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Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2009 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2009 - ERPWPG2009 k.a.Abk.)


Eingangsformel



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:


§ 1



Der diesem Gesetz beigefügte, nach § 8 Abs. 1 Satz 1 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007 (BGBl. I S. 1160) aufgestellte Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2009 wird in Einnahmen und Ausgaben auf

462.000.000
Euro

festgestellt.


§ 2



Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, Kredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zur Höhe von 30 Prozent des in § 1 festgestellten Betrages aufzunehmen.


§ 3



Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des Grundgesetzes), so bedarf es eines Nachtragswirtschaftsplans nicht, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen Betrag von 5.000.000 Euro nicht überschreitet oder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.


§ 4



(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Freien Berufe bis zum Gesamtbetrag von 680 Millionen Euro zu Lasten des ERP-Sondervermögens zu übernehmen.

(2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die aufgrund der Ermächtigungen der früheren Wirtschaftsplangesetze übernommenen Garantien und sonstige Gewährleistungen angerechnet, soweit das ERP-Sondervermögen noch in Anspruch genommen werden kann oder in Anspruch genommen worden ist und für die erbrachten Leistungen keinen Ersatz erlangt hat.

(3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewährleistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurechnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in Anspruch genommen werden kann. Zinsen und Kosten sind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen, soweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungsbetrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten festgelegt wird.

(4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inanspruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernommene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr anzurechnen.


§ 5



Die in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veranschlagten Beträge und Verpflichtungsermächtigungen sind von der Begrenzung der in § 2 des ERP-Verwaltungsgesetzes festgelegten Zweckbestimmung ausgenommen.


§ 6



Die §§ 2 bis 5 gelten bis zum Tag der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2010 weiter.


§ 7



Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft.


Wirtschaftsplan nach § 7 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007



Kapitel 1 (Ausgaben): Investitionsfinanzierung

Kapitel 2 (Ausgaben): Sonstige Ausgaben

Kapitel 3 (Einnahmen): Einnahmen

Anlage 1: Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen

Anlage 2: Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2007

Kap.
1 Investitionsfinanzierung

Titel
und
Funktion
ZweckbestimmungBetrag
für
2009
1.000 €
Betrag
für
2008
1.000 €
1234
 Ausgaben
892 01-691 Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen
sowie für Umweltschutz- und Energieeinsparmaßnahmen und Exportfinanzierungen
der gewerblichen Wirtschaft
49.000 30.000
Die veranschlagten Mittel werden zur Verbilligung von KfW-refinanzierten Darlehen ein-
gesetzt.
Verpflichtungsermächtigung 521.000 T€
davon fällig:
Jahr 2010 bis zu 72.000 T€
Jahr 2011 bis zu 72.000 T€
Jahr 2012 bis zu 65.000 T€
in künftigen Haushaltsjahren 312.000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 682 01, 683 01 und 870 01.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 5.000 T€ der Einsparungen bei den Titeln 682 01 und
683 01 geleistet werden.
682 01-691 Kosten der Zwischenfinanzierung aus den vom Bund übernommenen Förderkrediten
aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01 und 683 01 ge-
leistet werden.
2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 5.000 T€ der Deckung von Mehrausgaben bei Titel 892 01.
205.000 190.000
683 01-691 Förderkosten aus Zusagen bis zum 31. Dezember 2008 sowie sonstigen Verpflichtun-
gen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01 und 682 01 ge-
leistet werden.
2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 5.000 T€ der Deckung von Mehrausgaben bei Titel 892 01.
145.000 90.000
862 02-330 Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereit-
stellung von haftendem Kapital für mittelständische Unternehmen in Deutschland
45.000 35.000
Verpflichtungsermächtigung 100.000 T€
davon fällig:
Jahr ab 2010 ff. 100.000 T€
681 02-029 Gewährung von Stipendien an Studenten und junge Wissenschaftler sowie langfristige
Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerikanischen Jugendlichen
und von Multiplikatoren nach Deutschland
Haushaltsvermerk:
Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 03
2.600 2.600
Verpflichtungsermächtigung 5.160 T€
davon fällig:
Jahr 2010 bis zu 2.060 T€
Jahr 2011 bis zu 2.580 T€
Jahr 2012 bis zu 520 T€
681 03-029 Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische
Begegnung
3.600 3.600
Verpflichtungsermächtigung 5.100 T€
davon fällig:
Jahr 2010 bis zu 1.500 T€
Jahr 2011 bis zu 1.300 T€
Jahr 2012 bis zu 1.300 T€
Jahr 2013 bis zu 1.000 T€
Haushaltsvermerk:
Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 02
 Gesamtausgaben450.200 351.200
Abschluss
Zuweisungen und Zuschüsse 6.200 6.200
Ausgaben für Investitionen 444.000 345.000
Gesamtausgaben450.200 351.200


