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Artikel 3 - Verordnung zur Änderung blauzungenrechtlicher Vorschriften, der Geflügelpest-Verordnung und der Schweinepest-Verordnung (BlauzRuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung der Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit



In Absatz 2 der Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit vom 2. Mai 2008 (BAnz. S. 1599), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 14. Januar 2009 (BAnz. S. 210) geändert worden ist, wird die Angabe „30. Juni 2009" durch die Angabe „30. April 2010" ersetzt.