§ 3 Errichtung
(1) Deponien oder Deponieabschnitte der Klasse 0, I, II oder III sind so zu errichten, dass die Anforderungen nach Absatz 3 sowie nach Anhang
1 an den Standort, die geologische Barriere und das Basisabdichtungssystem eingehalten werden.
(2) Deponien der Klasse IV sind nur im Salzgestein und so zu errichten, dass die Anforderungen nach Absatz 3 und nach Anhang
2 Nummer 1 an Standort und geologische Barriere sowie nach Anhang
2 Nummer 2 zur standortbezogenen Sicherheitsbeurteilung eingehalten werden.
(3) Der Deponiebetreiber hat auf der Deponie außer einem Ablagerungsbereich mindestens einen Eingangsbereich einzurichten. Er hat die Deponie so zu sichern, dass ein unbefugter Zugang zu der Anlage verhindert wird. Die zuständige Behörde kann für Deponien der Klasse 0 und Monodeponien Ausnahmen von den Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2 zulassen, wenn eine Beeinträchtigung des Wohles der Allgemeinheit nicht zu besorgen ist.
(4) Hat die zuständige Behörde bei Deponien der Klasse 0 auf Grund einer Bewertung der Risiken für die Umwelt entschieden, dass die Sammlung und Behandlung von Sickerwasser nicht erforderlich ist, oder wurde festgestellt, dass die Deponie keine Gefährdung für Boden, Grundwasser oder Oberflächenwasser darstellt, so können die Anforderungen nach Absatz 1 entsprechend herabgesetzt werden.
Frühere Fassungen von § 3 DepV
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interne Verweise§ 23 DepV Errichtung und Betrieb (vom 04.07.2020) ... die folgenden Vorschriften entsprechend: 1. für die Klassen 0, I, II oder III der § 3 Absatz 1, 3 und 4 , die §§ 4 bis 6, § 7 Absatz 1 sowie die §§ 8, 9, 12, 13 und 18, ... 7 Absatz 1 sowie die §§ 8, 9, 12, 13 und 18, 2. für die Klasse IV der § 3 Absatz 2 und 3 , die §§ 4 bis 6, § 7 Absatz 2 sowie die §§ 8, 9, 12, 13 und 18. ...
Zitat in folgenden NormenBAM Besondere Gebührenverordnung (BAMBGebV)
V. v. 08.06.2021 BGBl. I S. 1712; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 384
Gewinnungsabfallverordnung (GewinnungsAbfV)
Artikel 2 V. v. 27.04.2009 BGBl. I S. 900, 947; zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 29 G. v. 24.02.2012 BGBl. I S. 212
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Deponieverordnung
V. v. 17.10.2011 BGBl. I S. 2066
Artikel 1 1. DepVÄndV Änderung der Deponieverordnung ... durch die Wörter „bei Anwendung" ersetzt. 4. In § 3 Absatz 4 werden nach dem Wort „Anforderungen" die Wörter „nach Absatz ... Vorschriften entsprechend: 1. für die Klassen 0, I, II oder III der § 3 Absatz 1, 3 und 4, die §§ 4 bis 6, § 7 Absatz 1 sowie die §§ 8, 9, 12, 13 ... 1 sowie die §§ 8, 9, 12, 13 und 18, 2. für die Klasse IV der § 3 Absatz 2 und 3, die §§ 4 bis 6, § 7 Absatz 2 sowie die §§ 8, 9, 12, 13 ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Deponieverordnung
V. v. 15.04.2013 BGBl. I S. 814
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