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Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2009 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2009 - ERPWPG2009 k.a.Abk.)
G. v. 20.04.2009 BGBl. I S. 777 (Nr. 20)
Geltung ab 01.01.2009; FNA: 640-7 Bestand des Bundesvermögens
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Geltung ab 01.01.2009; FNA: 640-7 Bestand des Bundesvermögens
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Eingangsformel
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
§ 1 wird in 1 Vorschrift zitiert
Der diesem Gesetz beigefügte, nach § 8 Abs. 1 Satz 1 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007 (BGBl. I S. 1160) aufgestellte Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2009 wird in Einnahmen und Ausgaben auf
- 462.000.000
- Euro
§ 2
§ 2 wird in 3 Vorschriften zitiert
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, Kredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zur Höhe von 30 Prozent des in § 1 festgestellten Betrages aufzunehmen.
§ 3
§ 3 wird in 1 Vorschrift zitiert
Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des Grundgesetzes), so bedarf es eines Nachtragswirtschaftsplans nicht, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen Betrag von 5.000.000 Euro nicht überschreitet oder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.
§ 4
§ 4 wird in 1 Vorschrift zitiert
(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Freien Berufe bis zum Gesamtbetrag von 680 Millionen Euro zu Lasten des ERP-Sondervermögens zu übernehmen.
(2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die aufgrund der Ermächtigungen der früheren Wirtschaftsplangesetze übernommenen Garantien und sonstige Gewährleistungen angerechnet, soweit das ERP-Sondervermögen noch in Anspruch genommen werden kann oder in Anspruch genommen worden ist und für die erbrachten Leistungen keinen Ersatz erlangt hat.
(3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewährleistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurechnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in Anspruch genommen werden kann. Zinsen und Kosten sind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen, soweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungsbetrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten festgelegt wird.
(4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inanspruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernommene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr anzurechnen.
§ 5
§ 5 wird in 1 Vorschrift zitiert
Die in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veranschlagten Beträge und Verpflichtungsermächtigungen sind von der Begrenzung der in § 2 des ERP-Verwaltungsgesetzes festgelegten Zweckbestimmung ausgenommen.
§ 6
§ 7
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft.
Wirtschaftsplan nach § 7 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007
Kapitel 1 (Ausgaben): Investitionsfinanzierung
Kapitel 2 (Ausgaben): Sonstige Ausgaben
Kapitel 3 (Einnahmen): Einnahmen
Anlage 1: Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
Anlage 2: Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2007
Abschluss
Anlage 1 Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
Anlage 2 Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2007
Kapitel 2 (Ausgaben): Sonstige Ausgaben
Kapitel 3 (Einnahmen): Einnahmen
Anlage 1: Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
Anlage 2: Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2007
- Kap.
- 1 Investitionsfinanzierung
Titel und Funktion | Zweckbestimmung | Betrag für 2009 1.000 € | Betrag für 2008 1.000 € |
1 | 2 | 3 | 4 |
Ausgaben | |||
892 01-691 | Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie für Umweltschutz- und Energieeinsparmaßnahmen und Exportfinanzierungen der gewerblichen Wirtschaft | 49.000 | 30.000 |
Die veranschlagten Mittel werden zur Verbilligung von KfW-refinanzierten Darlehen ein- gesetzt. | |||
Verpflichtungsermächtigung 521.000 T€ davon fällig: | |||
Jahr 2010 bis zu 72.000 T€ | |||
Jahr 2011 bis zu 72.000 T€ | |||
Jahr 2012 bis zu 65.000 T€ | |||
in künftigen Haushaltsjahren 312.000 T€ | |||
Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 682 01, 683 01 und 870 01. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 5.000 T€ der Einsparungen bei den Titeln 682 01 und 683 01 geleistet werden. | |||
682 01-691 | Kosten der Zwischenfinanzierung aus den vom Bund übernommenen Förderkrediten aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01 und 683 01 ge- leistet werden. 2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 5.000 T€ der Deckung von Mehrausgaben bei Titel 892 01. | 205.000 | 190.000 |
