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§ 16 - Deponieverordnung (DepV)
Artikel 1 V. v. 27.04.2009 BGBl. I S. 900 (Nr. 22); zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 03.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 225
Geltung ab 16.07.2009; FNA: 2129-27-2-22 Umweltschutz
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Geltung ab 16.07.2009; FNA: 2129-27-2-22 Umweltschutz
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§ 16 Inverkehrbringen von Abfällen
Abfälle dürfen zur Herstellung von Deponieersatzbaustoffen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie die Anforderungen nach § 14 Absatz 2 und 3 einhalten. Deponieersatzbaustoffe und unmittelbar als Deponieersatzbaustoff zu verwendende Abfälle dürfen nur in Verkehr gebracht werden, um sie Deponien zuzuführen, in denen die Anforderungen nach den §§ 14 und 15 eingehalten werden.
Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Deponieverordnung V. v. 17. Oktober 2011 BGBl. I S. 2066 m.W.v. 1. Dezember 2011
Frühere Fassungen von § 16 DepV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.12.2011 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Deponieverordnung vom 17.10.2011 BGBl. I S. 2066 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 16 DepV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 DepV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DepV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 DepV Anwendungsbereich (vom 04.07.2020)
... a) vor dem 1. Januar 1997 begonnen hat, mit Ausnahme der §§ 14 bis 17, oder b) vor dem 16. Juli 2001 begonnen hat und Festlegungen für die ... oder einer behördlichen Anordnung getroffen worden sind, mit Ausnahme der §§ 14 bis 17, 4. Deponien und Deponieabschnitte, die am 16. Juli 2009 nach § 36 Absatz ...
§ 25 DepV In der Ablagerungsphase befindliche Altdeponien (vom 01.12.2011)
... bis 6, § 9, § 12 Absatz 1 und 2, § 13 Absatz 1 und 2 sowie den §§ 14 bis 16 kann eine Deponie oder ein Deponieabschnitt, die oder der sich am 16. Juli 2009 im Bau oder in der ...
§ 26 DepV In der Stilllegungsphase befindliche Altdeponien (vom 01.05.2013)
... den §§ 10, 11, 12 Absatz 1 und 2, § 13 Absatz 1 und 2 sowie den §§ 14 bis 16 kann eine Deponie oder ein Deponieabschnitt, die oder der sich am 16. Juli 2009 in der ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Deponieverordnung
V. v. 17.10.2011 BGBl. I S. 2066
Artikel 1 1. DepVÄndV Änderung der Deponieverordnung
... Wörtern „begonnen hat" die Wörter „, mit Ausnahme der §§ 14 bis 17," eingefügt. b) In Buchstabe b werden nach den Wörtern ... „getroffen worden sind," die Wörter „mit Ausnahme der §§ 14 bis 17," eingefügt. 3. § 2 wird wie folgt geändert: a) ... wenn die Anforderungen des Anhangs 3 eingehalten werden." 12. § 16 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Abfälle dürfen zur Herstellung von ...
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