Tools:
Update via:
§ 1 - ERP-Wirtschaftsplangesetz 2009 (ERPWPG2009 k.a.Abk.)
G. v. 20.04.2009 BGBl. I S. 777 (Nr. 20)
Geltung ab 01.01.2009; FNA: 640-7 Bestand des Bundesvermögens
| |
Geltung ab 01.01.2009; FNA: 640-7 Bestand des Bundesvermögens
| |
§ 1
§ 1 wird in 1 Vorschrift zitiert
Der diesem Gesetz beigefügte, nach § 8 Abs. 1 Satz 1 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007 (BGBl. I S. 1160) aufgestellte Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2009 wird in Einnahmen und Ausgaben auf
- 462.000.000
- Euro
Zitierungen von § 1 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2009
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 ERPWPG2009 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ERPWPG2009 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 ERPWPG2009
... Kredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zur Höhe von 30 Prozent des in § 1 festgestellten Betrages ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/8728/a160858.htm