683 01-691 | Förderkosten aus Zusagen bis zum 31. Dezember 2008 sowie sonstigen Verpflichtun- gen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01 und 682 01 ge- leistet werden. 2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 5.000 T€ der Deckung von Mehrausgaben bei Titel 892 01. | 145.000 | 90.000 |
862 02-330 | Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereit- stellung von haftendem Kapital für mittelständische Unternehmen in Deutschland | 45.000 | 35.000 |
Verpflichtungsermächtigung 100.000 T€ davon fällig: | |||
Jahr ab 2010 ff. 100.000 T€ | |||
681 02-029 | Gewährung von Stipendien an Studenten und junge Wissenschaftler sowie langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerikanischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland Haushaltsvermerk: Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 03 | 2.600 | 2.600 |
Verpflichtungsermächtigung 5.160 T€ davon fällig: | |||
Jahr 2010 bis zu 2.060 T€ | |||
Jahr 2011 bis zu 2.580 T€ | |||
Jahr 2012 bis zu 520 T€ | |||
681 03-029 | Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung | 3.600 | 3.600 |
Verpflichtungsermächtigung 5.100 T€ davon fällig: | |||
Jahr 2010 bis zu 1.500 T€ | |||
Jahr 2011 bis zu 1.300 T€ | |||
Jahr 2012 bis zu 1.300 T€ | |||
Jahr 2013 bis zu 1.000 T€ | |||
Haushaltsvermerk: Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 02 | |||
Gesamtausgaben | 450.200 | 351.200 | |
Abschluss | |||
Zuweisungen und Zuschüsse | 6.200 | 6.200 | |
Ausgaben für Investitionen | 444.000 | 345.000 | |
Gesamtausgaben | 450.200 | 351.200 |
Erläuterungen | |
5 | |
Zu Tit. 892 01 Die ERP-Finanzierungshilfen sollen der Leistungssteigerung mittel- ständischer Unternehmen sowie der Förderung von Umweltschutz- und Energieeinsparmaßnahmen und von Exportfinanzierungen der gewerblichen Wirtschaft dienen. Nach der Neuordnung der ERP-Wirt- schaftsförderung verbunden mit der Umstellung des Förderverfahrens bleiben Volumen und Intensität voll erhalten. Durch das von der Bundesregierung beschlossene Maßnahmenpaket „Beschäftigungssi- cherung durch Wachstumsstärkung" werden die Innovationsförderung sowie die Maßnahmen zur Umwelt/Energieeinsparung um insgesamt 800 Mio. € aufgestockt (ERP-Startfonds: 200 Mio. €, ERP-Innovati- onsfonds: 300 Mio. €, ERP-Energieeffizienzprogramm: 300 Mio. €). Dementsprechend sollen mit den Mitteln folgende Finanzierungszwe- cke mit einem Volumen von rd. 4,8 Mrd. € zinsbegünstigt werden: a) Vorhaben in regionalen Fördergebieten 410 Mio. € b) Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen 300 Mio. € c) mittelständische Bürgschaftsbanken sowie Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungs- gesellschaften und Beteiligungsfonds 420 Mio. € d) Innovationen 1.300 Mio. € e) Umwelt/Energieeinsparung 2.200 Mio. € f) Exportfinanzierung 170 Mio. € Wenn es die Nachfrage erfordert, können Verschiebungen zwischen den einzelnen Förderbereichen vorgenommen werden. Entsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung, dass dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Agenda 21 beigetragen werden soll, können Finanzierungshilfen mit Zinsverbilligung für folgende Zwecke gewährt werden: a) Investitionen mittelständischer Unternehmen in den Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts- struktur". b) Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen mittelständi - scher Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Im Rahmen des Programms werden zinsverbilligte, persönliche Darlehen an natürliche Personen gewährt. Die Darlehen dienen dem Aufbau oder der Stärkung einer selbständigen Existenz. Darüber hinaus können Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen im Sinne des EU-Gemeinschaftsrechts mitfinanziert werden. c) Private Kapitalbeteiligungsgesellschaften und Beteiligungsfonds, die mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haften- dem Kapital erleichtern, sowie ERP-Darlehen an mittelständische Bürgschaftsbanken zur Förderung von Bürgschaften bei der Kreditaufnahme mittelständischer Unternehmen und Angehöriger Freier Berufe. d) Langfristige Förderungen marktnaher Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie ihrer Markteinführung. e) Umweltschutz/Energieeinsparung - Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Luftreinhaltung sowie zur Reduzierung von Lärm, Geruch und Erschütterungen in Betrieben der gewerblichen Wirtschaft, - Errichtung und Einrichtung von Anlagen der Abfallwirtschaft, - Bau von Abwasserreinigungsanlagen, - Maßnahmen zur Energieeinsparung, rationellen Energieverwen- dung bzw. zum Einsatz regenerativer Energien, - umweltfreundliche Produktionsanlagen. f) Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau verstärkt die ERP-Darlehen im Verhältnis 1 : 3 mit Marktmitteln. Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. € für neue Förderansätze gewährt werden. Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/ Verwaltungskosten u. Ä. geleistet werden. | trägt. Diese Zwischenfinanzierungskosten sind im ERP-Wirtschafts- plan auszuweisen. Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen sich auf 460 Mio. €. |
Zu Tit. 683 01 Der Titelansatz enthält die Zahlungsverpflichtungen aus den im Zuge der Neuordnung nicht auf den Bund übertragenen Kreditforderungen (Altgeschäft) und aus sonstigen Verpflichtungen im Zuge der Neuord- nung der ERP-Wirtschaftsförderung sowie die Kosten aus Zusagen nach der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung bis einschließlich 31. Dezember 2008. Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 890 Mio. €, davon fällig Jahr 2010 bis zu 140 Mio. € Jahr 2011 bis zu 130 Mio. € Jahr 2012 bis zu 115 Mio. € in künftigen Haushaltsjahren 505 Mio. € | |
Zu Tit. 862 02 Der Ansatz dient vor allem der anteiligen Dotierung des ERP/EIF- Dachfonds mit dem Ziel, mittelständischen Unternehmen die Beschaf- fung von haftendem Kapital zu erleichtern. Das zugesagte Gesamt- volumen (ERP-Teil) beträgt zum 31. Dezember 2007 rd. 235 Mio. €, davon sind zum 31. Dezember 2007 rd. 65 Mio. € ausgezahlt. Ein weiteres Kooperationsprojekt ist der Mikrofinanzfonds. Die ausgewiesenen Mittel sind Teil des Sondervermögens (Umschich- tung) und gehen nicht zu Lasten der erwirtschafteten Erträge. Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/ Verwaltungskosten u. Ä. geleistet werden. Zahlungsverpflichtungen aus Vorjahren 95 Mio. €. | |
Zu Tit. 681 02 Von dem veranschlagten Baransatz entfallen auf Stipendienprogram- me, und zwar - 1,040 Mio. € auf das MOE/GUS Stipendienprogramm, mit dem Studenten der Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und südosteuropäischen Ländern ein Studienaufenthalt in Deutschland ermöglicht wird, - 0,830 Mio. € auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem jun- gen deutschen postgraduierten Wissenschaftlern die Möglichkeit gegeben wird, ihre Ausbildung an einer führenden Hochschule in den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen, - 0,210 Mio. € zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholarship Program. Darüber hinaus können in diesem Zusammenhang auch Ausgaben für die Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterial für Universitäten in Mit- tel-, Ost- und Südosteuropa, den befristeten Aufenthalt deutscher Hochschullehrer an Universitäten dieser Länder sowie Ausgaben für Evaluierung und Stipendiatenauswahl der genannten Stipendienpro- gramme finanziert werden. Bis zu 0,520 Mio. € des Baransatzes entfallen auf ein deutsch/jüdisch- amerikanisches Begegnungsprojekt, mit dem jungen amerikanischen Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird, sich an Ort und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen Deutschland und über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgern zu machen. Dieses Projekt ist langfristig angelegt. Grundsätzlich sollen Reisen in die USA nicht gefördert werden. Aus dem Ansatz können auch Mandatarkosten/Projektträgerkosten/ Verwaltungskosten u. Ä. geleistet werden. | |
Zu Tit. 681 03 Die Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung (Transatlantik-Programm). Im Rahmen dieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere trans- atlantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell ge- fördert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) grundsätzlich im Einvernehmen mit dem Interministeriellen Ausschuss (IMA). Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermäch- tigung in Höhe von insgesamt 5,1 Mio. € veranschlagt, fällig in den Jahren 2009 bis 2012, um auch mehrjährige Projekte fördern zu können. Aus dem Ansatz können auch Mandatarkosten/Projektkosten/ Verwaltungskosten u. Ä. geleistet werden. | |
Zu Tit. 682 01 Im Rahmen der Neuordnung der ERP-Förderung wurde die Förderung im Grundsatz auf eine Zinsverbilligung von der KfW aufgenommener und ausgereichter Kredite umgestellt und ein Teil der bestehenden Kreditforderungen auf den Bund übertragen mit der Maßgabe, dass das ERP-Sondervermögen anfallende Zwischenfinanzierungskosten |
- Kap.