Erläuterungen
5
Zu Tit. 892 01
Die ERP-Finanzierungshilfen sollen der Leistungssteigerung mittel-
ständischer Unternehmen sowie der Förderung von Umweltschutz-
und Energieeinsparmaßnahmen und von Exportfinanzierungen der
gewerblichen Wirtschaft dienen. Nach der Neuordnung der ERP-Wirt-
schaftsförderung verbunden mit der Umstellung des Förderverfahrens
bleiben Volumen und Intensität voll erhalten. Durch das von der
Bundesregierung beschlossene Maßnahmenpaket „Beschäftigungssi-
cherung durch Wachstumsstärkung" werden die Innovationsförderung
sowie die Maßnahmen zur Umwelt/Energieeinsparung um insgesamt
800 Mio. € aufgestockt (ERP-Startfonds: 200 Mio. €, ERP-Innovati-
onsfonds: 300 Mio. €, ERP-Energieeffizienzprogramm: 300 Mio. €).
Dementsprechend sollen mit den Mitteln folgende Finanzierungszwe-
cke mit einem Volumen von rd. 4,8 Mrd. € zinsbegünstigt werden:
a) Vorhaben in regionalen Fördergebieten 410 Mio. €
b) Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen 300 Mio. €
c) mittelständische Bürgschaftsbanken sowie
Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungs-
gesellschaften und Beteiligungsfonds 420 Mio. €
d) Innovationen 1.300 Mio. €
e) Umwelt/Energieeinsparung 2.200 Mio. €
f) Exportfinanzierung 170 Mio. €
Wenn es die Nachfrage erfordert, können Verschiebungen zwischen
den einzelnen Förderbereichen vorgenommen werden.
Entsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung,
dass dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der
Agenda 21 beigetragen werden soll, können Finanzierungshilfen mit
Zinsverbilligung für folgende Zwecke gewährt werden:
a) Investitionen mittelständischer Unternehmen in den Gebieten der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts-
struktur".
b) Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen mittelständi -
scher Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Im Rahmen des Programms werden zinsverbilligte, persönliche
Darlehen an natürliche Personen gewährt. Die Darlehen dienen
dem Aufbau oder der Stärkung einer selbständigen Existenz.
Darüber hinaus können Investitionen von kleinen und mittleren
Unternehmen im Sinne des EU-Gemeinschaftsrechts mitfinanziert
werden.
c) Private Kapitalbeteiligungsgesellschaften und Beteiligungsfonds,
die mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haften-
dem Kapital erleichtern, sowie ERP-Darlehen an mittelständische
Bürgschaftsbanken zur Förderung von Bürgschaften bei der
Kreditaufnahme mittelständischer Unternehmen und Angehöriger
Freier Berufe.
d) Langfristige Förderungen marktnaher Forschung und Entwicklung
neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie ihrer
Markteinführung.
e) Umweltschutz/Energieeinsparung
- Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Luftreinhaltung
sowie zur Reduzierung von Lärm, Geruch und Erschütterungen
in Betrieben der gewerblichen Wirtschaft,
- Errichtung und Einrichtung von Anlagen der Abfallwirtschaft,
- Bau von Abwasserreinigungsanlagen,
- Maßnahmen zur Energieeinsparung, rationellen Energieverwen-
dung bzw. zum Einsatz regenerativer Energien,
- umweltfreundliche Produktionsanlagen.
f) Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang
mit der Ausfuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer. Die
Kreditanstalt für Wiederaufbau verstärkt die ERP-Darlehen im
Verhältnis 1 : 3 mit Marktmitteln.
Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. € für
neue Förderansätze gewährt werden.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/
Verwaltungskosten u. Ä. geleistet werden.
trägt. Diese Zwischenfinanzierungskosten sind im ERP-Wirtschafts-
plan auszuweisen.
Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen sich
auf 460 Mio. €.
Zu Tit. 683 01
Der Titelansatz enthält die Zahlungsverpflichtungen aus den im Zuge
