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§ 21 - Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG)

Artikel 1 G. v. 03.04.2009 BGBl. I S. 700 (Nr. 18); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 12.05.2021 BGBl. I S. 1085
Geltung ab 01.09.2009; FNA: 404-31 Nebengesetze zum Familienrecht
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§ 21 Abtretung von Versorgungsansprüchen



(1) Die ausgleichsberechtigte Person kann von der ausgleichspflichtigen Person verlangen, ihr den Anspruch gegen den Versorgungsträger in Höhe der Ausgleichsrente abzutreten.

(2) Für rückständige Ansprüche auf eine schuldrechtliche Ausgleichsrente kann keine Abtretung verlangt werden.

(3) Eine Abtretung nach Absatz 1 ist auch dann wirksam, wenn andere Vorschriften die Übertragung oder Pfändung des Versorgungsanspruchs ausschließen.

(4) Verstirbt die ausgleichsberechtigte Person, so geht der nach Absatz 1 abgetretene Anspruch gegen den Versorgungsträger wieder auf die ausgleichspflichtige Person über.



 

Zitierungen von § 21 VersAusglG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 VersAusglG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VersAusglG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 VersAusglG Bestimmung von Ehezeitanteil und Ausgleichswert
... Verfahren über Ausgleichsansprüche nach der Scheidung nach den §§ 20 und 21 oder den §§ 25 und 26 ist grundsätzlich nur der Rentenbetrag zu berechnen. ...
§ 6 VersAusglG Regelungsbefugnisse der Ehegatten
...  3. Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung gemäß den §§ 20 bis 24 vorbehalten. (2) Bestehen keine Wirksamkeits- und Durchsetzungshindernisse, ist ...
§ 19 VersAusglG Fehlende Ausgleichsreife (vom 01.08.2021)
...  (4) Ausgleichsansprüche nach der Scheidung gemäß den §§ 20 bis 26 bleiben ...
§ 22 VersAusglG Anspruch auf Ausgleich von Kapitalzahlungen
... die Zahlung des Ausgleichswerts verlangen. Im Übrigen sind die §§ 20 und 21 entsprechend ...
§ 28 VersAusglG Ausgleich eines Anrechts der Privatvorsorge wegen Invalidität
... erworben. (3) Für die Durchführung des Ausgleichs gelten die §§ 20 bis 22 ...
§ 31 VersAusglG Tod eines Ehegatten
... (3) Ausgleichsansprüche nach der Scheidung gemäß den §§ 20 bis 24 erlöschen mit dem Tod eines Ehegatten. Ansprüche auf Teilhabe an der ...
§ 51 VersAusglG Zulässigkeit einer Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs
... noch Ausgleichsansprüche nach der Scheidung gemäß den §§ 20 bis 26 geltend gemacht werden können. (5) § 225 Abs. 4 und 5 des Gesetzes ...
§ 53 VersAusglG Bewertung eines Teilausgleichs bei Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung
... bei Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung gemäß den §§ 20 bis 26 ein bereits erfolgter Teilausgleich anzurechnen, so ist dessen Wert mithilfe der aktuellen ...
 
Zitat in folgenden Normen

Einkommensteuergesetz (EStG)
neugefasst durch B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862; zuletzt geändert durch Artikel 33 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 10 EStG (vom 28.03.2024)
... 4. Ausgleichszahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs nach den §§ 20 bis 22 und 26 des Versorgungsausgleichsgesetzes und nach den §§ 1587f, 1587g und 1587i ...

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
Artikel 1 G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586, 2587, 2009 I S. 1102; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 237
§ 223 FamFG Antragserfordernis für Ausgleichsansprüche nach der Scheidung (vom 01.09.2009)
... Ausgleichsansprüche nach der Scheidung nach den §§ 20 bis 26 des Versorgungsausgleichsgesetzes entscheidet das Gericht nur auf ...
§ 227 FamFG Sonstige Abänderungen (vom 01.09.2009)
... einer Entscheidung über Ausgleichsansprüche nach der Scheidung nach den §§ 20 bis 26 des Versorgungsausgleichsgesetzes ist § 48 Abs. 1 anzuwenden. (2) Auf eine ...

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)
neugefasst durch B. v. 19.02.2002 BGBl. I S. 754, 1404, 3384; zuletzt geändert durch Artikel 63 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 120h SGB VI Abzuschmelzende Anrechte (vom 01.09.2009)
... die Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung nach den §§ 20 bis 24 des Versorgungsausgleichsgesetzes unterliegen, sind 1. der Auffüllbetrag ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2014 BGBl. I S. 2417
Artikel 5 StRAnpG 2015 Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
...  4. Ausgleichszahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs nach den §§ 20 bis 22 und 26 des Versorgungsausgleichsgesetzes und nach den §§ 1587f, 1587g und 1587i ...

Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG)
G. v. 03.04.2009 BGBl. I S. 700
Artikel 2 VAStrRefG Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
...  Über Ausgleichsansprüche nach der Scheidung nach den §§ 20 bis 26 des Versorgungsausgleichsgesetzes entscheidet das Gericht nur auf Antrag.  ... einer Entscheidung über Ausgleichsansprüche nach der Scheidung nach den §§ 20 bis 26 des Versorgungsausgleichsgesetzes ist § 48 Abs. 1 anzuwenden. (2) Auf eine ...
Artikel 4 VAStrRefG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... die Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung nach den §§ 20 bis 24 des Versorgungsausgleichsgesetzes unterliegen, sind 1. der Auffüllbetrag ...

Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010)
G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1768
Artikel 1 JStG 2010 Änderung des Einkommensteuergesetzes
... „1b. Ausgleichszahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs nach den §§ 20, 21 , 22 und 26 des Versorgungsausgleichsgesetzes, §§ 1587f, 1587g, 1587i des ... „1b. Ausgleichszahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs nach den §§ 20, 21 , 22 und 26 des Versorgungsausgleichsgesetzes, §§ 1587f, 1587g, 1587i des ... aus Ausgleichszahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs nach den §§ 20, 21 , 22 und 26 des Versorgungsausgleichsgesetzes, §§ 1587f, 1587g, 1587i des ...