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Artikel 4 - Verordnung zur Änderung blauzungenrechtlicher Vorschriften, der Geflügelpest-Verordnung und der Schweinepest-Verordnung (BlauzRuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung der Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit des Serotyps 6 und der Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 16. April 2009 BlauZTyp6uaÄndV Artikel 3

In Artikel 3 der Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit des Serotyps 6 und der Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit vom 3. Dezember 2008 (eBAnz AT142 2008 V1) werden

1.
die Absatzbezeichnung „(1)" gestrichen und

2.
Absatz 2 aufgehoben.



 

Zitierungen von Artikel 4 Verordnung zur Änderung blauzungenrechtlicher Vorschriften, der Geflügelpest-Verordnung und der Schweinepest-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 BlauzRuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BlauzRuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit
B. v. 30.06.2015 BGBl. I S. 1095
Bekanntmachung BlauzungenVNB
... 2 der Verordnung vom 3. Dezember 2008 (eBAnz AT142 2008 V1), diese geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 6. April 2009 (BGBl. I S. 749), 6. den am 16. April 2009 in Kraft ...