- 2 Sonstige Ausgaben
Titel und Funktion | Zweckbestimmung | Betrag für 2009 1.000 € | Betrag für 2008 1.000 € |
1 | 2 | 3 | 4 |
Sonstige Ausgaben | |||
531 01-013 | Kosten für Veröffentlichungen und Untersuchungen sowie sonstige Kosten des ERP- Sondervermögens | 750 | 750 |
575 01-680 | Zinsaufwendungen | 1.000 | 1.000 |
671 01-680 | Bearbeitungsgebühren | 50 | 50 |
595 01-062 | Tilgung von Krediten gemäß § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2009 | - | - |
870 01-680 | Inanspruchnahme aus Gewährleistungen Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 892 01 | 10.000 | 10.000 |
Gesamtausgaben | 11.800 | 11.800 | |
Abschluss | |||
Sächliche Ausgaben | 1.800 | 1.800 | |
Zinskosten | - | - | |
Ausgaben für Investitionen | 10.000 | 10.000 | |
Gesamtausgaben | 11.800 | 11.800 |
Erläuterungen |
5 |
Zu Tit. 531 01 Durch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der Fortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden. Hierzu gehören Publikationen, in denen über Tätigkeit und Programme des ERP-Sondervermögens auch im Internet berichtet wird. Ferner können aus dem Ansatz sonstige Ausgaben des ERP-Sonder- vermögens geleistet werden, soweit sie nicht vom Bund übernommen werden. Finanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Programmen sowie praxisnahe Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Workshops, Tagungen u. Ä.), die zur Fortentwicklung der ERP-Förderung beitragen können. |
Zu Tit. 575 01 Der Betrag ist für die Verzinsung der von der Kreditanstalt für Wieder- aufbau gemäß ERP-Wirtschaftsplan 2009 aufgenommenen Mittel vor- gesehen. |
Zu Tit. 671 01 Veranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht aus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die Gebüh- ren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen Forderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in Anspruch genommen wird und den Förderinstituten die Weiterverfolgung der auf das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen über- tragen worden ist). Aus dem Ansatz können auch Gerichts-, Prüfungs- und ähnliche Kosten gezahlt werden. |
Zu Tit. 595 01 Der Titel ist vorgesehen für die Rückzahlung von Mitteln, die bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau aufgenommen wurden. |
Zu Tit. 870 01 Der Betrag ist für Inanspruchnahme aus Gewährleistungen, Bürgschaf- ten, Haftungsfreistellungen und Haftungszusagen vorgesehen. Die Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich aus § 4 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes. Die Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezember 2007 rd. 200 Mio. €. |
- Kap.
