Änderung § 6 VISZG vom 01.09.2013

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§ 6 VISZG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.09.2013 geltenden Fassung
§ 6 VISZG n.F. (neue Fassung)
in der am 01.09.2013 geltenden Fassung
durch B. v. 08.08.2013 BGBl. I S. 3212
(Textabschnitt unverändert)

§ 6 Inkrafttreten


(Text alte Fassung)

Dieses Gesetz tritt an dem Tag in Kraft, ab dem der Beschluss 2008/633/JI nach seinem Artikel 18 Abs. 2 gilt. Das Bundesministerium des Innern gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt.

(Text neue Fassung)

Dieses Gesetz tritt an dem Tag in Kraft, ab dem der Beschluss 2008/633/JI nach seinem Artikel 18 Abs. 2 gilt. Das Bundesministerium des Innern gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt. *)


---
*) Anm. d. Red.: Inkrafttreten gemäß B. v. 8. August 2013 (BGBl. I S. 3212) am 1. September 2013.





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