der Neuordnung nicht auf den Bund übertragenen Kreditforderungen
(Altgeschäft) und aus sonstigen Verpflichtungen im Zuge der Neuord-
nung der ERP-Wirtschaftsförderung sowie die Kosten aus Zusagen
nach der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung bis einschließlich
31. Dezember 2008.
Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 890 Mio. €, davon fällig
Jahr 2010 bis zu 140 Mio. €
Jahr 2011 bis zu 130 Mio. €
Jahr 2012 bis zu 115 Mio. €
in künftigen Haushaltsjahren 505 Mio. €
Zu Tit. 862 02
Der Ansatz dient vor allem der anteiligen Dotierung des ERP/EIF-
Dachfonds mit dem Ziel, mittelständischen Unternehmen die Beschaf-
fung von haftendem Kapital zu erleichtern. Das zugesagte Gesamt-
volumen (ERP-Teil) beträgt zum 31. Dezember 2007 rd. 235 Mio. €,
davon sind zum 31. Dezember 2007 rd. 65 Mio. € ausgezahlt. Ein
weiteres Kooperationsprojekt ist der Mikrofinanzfonds.
Die ausgewiesenen Mittel sind Teil des Sondervermögens (Umschich-
tung) und gehen nicht zu Lasten der erwirtschafteten Erträge.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/
Verwaltungskosten u. Ä. geleistet werden.
Zahlungsverpflichtungen aus Vorjahren 95 Mio. €.
Zu Tit. 681 02
Von dem veranschlagten Baransatz entfallen auf Stipendienprogram-
me, und zwar
- 1,040 Mio. € auf das MOE/GUS Stipendienprogramm, mit dem
Studenten der Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und
südosteuropäischen Ländern ein Studienaufenthalt in Deutschland
ermöglicht wird,
- 0,830 Mio. € auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem jun-
gen deutschen postgraduierten Wissenschaftlern die Möglichkeit
gegeben wird, ihre Ausbildung an einer führenden Hochschule in
den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen,
- 0,210 Mio. € zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholarship
Program.
Darüber hinaus können in diesem Zusammenhang auch Ausgaben für
die Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterial für Universitäten in Mit-
tel-, Ost- und Südosteuropa, den befristeten Aufenthalt deutscher
Hochschullehrer an Universitäten dieser Länder sowie Ausgaben für
Evaluierung und Stipendiatenauswahl der genannten Stipendienpro-
gramme finanziert werden.
Bis zu 0,520 Mio. € des Baransatzes entfallen auf ein deutsch/jüdisch-
amerikanisches Begegnungsprojekt, mit dem jungen amerikanischen
Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird, sich an Ort
und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen Deutschland
und über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgern zu machen.
Dieses Projekt ist langfristig angelegt.
Grundsätzlich sollen Reisen in die USA nicht gefördert werden.
Aus dem Ansatz können auch Mandatarkosten/Projektträgerkosten/
Verwaltungskosten u. Ä. geleistet werden.
Zu Tit. 681 03
Die Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für
transatlantische Begegnung (Transatlantik-Programm). Im Rahmen
dieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere trans-
atlantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell ge-
fördert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie (BMWi) grundsätzlich im Einvernehmen
mit dem Interministeriellen Ausschuss (IMA).
Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermäch-
tigung in Höhe von insgesamt 5,1 Mio. € veranschlagt, fällig in den
Jahren 2009 bis 2012, um auch mehrjährige Projekte fördern zu
können.
Aus dem Ansatz können auch Mandatarkosten/Projektkosten/
Verwaltungskosten u. Ä. geleistet werden.
Zu Tit. 682 01
Im Rahmen der Neuordnung der ERP-Förderung wurde die Förderung
im Grundsatz auf eine Zinsverbilligung von der KfW aufgenommener
und ausgereichter Kredite umgestellt und ein Teil der bestehenden
Kreditforderungen auf den Bund übertragen mit der Maßgabe, dass
das ERP-Sondervermögen anfallende Zwischenfinanzierungskosten


