannahme, Warenlagerung,
- 2.
- Beratung und Verkauf,
- 3.
- Kasse,
- 4.
- Marketingmaßnahmen
- 3.
- Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei Monaten sind nach § 3 Absatz 1 schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildposition
- 9.
- Einzelhandelsprozesse zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von jeweils drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen der drei ausgewählten Wahlqualifikationseinheiten nach § 3 Absatz 3
- 1.
- Beratung, Ware, Verkauf,
- 2.
- Beschaffungsorientierte Warenwirtschaft,
- 3.
- Warenwirtschaftliche Analyse,
- 4.
- Kaufmännische Steuerung und Kontrolle,
- 5.
- Marketing,
- 6.
- IT-Anwendungen,
- 7.
- Personal,
- 8.
- Grundlagen unternehmerischer Selbstständigkeit zu vermitteln.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/8695/a160511.htm