- 3 Einnahmen
Titel und Funktion | Zweckbestimmung | Betrag für 2009 1.000 € | Betrag für 2008 1.000 € |
1 | 2 | 3 | 4 |
Einnahmen | |||
119 99-680 | Vermischte Einnahmen | - | - |
141 02-680 | Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen | - | - |
162 01-691 | Erträge aus Vermögen | 300.320 | 310.400 |
182 01-691 | Tilgung von Darlehen | 1.000 | 1.710 |
129 01-873 | Einnahmen aus Vermögen | 120.000 | 35.000 |
231 01-699 | Zinszuschüsse aus dem Bundeshaushalt zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Haushaltsvermerk: Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen in Höhe von 24.240 T€ zur Leistung der Ausgaben für den Bundesanteil des ERP-Innovationsprogramms, in Höhe von 7.440 T€ zur Leistung von Ausgaben für das ERP-Energieeffizienzprogramm und in Höhe von 9.000 T€ zur Leistung von Zinszuschüssen für den ERP-Startfonds bei folgenden Titeln: 892 01 und 683 01 | 40.680 | 15.890 |
325 02-928 | Einnahmen aus Kreditaufnahmen bei der KfW | - | - |
Gesamteinnahmen | 462.000 | 363.000 | |
Abschluss | |||
Verwaltungseinnahmen | - | - | |
Übrige Einnahmen | 462.000 | 363.000 | |
Gesamteinnahmen | 462.000 | 363.000 |
Erläuterungen |
5 |
Zu Tit. 119 99 Der Titel ist für Eingänge aus bereits ausgebuchten Forderungen vor- gesehen. |
Zu Tit. 162 01 Erwartet werden folgende Erträge aus den nicht vom Gewinn der KfW abhängigen Teilen des ERP-Vermögens: a) Vergütung KfW-Förderrücklage 223.200 T€ b) Verzinsung Nachrangkapital 146.100 T€ c) Erträge aus ERP-Rücklage (nicht liquide) 40.000 T€ d) sonstige 60.000 T€ Summe 469.300 T€ Diese Erträge werden mit einem Anteil von rd. 300 Mio. € für Fördermaß- nahmen im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplans eingesetzt. Die über- schießenden Erträge dienen zusammen mit dem erwarteten Zuwachs der gewinnabhängigen Vermögensbestandteile des ERP-Sondervermö- gens in der KfW dem Substanzerhalt. Soweit dieser Zuwachs im Hinblick auf den notwendigen Substanzerhalt infolge der IKB-Krise zu gering ausfällt, hat der BMF zugesagt, in geeigneter Weise zu gewährleisten, dass dies nicht die Erzielung der Bench-Mark für Förderung und Sub- stanzerhalt des ERP-Sondervermögens beeinträchtigt. |
Zu Tit. 182 01 Veranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen: Landesbank Berlin 900 T€ sonstige 100 T€ Summe 1.000 T€ |
Zu Tit. 129 01 Die Einnahmen dienen der Deckung der Ausgaben bei Kap. 1 Tit. 862 02 (u. a. Dotierung des ERP/EIF-Dachfonds). |
Zu Tit. 231 01 Der Bundeshaushalt beteiligt sich an den aus dem Titel 862 01 (Fi- nanzierungshilfen zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft) des ERP-Wirtschaftsplans im Rahmen des Innovationsprogramms gewährten Zinszuschüssen in Höhe von bis zu 50 Prozent und im Rahmen des Energie-Effizienzpro- gramms durch eine Zinsverbilligung um bis zu 0,25 Prozentpunkte. Die vom Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstattenden Be- träge werden bei diesem Titel vereinnahmt. |
Zu Tit. 325 02 Nach § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite beschafft werden. |
Abschluss
Kap. | Bezeichnung | Einnahmen 1.000 € | Ausgaben 1.000 € | davon entfallen auf | |||
sächliche Ausgaben 1.000 € | Zinskosten 1.000 € | Zuweisungen und Zuschüsse 1.000 € | Investitionen 1.000 € | ||||