Kap.
2 Sonstige Ausgaben

Titel
und
Funktion
ZweckbestimmungBetrag
für
2009
1.000 €
Betrag
für
2008
1.000 €
1234
 Sonstige Ausgaben
531 01-013 Kosten für Veröffentlichungen und Untersuchungen sowie sonstige Kosten des ERP-
Sondervermögens
750750
575 01-680 Zinsaufwendungen 1.000 1.000
671 01-680 Bearbeitungsgebühren 5050
595 01-062 Tilgung von Krediten gemäß § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2009 --
870 01-680 Inanspruchnahme aus Gewährleistungen
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet
werden: 892 01
10.000 10.000
 Gesamtausgaben11.800 11.800
 Abschluss
 Sächliche Ausgaben 1.800 1.800
 Zinskosten --
 Ausgaben für Investitionen 10.000 10.000
 Gesamtausgaben11.800 11.800


Erläuterungen
5
Zu Tit. 531 01
Durch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und
der Fortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden. Hierzu
gehören Publikationen, in denen über Tätigkeit und Programme des
ERP-Sondervermögens auch im Internet berichtet wird.
Ferner können aus dem Ansatz sonstige Ausgaben des ERP-Sonder-
vermögens geleistet werden, soweit sie nicht vom Bund übernommen
werden.
Finanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Programmen
sowie praxisnahe Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Workshops,
Tagungen u. Ä.), die zur Fortentwicklung der ERP-Förderung beitragen
können.
Zu Tit. 575 01
Der Betrag ist für die Verzinsung der von der Kreditanstalt für Wieder-
aufbau gemäß ERP-Wirtschaftsplan 2009 aufgenommenen Mittel vor-
gesehen.
Zu Tit. 671 01
Veranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht aus
der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die Gebüh-
ren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen
Forderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in
Anspruch genommen wird und den Förderinstituten die Weiterverfolgung
der auf das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen über-
tragen worden ist). Aus dem Ansatz können auch Gerichts-, Prüfungs-
und ähnliche Kosten gezahlt werden.
Zu Tit. 595 01
Der Titel ist vorgesehen für die Rückzahlung von Mitteln, die bei der
Kreditanstalt für Wiederaufbau aufgenommen wurden.
Zu Tit. 870 01
Der Betrag ist für Inanspruchnahme aus Gewährleistungen, Bürgschaf-
ten, Haftungsfreistellungen und Haftungszusagen vorgesehen.
Die Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich aus
§ 4 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes.
Die Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezember
2007 rd. 200 Mio. €.


Kap.
3 Einnahmen

Titel
und
Funktion
ZweckbestimmungBetrag
für
2009
1.000 €
Betrag
für
2008
1.000 €
1234
 Einnahmen
119 99-680 Vermischte Einnahmen --
141 02-680 Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen --
162 01-691 Erträge aus Vermögen 300.320 310.400
182 01-691 Tilgung von Darlehen 1.000 1.710
129 01-873 Einnahmen aus Vermögen 120.000 35.000
231 01-699 Zinszuschüsse aus dem Bundeshaushalt zur Leistungssteigerung mittelständischer
privater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Haushaltsvermerk:
Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen in Höhe von 24.240 T€ zur Leistung
der Ausgaben für den Bundesanteil des ERP-Innovationsprogramms, in Höhe von
7.440 T€ zur Leistung von Ausgaben für das ERP-Energieeffizienzprogramm und in
Höhe von 9.000 T€ zur Leistung von Zinszuschüssen für den ERP-Startfonds bei
folgenden Titeln: 892 01 und 683 01
40.680 15.890
325 02-928 Einnahmen aus Kreditaufnahmen bei der KfW --
 Gesamteinnahmen462.000 363.000
 Abschluss
 Verwaltungseinnahmen --
 Übrige Einnahmen 462.000 363.000
 Gesamteinnahmen462.000 363.000


Erläuterungen
5
Zu Tit. 119 99
Der Titel ist für Eingänge aus bereits ausgebuchten Forderungen vor-
gesehen.
Zu Tit. 162 01
Erwartet werden folgende Erträge aus den nicht vom Gewinn der KfW
abhängigen Teilen des ERP-Vermögens:
a) Vergütung KfW-Förderrücklage 223.200 T€
b) Verzinsung Nachrangkapital 146.100 T€
c) Erträge aus ERP-Rücklage (nicht liquide) 40.000 T€
d) sonstige 60.000 T€
Summe 469.300 T€
Diese Erträge werden mit einem Anteil von rd. 300 Mio. € für Fördermaß-
nahmen im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplans eingesetzt. Die über-
schießenden Erträge dienen zusammen mit dem erwarteten Zuwachs
der gewinnabhängigen Vermögensbestandteile des ERP-Sondervermö-
gens in der KfW dem Substanzerhalt. Soweit dieser Zuwachs im Hinblick
auf den notwendigen Substanzerhalt infolge der IKB-Krise zu gering
ausfällt, hat der BMF zugesagt, in geeigneter Weise zu gewährleisten,
dass dies nicht die Erzielung der Bench-Mark für Förderung und Sub-
stanzerhalt des ERP-Sondervermögens beeinträchtigt.
Zu Tit. 182 01
Veranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen:
Landesbank Berlin 900 T€
sonstige 100 T€
Summe 1.000 T€
Zu Tit. 129 01
Die Einnahmen dienen der Deckung der Ausgaben bei Kap. 1 Tit. 862 02
(u. a. Dotierung des ERP/EIF-Dachfonds).
Zu Tit. 231 01
Der Bundeshaushalt beteiligt sich an den aus dem Titel 862 01 (Fi-
nanzierungshilfen zur Leistungssteigerung mittelständischer privater
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft) des ERP-Wirtschaftsplans
im Rahmen des Innovationsprogramms gewährten Zinszuschüssen in
Höhe von bis zu 50 Prozent und im Rahmen des Energie-Effizienzpro-
gramms durch eine Zinsverbilligung um bis zu 0,25 Prozentpunkte. Die
vom Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstattenden Be-
träge werden bei diesem Titel vereinnahmt.
Zu Tit. 325 02
Nach § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite
beschafft werden.


