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§ 1 - ERP-Wirtschaftsplangesetz 2009 (ERPWPG2009 k.a.Abk.)

§ 1



Der diesem Gesetz beigefügte, nach § 8 Abs. 1 Satz 1 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007 (BGBl. I S. 1160) aufgestellte Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2009 wird in Einnahmen und Ausgaben auf

462.000.000
Euro

festgestellt.



 

Zitierungen von § 1 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2009

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 ERPWPG2009 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ERPWPG2009 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 ERPWPG2009
... Kredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zur Höhe von 30 Prozent des in § 1 festgestellten Betrages ...