1 | Investitionsfinanzierung | 439.320 | 462.000 | 1.800 | - | 6.200 | 454.000 |
2 | Sonstige Ausgaben/ Einnahmen | 22.680 | |||||
462.000 | 462.000 | 1.800 | 6.200 | 454.000 |
Anlage 1 Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
Kapitel, Titel (Titelgr.) sowie Zweckbestimmung (stichwortartig) | Ausgaben- soll 2009 | a) Bis einschl. 31.12.2007 eingegangene Verpflichtungen fällig ab 2009 b) VE 2008 c) VE 2009 | davon fällig | ||||
2009 | 2010 | 2011 | 2012 ff. | ||||
in Mio. € | |||||||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | |
Kap. 1 | |||||||
892 01 | Mittelständische Unternehmen, Umweltschutz und Energieeinsparung, Exportfinanzierung | 49 | a) 42,160 | 10,240 | 10,110 | 9,910 | 11,900 |
b) 330 | 45 | 45 | 45 | 195 | |||
c) 521 | - | 72 | 72 | 377 | |||
682 01 | Kosten der Zwischenfinanzierung | 205 | a) - | - | - | - | - |
683 01 | Förderkosten | 145 | b) 1.020 | 240 | 200 | 160 | 420 |
c) - | - | - | - | - | |||
682 02 | Kooperationsprojekte | 45 | a) - | - | - | - | - |
b) 100 | 25 | 25 | 25 | 25 | |||
c) 100 | - | 100 | - | - | |||
681 02 | Gewährung von Stipendien und Förderung Informationsreisen | 2,6 | a) 1,560 | 1,560 | - | - | - |
b) | 2,060 | 2,580 | 0,520 | ||||
c) 5,160 | - | - | - | - | |||
681 03 | Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung | 3,6 | a) 4,600 | 2,300 | 1,300 | 1,000 | - |
b) 5,100 | 1,500 | 1,300 | 1,300 | 1,000 | |||
c) 5,100 | - | 1,500 | 1,300 | 2,300 | |||
Summe | a) 48,320 | 14,100 | 11,410 | 10,910 | 11,900 | ||
b) 1.455,100 | 311,500 | 271,300 | 231,300 | 641,000 | |||
c) 631,260 | 0,000 | 175,560 | 75,880 | 379,820 | |||
2.134,680 | 325,600 | 458,270 | 318,090 | 1.032,720 |
Anlage 2 Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2007
1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen | |||
Aktiva: | |||
Stand am 31.12.2007 € | Stand am 31.12.2006 € | ||
A. Bankguthaben | 1.464.450.365 | 8.436.671.621 | |
KfW-Nachrangdarlehen | 3.246.588.989 | ||
B. Darlehensforderungen | 73.784.576 | 17.156.331.379 | |
C. Sonstige Forderungen | |||
1. Zins- und Provisionsforderungen | 73.062.926 | 80.227.308 | |
2. Tilgungsforderungen | 2.086.031 | 81.422.407 | |
D. Beteiligungen | |||
1. Kreditanstalt für Wiederaufbau | 1.082.876.331 | 1.088.053.908 | |
2. KfW-Rücklage aus Mitteln des ERP-SV | 804.303.982 | 757.453.240 | |
3. Kapitalrücklage II | 1.000.000.000 | ||
4. Gesonderte Kapitalrücklage | 614.280.731 | 712.769.729 | |
5. Erträge aus Kapitalrücklage | 177.669.158 | ||
6. ERP-Förderrücklage | 4.650.000.000 | ||
7. Gesetzliche Rücklage der KfW | 516.613.234 | ||
13.705.716.323 | 28.312.929.592 | ||
2. Ausfälle im Haushaltsjahr 2007 | |||
Darlehen | 6.495.488 € | ||
Zinsen | - | ||
Gewährleistungen | - | ||
6.495.488 € |
Passiva: | |||
Stand am 31.12.2007 € | Stand am 31.12.2006 € | ||
A. Verbindlichkeiten | 14.357.106.907 | ||
B. Rückstellungen | 455.000.000 | 1.000.000.000 | |
- Vermögensabsicherung | 380.000.000 | ||
- Förderlasten | 75.000.000 | ||
C. Vermögen | 13.250.716.323 | 12.995.822.685 | |
13.705.716.323 | 28.312.929.592 | ||
Verpflichtungen aus Gewährleistungen | 200.000.000 | 265.000.000 |
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