Abschluss

Kap. Bezeichnung Einnahmen
1.000 €
Ausgaben
1.000 €
davon entfallen auf
sächliche
Ausgaben
1.000 €
Zinskosten
1.000 €
Zuweisungen
und
Zuschüsse
1.000 €
Investitionen
1.000 €
1Investitionsfinanzierung439.320 462.000 1.800 -6.200 454.000
2Sonstige Ausgaben/
Einnahmen
22.680      
  462.000 462.000 1.800  6.200 454.000


Anlage 1 Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen

Kapitel, Titel (Titelgr.)
sowie
Zweckbestimmung
(stichwortartig)
Ausgaben-
soll
2009
a) Bis einschl.
31.12.2007
eingegangene
Verpflichtungen
fällig ab 2009
b) VE 2008
c) VE 2009
davon fällig
2009201020112012 ff.
in Mio. €
1 234567
Kap. 1
892 01 Mittelständische Unternehmen,
Umweltschutz und Energieeinsparung,
Exportfinanzierung
49 a) 42,16010,24010,1109,91011,900
b) 330454545195
c) 521-7272377
682 01 Kosten der Zwischenfinanzierung 205a) - ----
683 01 Förderkosten 145 b) 1.020 240200160420
c) - ----
682 02 Kooperationsprojekte 45 a) - ----
b) 10025252525
c) 100-100--
681 02 Gewährung von Stipendien und
Förderung Informationsreisen
2,6 a) 1,5601,560---
b) 2,0602,5800,520
c) 5,160----
681 03 Förderung von Maßnahmen im Rahmen
des Deutschen Programms
für transatlantische Begegnung
3,6 a) 4,6002,3001,3001,000-
b) 5,1001,5001,3001,3001,000
c) 5,100-1,5001,3002,300
Summe a) 48,32014,10011,41010,91011,900
b) 1.455,100 311,500271,300231,300641,000
c) 631,2600,000175,56075,880379,820
 2.134,680 325,600458,270318,0901.032,720


Anlage 2 Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2007

1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen
Aktiva:
Stand
am 31.12.2007
Stand
am 31.12.2006
A. Bankguthaben 1.464.450.365 8.436.671.621
 KfW-Nachrangdarlehen 3.246.588.989  
B. Darlehensforderungen 73.784.576 17.156.331.379
C. Sonstige Forderungen
1. Zins- und Provisionsforderungen 73.062.926 80.227.308
2. Tilgungsforderungen 2.086.031 81.422.407
D. Beteiligungen
1. Kreditanstalt für Wiederaufbau 1.082.876.331 1.088.053.908
2. KfW-Rücklage aus Mitteln des ERP-SV 804.303.982 757.453.240
3. Kapitalrücklage II 1.000.000.000  
4. Gesonderte Kapitalrücklage 614.280.731 712.769.729
5. Erträge aus Kapitalrücklage 177.669.158  
6. ERP-Förderrücklage 4.650.000.000  
7. Gesetzliche Rücklage der KfW 516.613.234  
13.705.716.323 28.312.929.592
  
2. Ausfälle im Haushaltsjahr 2007   
Darlehen  6.495.488 €
Zinsen  -
Gewährleistungen  -
 6.495.488 €


Passiva:
Stand
am 31.12.2007
Stand
am 31.12.2006
A. Verbindlichkeiten   14.357.106.907
B. Rückstellungen  455.000.000 1.000.000.000
- Vermögensabsicherung380.000.000   
- Förderlasten75.000.000   
C. Vermögen  13.250.716.323 12.995.822.685
13.705.716.323 28.312.929.592
Verpflichtungen aus Gewährleistungen  200.000.000 265.000.000