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Artikel 8 - Verordnung zur Änderung blauzungenrechtlicher Vorschriften, der Geflügelpest-Verordnung und der Schweinepest-Verordnung (BlauzRuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Erste Verordnung zur Abweichung von der Geflügelpest-Verordnung vom 15. Januar 2009 (eBAnz AT6 2009 V1) außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 15. April 2009.